{"id":52939,"date":"2019-07-29T11:48:39","date_gmt":"2019-07-29T09:48:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=52939"},"modified":"2019-07-29T11:49:03","modified_gmt":"2019-07-29T09:49:03","slug":"kampf-gegen-geldwaesche-und-terrorfinanzierung-kommission-fordert-bessere-umsetzung-der-eu-rechtsvorschriften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kampf-gegen-geldwaesche-und-terrorfinanzierung-kommission-fordert-bessere-umsetzung-der-eu-rechtsvorschriften\/","title":{"rendered":"Kampf gegen Geldw\u00e4sche und Terrorfinanzierung: Kommission fordert bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>EU-Staaten und Banken m\u00fcssen bestehende EU-Vorschriften besser umsetzen, um Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bek\u00e4mpfen. Das zeigt eine am 24. Juli 2019 vorgelegte Risikobewertung der Europ\u00e4ischen Kommission. Die Juncker-Kommission hat in der Vierten und der F\u00fcnften Geldw\u00e4scherichtlinie strikte EU-Vorschriften eingef\u00fchrt und die Aufsichtsfunktion der Europ\u00e4ischen Bankenaufsichtsbeh\u00f6rde gest\u00e4rkt.\u00a0\u201eWir verf\u00fcgen zwar auf EU-Ebene \u00fcber strenge Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche, m\u00fcssen aber auch sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten diese Vorschriften auch anwenden. Wir wollen in der EU kein Schlupfloch haben, das Kriminelle ausnutzen k\u00f6nnten,\u201c erkl\u00e4rte EU-Justizkommissarin V\u011bra Jourov\u00e1.<\/h2>\n<\/article>\n<article>Insgesamt hat die Kommission am 24. Juli 2019 vier Berichte ver\u00f6ffentlicht: Der supranationale Risikobewertungsbericht enth\u00e4lt eine aktuelle Analyse der einzelnen Risikobereiche, in denen es zu Geldw\u00e4sche oder Terrorismusfinanzierung kommen kann. Er soll die Mitgliedstaaten dabei unterst\u00fctzen, Risikobereiche, in denen es zu Geldw\u00e4sche oder Terrorismusfinanzierung kommen kann, zu erkennen und anzugehen. In den Berichten zur Bewertung prominenter aktueller F\u00e4lle von Geldw\u00e4sche im Finanzsektor, \u00fcber die zentralen Meldestellen und \u00fcber die Vernetzung der zentralen Bankkontenregister werden die M\u00e4ngel der derzeitigen Aufsicht und Zusammenarbeit im Bereich der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung analysiert und Wege zu ihrer Behebung aufgezeigt.Der Erste Vizepr\u00e4sident der Kommission, Frans Timmermans, sagte:\u00a0<i>\u201eWir m\u00fcssen Straft\u00e4tern und Terroristen alle M\u00f6glichkeiten verwehren, unser Finanzsystem zu missbrauchen und die Sicherheit der Europ\u00e4erinnen und Europ\u00e4er zu untergraben. Dabei lassen sich einige sehr konkrete Verbesserungen auf operativer Ebene rasch umsetzen.&#8220;<\/i>Vizepr\u00e4sident Valdis Dombrovskis f\u00fcgte hinzu:\u00a0<i>\u201eDie heutige Analyse zeigt erneut, dass unsere strikten Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfungsvorschriften nicht in allen Banken und allen EU-Mitgliedstaaten in gleichem Ma\u00dfe angewandt werden. Somit beschr\u00e4nkt ein strukturelles Problem die Union in ihrer F\u00e4higkeit, den Missbrauch ihres Finanzsystems f\u00fcr unrechtm\u00e4\u00dfige Zwecke zu verhindern. Dieses Problem m\u00fcssen wir angehen und schnellstm\u00f6glich l\u00f6sen.&#8220;<\/i><\/p>\n<h3>Bewertung der Geldw\u00e4scherisiken im Binnenmarkt<\/h3>\n<p>Dem diesj\u00e4hrigen Bericht zufolge wurden die meisten Empfehlungen aus der ersten supranationalen Risikobewertung von den verschiedenen Akteuren umgesetzt. Allerdings bestehen nach wie vor einige horizontale Schwachstellen, insbesondere in Bezug auf anonyme Produkte, die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer und neue nicht regulierte Produkte wie virtuelle Verm\u00f6genswerte. Einige davon sollen im Zuge der anstehenden Umsetzung der F\u00fcnften Geldw\u00e4scherichtlinie beseitigt werden. In dem Bericht wird ferner darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten die Vierte Geldw\u00e4scherichtlinie noch nicht vollst\u00e4ndig umgesetzt haben. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Richtlinie vollst\u00e4ndig umzusetzen und den Empfehlungen dieses Berichts nachzukommen. Dadurch w\u00fcrden die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbeh\u00f6rden verbessert, die Verpflichteten sensibilisiert und weitere Orientierungshilfen f\u00fcr die Identifizierung wirtschaftlicher Eigent\u00fcmer gegeben.<\/p>\n<h3>Bewertung der j\u00fcngsten Geldw\u00e4schef\u00e4lle und diesbez\u00fcgliche Erkenntnisse<\/h3>\n<p>Dieser Bericht analysiert zehn aktuelle, \u00f6ffentlich bekannt gewordene F\u00e4lle von Geldw\u00e4sche in EU-Banken. Er zeigt auf,<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>dass die betreffenden Banken in mehreren der untersuchten F\u00e4lle die Anforderungen zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche nicht wirksam und teilweise gar nicht befolgt haben. Ihre internen Mechanismen zur Verhinderung von Geldw\u00e4sche waren unzureichend, und im Falle von risikoreichen Gesch\u00e4ftsmodellen passten sie ihre Strategien zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung nicht entsprechend an. Ferner wurde festgestellt, dass diese Strategien weder in den Instituten selbst noch auf Gruppenebene koordiniert wurden;<\/li>\n<li>die Aufsichtsma\u00dfnahmen, die die nationalen Beh\u00f6rden infolge dieser F\u00e4lle getroffen haben, in Bezug auf ihre Schnelligkeit und Wirksamkeit sehr uneinheitlich waren. In Bezug auf die Priorit\u00e4tensetzung, die eingesetzten Ressourcen, das vorhandene Knowhow und die verf\u00fcgbaren Instrumente waren erhebliche Unterschiede festzustellen. Insbesondere in Bezug auf die Beaufsichtigung von Bankengruppen verlie\u00dfen sich die Aufsichtsbeh\u00f6rden in zu starkem Ma\u00dfe auf die in den Aufnahmemitgliedstaaten geltenden Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfungsvorschriften, wodurch die Wirksamkeit von Aufsichtsma\u00dfnahmen auf EU-Ebene in grenz\u00fcberschreitenden F\u00e4llen beeintr\u00e4chtigt wurde. Dar\u00fcber hinaus f\u00fchrte die Aufteilung der Zust\u00e4ndigkeiten zu ineffizienter Zusammenarbeit zwischen den f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, den Aufsichtsbeh\u00f6rden, den zentralen Meldestellen und den Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese M\u00e4ngel offenbaren strukturelle, bislang nur teilweise angegangene Probleme bei der Umsetzung der EU-Vorschriften. Durch die Fragmentierung der Regulierungs- und Aufsichtsvorschriften in Verbindung mit den unterschiedlichen Aufgaben und Befugnissen der Beh\u00f6rden sowie den vielf\u00e4ltigen letzteren zur Verf\u00fcgung stehenden Tools entstehen Schwachstellen bei der Umsetzung der EU-Vorschriften. Die Unzul\u00e4nglichkeiten der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfungsstrategien sowie der Aufsicht treten in grenz\u00fcberschreitenden F\u00e4llen &#8211; sei es zwischen einzelnen Mitgliedstaaten oder bei der Zusammenarbeit mit Drittstaaten &#8211; st\u00e4rker zutage. Zwar haben die Banken und die Aufsichtsbeh\u00f6rden bereits umfangreiche Ma\u00dfnahmen ergriffen, doch gibt es nach wie vor Handlungsbedarf. Beispielsweise sind eine weitere Angleichung zwischen den Mitgliedstaaten und eine verst\u00e4rkte Aufsicht erforderlich.<\/p>\n<h3>Notwendige Verst\u00e4rkung der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units &#8211; FIU)<\/h3>\n<p>Die zentralen Meldestellen spielen bei der Ermittlung von Geldw\u00e4scherisiken in den einzelnen L\u00e4ndern eine zentrale Rolle. Dank der von der Kommission eingesetzten FIU-Plattform (eine EU-Expertengruppe) hat sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren erheblich verbessert, doch verbleiben laut der Kommission noch bestimmte Schwachpunkte:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li><b>Datenzugriff der zentralen Meldestellen:\u00a0<\/b>Aufgrund von Unterschieden bei ihrer Stellung, ihren Befugnissen und ihrer Organisation sind einige zentrale Meldestelle nicht in der Lage, auf relevante Informationen (Finanz-, Verwaltungs- oder Strafverfolgungsdaten) zuzugreifen oder diese weiterzuleiten.<\/li>\n<li><b>Informationsaustausch:<\/b>\u00a0Der Austausch zwischen den zentralen Meldestellen ist nach wie vor unzureichend und erfolgt h\u00e4ufig zu langsam.<\/li>\n<li><b>IT-Systeme:<\/b>\u00a0Die zentralen Meldestellen verf\u00fcgen mitunter nicht \u00fcber die geeignete IT-Ausstattung, um Informationen aus dem System FIU.net effizient auslesen oder in das System eingeben zu k\u00f6nnen.<\/li>\n<li><b>eingeschr\u00e4nktes Mandat der FIU-Plattform der EU:<\/b>\u00a0Die Plattform kann keine rechtlich bindenden Vorlagen, Leitlinien und Standards ausgeben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In dem Bericht werden konkrete \u00c4nderungen vorgeschlagen, etwa ein neuer Unterst\u00fctzungsmechanismus, der die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen in der gesamten EU weiter verbessern w\u00fcrde.<\/p>\n<h3>Vernetzung der zentralen Bankkontenregister<\/h3>\n<p>Im Bericht \u00fcber die Vernetzung der zentralen Bankkontenregister wird auf eine Reihe von Punkten hingewiesen, die bei der etwaigen Vernetzung von Bankkontenregistern und Datenabfragesystemen ber\u00fccksichtigt werden sollten. Die Kommission regt an, dass ein solches System als dezentralisiertes System mit einer gemeinsamen Plattform auf EU-Ebene konzipiert werden k\u00f6nnte. Um die Vernetzung zu verwirklichen, w\u00e4re es erforderlich, nach Konsultation der Regierungen der Mitgliedstaaten, der zentralen Meldestellen, der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden und der Verm\u00f6gensabsch\u00f6pfungsstellen einschl\u00e4gige Rechtsvorschriften zu erlassen.<\/p>\n<h3>Hintergrund<\/h3>\n<p>W\u00e4hrend des Mandats der Juncker-Kommission hat die EU den Rahmen f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung gest\u00e4rkt, indem sie die Vierte Geldw\u00e4scherichtlinie annahm, die bis Juni 2017 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen war. Die Kommission pr\u00fcft derzeit die Umsetzung der Vierten Geldw\u00e4scherichtlinie sowie die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Anwendung der Vorschriften durch die Mitgliedstaaten. Die Kommission hat gegen die Mehrzahl der Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da sie der Auffassung ist, dass die von diesen vorgelegten Mitteilungen keine vollst\u00e4ndige Umsetzung der Richtlinie sicherstellen.<\/p>\n<p>Durch die F\u00fcnfte Geldw\u00e4scherichtlinie sollen die Befugnisse der zentralen Meldestellen verbessert, die Transparenz der Angaben zu den wirtschaftlichen Eigent\u00fcmern erh\u00f6ht und virtuelle W\u00e4hrungen sowie Guthabenkarten einer Regulierung unterworfen werden, damit Terrorismusfinanzierung wirkungsvoller verhindert werden kann. Die Mitgliedstaaten m\u00fcssen die Richtlinie bis Januar 2020 in nationales Recht umsetzen.<\/p>\n<p>Infolge mehrerer im Jahr 2018 aufgedeckter Geldw\u00e4schef\u00e4lle hat die Kommission im Mai 2018 mit den Europ\u00e4ischen Aufsichtsbeh\u00f6rden und der Europ\u00e4ischen Zentralbank eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe hat die Kommission im September 2018 die Mitteilung \u201eSt\u00e4rkung des Unionsrahmens f\u00fcr die Finanzaufsicht und die Beaufsichtigung der Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung bei Finanzinstituten&#8220; ver\u00f6ffentlicht und neue Vorschriften zur St\u00e4rkung der Rolle der Europ\u00e4ischen Bankenaufsichtsbeh\u00f6rde vorgelegt. Diese m\u00fcndeten in striktere Geldw\u00e4sche- und Terrorismusfinanzierungsbestimmungen in den Aufsichtsvorschriften f\u00fcr Banken, die in der im Dezember 2018 verabschiedeten F\u00fcnften Eigenkapitalrichtlinie enthalten sind.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.07.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EU-Staaten und Banken m\u00fcssen bestehende EU-Vorschriften besser umsetzen, um Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung effektiv zu bek\u00e4mpfen. Das zeigt eine am 24. Juli 2019 vorgelegte Risikobewertung der Europ\u00e4ischen Kommission. Die Juncker-Kommission hat in der Vierten und der F\u00fcnften Geldw\u00e4scherichtlinie strikte EU-Vorschriften eingef\u00fchrt und die Aufsichtsfunktion der Europ\u00e4ischen Bankenaufsichtsbeh\u00f6rde gest\u00e4rkt.\u00a0\u201eWir verf\u00fcgen zwar auf EU-Ebene \u00fcber strenge Vorschriften zur &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kampf-gegen-geldwaesche-und-terrorfinanzierung-kommission-fordert-bessere-umsetzung-der-eu-rechtsvorschriften\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kampf gegen Geldw\u00e4sche und Terrorfinanzierung: Kommission fordert bessere Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-52939","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52939","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=52939"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/52939\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=52939"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=52939"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=52939"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}