{"id":53461,"date":"2019-08-22T17:18:19","date_gmt":"2019-08-22T15:18:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=53461"},"modified":"2023-08-25T11:57:30","modified_gmt":"2023-08-25T09:57:30","slug":"kabinett-beschliesst-die-weitgehende-abschaffung-des-solidaritaetszuschlags","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kabinett-beschliesst-die-weitgehende-abschaffung-des-solidaritaetszuschlags\/","title":{"rendered":"Kabinett beschlie\u00dft die weitgehende Abschaffung des Solidarit\u00e4tszuschlags"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\"><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Das Bundeskabinett hat am 21.08.2019 den Entwurf des Gesetzes zur R\u00fcckf\u00fchrung des Solidarit\u00e4tszuschlags beschlossen. Damit f\u00e4llt von 2021 an der Zuschlag f\u00fcr rund 90 Prozent derer vollst\u00e4ndig weg, die ihn heute zahlen. F\u00fcr weitere 6,5 Prozent entf\u00e4llt der Zuschlag zumindest in Teilen. Im Ergebnis werden 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler bessergestellt.<\/span><\/span><br \/>\nDie Steuerzahler werden von 2021 an um rund 10 Mrd. Euro entlastet, bis 2024 steigt diese Entlastungswirkung auf etwa 12 Mrd. Euro. Im Jahr 2018 standen dem Bundeshaushalt durch den Solidarit\u00e4tszuschlag 18,9 Mrd. Euro zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr das Jahr 2019 rechnet die Bundesregierung mit Einnahmen aus dem Solidarit\u00e4tszuschlag von rund 19,4 Mrd. Euro und 2020 von rund 20 Mrd. Euro.<\/p>\n<\/article>\n<article><\/article>\n<article>\n<p class=\"opening\">Dazu der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz:<\/p>\n<p>\u201eHeute ist ein bedeutsamer Tag auf dem Weg zur Vollendung der deutschen Einheit. Die Kosten der Wiedervereinigung sind in weiten Teilen gestemmt. Daher k\u00f6nnen wir heute das Verfahren beginnen, ab 2021 den Soli f\u00fcr den \u00fcberwiegenden Teil der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzuschaffen. Die wenigen auch nach Auslaufen des Solidarpaktes zum Jahresende verbleibenden Kosten werden zuk\u00fcnftig von denen geschultert, die mehr haben, als andere. Das ist fair und wird auch einer verfassungsrechtlichen Pr\u00fcfung standhalten.\u201c<\/p>\n<p>Die weitgehende Soli-Abschaffung bettet sich ein in die Gesamtstrategie f\u00fcr eine sozial gerechte und wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik. Davon profitieren insbesondere Familien sowie Personen mit unteren und mittleren Einkommen durch deutlich verbesserte Familienleistungen (z. B. h\u00f6heres Kindergeld), Sozialabgabensenkungen (z. B. Wiederherstellung Parit\u00e4t bei der Gesetzlichen Krankenversicherung), h\u00f6here Grundfreibetr\u00e4ge und den Ausgleich der kalten Progression. Allein die steuerlichen Ma\u00dfnahmen dieser Regierung erreichen in voller Jahreswirkung ein Volumen, das deutlich \u00fcber die 25 Milliarden Euro-Marke hinausgehen wird. Es sind somit die umfangreichsten Steuersenkungen seit mehr als zehn Jahren.<\/p>\n<p>Mit dem Fokus auf niedrige und mittlere Einkommen wird das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, gerade diese Einkommensgruppen zu st\u00e4rken. Das tr\u00e4gt zugleich dem Grundsatz Rechnung, dass starke Schultern mehr tragen sollten als schwache. Die weitgehende Abschaffung wirkt sich zudem positiv auf die Binnenkonjunktur aus: Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bleibt mehr auf dem Konto, die dann h\u00f6heren Nettoeinkommen st\u00e4rken die Binnenkonjunktur. Nicht nur f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entf\u00e4llt der Zuschlag. Auch viele Selbst\u00e4ndige und Gewerbetreibende zahlen ihn k\u00fcnftig nicht mehr. Das setzt Anreize f\u00fcr Investitionen und neue Arbeitspl\u00e4tze.<\/p>\n<h3>Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs:<\/h3>\n<p>(1) Anhebung der Freigrenze, bis zu der kein Solidarit\u00e4tszuschlag anf\u00e4llt, auf 16.956 Euro bzw. auf 33.912 Euro (Einzel-\/Zusammenveranlagung) der Steuerzahlung. Das hat zur Folge, dass eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn<sup>1<\/sup>\u00a0von 151.990 Euro und Alleinstehende bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 Euro keinen Solidarit\u00e4tszuschlag mehr entrichten.<\/p>\n<p>(2) Anpassung der Milderungszone, so dass die Entlastung bis weit in den Mittelstand wirkt. \u00dcbersteigt die tarifliche Einkommenssteuer die Freigrenze, wird der Solidarit\u00e4tszuschlag nicht sofort in voller H\u00f6he, also mit 5,5 Prozent, erhoben. Dadurch wird die Mehrheit der noch verbleibenden Soli-Zahler ebenfalls entlastet, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung.<\/p>\n<p class=\"opening\">Fu\u00dfnote<\/p>\n<p><sup>1<\/sup>\u00a0Die Beispielrechnungen wurden soweit m\u00f6glich f\u00fcr den Veranlagungszeitraum 2021 durchgef\u00fchrt: Altersvorsorgeaufwendungen wurden entsprechend dem Alterseink\u00fcnftegesetz mit einem Anteil von 92 Prozent ber\u00fccksichtigt; die Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung wurden auf das Jahr 2021 fortgeschrieben; es wird unterstellt, dass die Beitragss\u00e4tze zur Sozialversicherung bis 2021 unver\u00e4ndert bleiben. Die Einkommensteuer wurde nach dem ab 2020 geltenden Einkommensteuertarif ermittelt; Kindergeld und Freibetr\u00e4ge f\u00fcr Kinder wurden mit den ab 2020 geltenden Betr\u00e4gen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 21.08.2019<\/div>\n<\/article>\n<div>Gesetzentwurf:<\/div>\n<article>\n<div>https:\/\/www.bundesfinanzministerium.de\/Content\/DE\/Pressemitteilungen\/Finanzpolitik\/2019\/08\/2019-08-21-Gesetzentwurf-Abschaffung-Soli.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2<\/div>\n<div><\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 21.08.2019 den Entwurf des Gesetzes zur R\u00fcckf\u00fchrung des Solidarit\u00e4tszuschlags beschlossen. Damit f\u00e4llt von 2021 an der Zuschlag f\u00fcr rund 90 Prozent derer vollst\u00e4ndig weg, die ihn heute zahlen. F\u00fcr weitere 6,5 Prozent entf\u00e4llt der Zuschlag zumindest in Teilen. Im Ergebnis werden 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler bessergestellt. 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