{"id":53095,"date":"2019-08-05T10:39:50","date_gmt":"2019-08-05T08:39:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=53095"},"modified":"2019-08-05T10:39:50","modified_gmt":"2019-08-05T08:39:50","slug":"versagung-der-erwerbsminderungsrente-wegen-verweigerung-einer-psychiatrischen-begutachtung-ohne-begleitperson","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/versagung-der-erwerbsminderungsrente-wegen-verweigerung-einer-psychiatrischen-begutachtung-ohne-begleitperson\/","title":{"rendered":"Versagung der Erwerbsminderungsrente wegen Verweigerung einer psychiatrischen Begutachtung ohne Begleitperson"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2>Begleiter muss bei psychiatrischer Begutachtung vor der T\u00fcr bleiben &#8211; Erwerbsminderungsrente kann bei unzureichender Mitwirkung des Antragstellers versagt werden<\/h2>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Der Rentenversicherungstr\u00e4ger kann eine Erwerbsminderungsrente solange versagen, bis der Antragsteller bei der Ermittlung der Leistungsvoraussetzungen ausreichend mitwirkt. F\u00fcr eine Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet setzt dies voraus, dass der Antragsteller bereit ist, sich ohne eine Begleitperson untersuchen zu lassen. Vorliegend hatte der Antragsteller darauf bestanden, dass eine Vertrauensperson, wohl sein Vater, an der Begutachtung teilnimmt.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Der 1990 geborene, im Land Brandenburg wohnende Kl\u00e4ger beantragte im November 2015 bei der beklagten Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg die Gew\u00e4hrung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Bereits 2014 war er vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen untersucht worden. Laut des begutachtenden Arztes hatte sich der Kl\u00e4ger teilweise inad\u00e4quat verhalten, da der anwesende Vater das Gespr\u00e4ch gef\u00fchrt hatte. Bei einer weiteren Begutachtung durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit im September 2015 hatte der Kl\u00e4ger in Begleitung des sehr dominant auftretenden Vaters kein Wort ge\u00e4u\u00dfert. Angesichts des Verhaltens des Kl\u00e4gers bestand nach Auffassung der Gutachterin allerdings der Verdacht auf eine gravierende Entwicklungsst\u00f6rung und eine Lernbehinderung.Auch bei einer von der Beklagten angeordneten psychiatrischen Begutachtung im Juni 2016 erschien der Kl\u00e4ger in Begleitung eines Mannes, dessen Identit\u00e4t nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, bei dem es sich nach Angaben der Sachverst\u00e4ndigen aber um den Vater gehandelt habe. Da er auf die Teilnahme an der Untersuchung bestanden habe, wurde die Begutachtung nicht durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Mit Versagungsbescheid vom 11. Oktober 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. September 2017 teilte die Beklagte mit, dass sie dem Rentenantrag solange nicht entsprechen k\u00f6nne, wie der Kl\u00e4ger bei der Sachverhaltsermittlung nicht mitwirke. Eine Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet k\u00f6nne nur ohne Begleitperson durchgef\u00fchrt werden. Diese d\u00fcrfe lediglich bis in den Wartebereich mitkommen.<\/p>\n<p>Mit seiner im Januar 2018 erhobenen Anfechtungsklage begehrte der anwaltlich vertretene Kl\u00e4ger die Aufhebung des Versagungsbescheides. Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebiete, dass er bei den Begutachtungen von einer Vertrauensperson begleitet werden d\u00fcrfe. Er habe mit Sachverst\u00e4ndigen bereits schlechte Erfahrungen gemacht, weil diese seine Angaben unzutreffend wiedergegeben h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Mit Urteil vom 21. Juni 2019 hat die 105. Kammer des Sozialgerichts Berlin (in der Besetzung mit einem Berufsrichter, einer ehrenamtlichen Richterin und einem ehrenamtlichen Richter) die Klage nach m\u00fcndlicher Verhandlung abgewiesen.<\/p>\n<p>Zu Recht habe die Beklagte die Gew\u00e4hrung einer Rente versagt, denn der Kl\u00e4ger sei seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen. Indem er auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Begutachtung bestanden habe, habe er die Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes unm\u00f6glich gemacht.<\/p>\n<p>Die Beklagte sei verpflichtet gewesen, von Amts wegen zu ermitteln, ob die medizinischen Voraussetzungen der begehrten Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen. Im Falle des Kl\u00e4gers sei hierf\u00fcr insbesondere eine Begutachtung auf psychiatrischem Gebiet erforderlich gewesen. Eine solche Begutachtung m\u00fcsse jedoch grunds\u00e4tzlich ohne Begleitperson stattfinden, denn die wichtigste Erkenntnisquelle sei die Befragung der zu untersuchenden Person. Nehme an der Befragung eine Begleitperson teil, bestehe stets die Gefahr, dass der Proband aus R\u00fccksicht auf die Erwartungen der Begleitperson keine vollst\u00e4ndigen oder wahrheitsgem\u00e4\u00dfen Angaben mache. Dies gelte umso mehr, wenn es sich um Familienangeh\u00f6rige oder Partner handele.<\/p>\n<p>Der Einwand des Kl\u00e4gers, er habe mit Sachverst\u00e4ndigen bereits schlechte Erfahrungen gemacht, sei viel zu unkonkret gewesen, um von diesem Grundsatz abzuweichen. Nach den vorliegenden Unterlagen habe die Beklagte vielmehr annehmen m\u00fcssen, dass eine sachgem\u00e4\u00dfe Untersuchung in Anwesenheit einer Begleitperson nicht zu erwarten war.<\/p>\n<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Es kann vom Kl\u00e4ger mit der Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam angefochten werden.<\/p>\n<h3>Hinweis zur Rechtslage<\/h3>\n<p class=\"opening\">\u00a7 66 Abs. 1 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch &#8211; Allgemeiner Teil &#8211; (SGB I)<\/p>\n<p>\u201eKommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erh\u00e4lt, seinen Mitwirkungspflichten &#8230; nicht nach und wird hierdurch die Aufkl\u00e4rung des Sachverhaltes erheblich erschwert, kann der Leistungstr\u00e4ger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.&#8220;<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: SG Berlin, Pressemitteilung vom 01.08.2019 zum Urteil S 105 R 57\/18 vom 21.06.2019 (nrkr)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Begleiter muss bei psychiatrischer Begutachtung vor der T\u00fcr bleiben &#8211; Erwerbsminderungsrente kann bei unzureichender Mitwirkung des Antragstellers versagt werden Der Rentenversicherungstr\u00e4ger kann eine Erwerbsminderungsrente solange versagen, bis der Antragsteller bei der Ermittlung der Leistungsvoraussetzungen ausreichend mitwirkt. F\u00fcr eine Begutachtung auf psychiatrischem Fachgebiet setzt dies voraus, dass der Antragsteller bereit ist, sich ohne eine Begleitperson untersuchen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/versagung-der-erwerbsminderungsrente-wegen-verweigerung-einer-psychiatrischen-begutachtung-ohne-begleitperson\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Versagung der Erwerbsminderungsrente wegen Verweigerung einer psychiatrischen Begutachtung ohne Begleitperson<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/53095"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=53095"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/53095\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=53095"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=53095"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=53095"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}