{"id":53946,"date":"2019-09-10T19:05:48","date_gmt":"2019-09-10T17:05:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=53946"},"modified":"2019-09-10T19:05:48","modified_gmt":"2019-09-10T17:05:48","slug":"fallstricke-bei-der-foerderung-des-mietwohnungsbaus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fallstricke-bei-der-foerderung-des-mietwohnungsbaus\/","title":{"rendered":"Fallstricke bei der F\u00f6rderung des Mietwohnungsbaus"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><\/h1>\n<\/article>\n<article>Das Gesetz zur steuerlichen F\u00f6rderung des Mietwohnungsbaus sieht f\u00fcr Wohnungsneubauten neben der Normal-Abschreibung von j\u00e4hrlich zwei Prozent eine f\u00fcnfprozentige Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung und den drei folgenden Jahren vor, wenn der Bauantrag im Zeitfenster Anfang September 2018 bis Ende 2021 gestellt wird. Auf die aus seiner Sicht engen Rahmenbedingungen und weiteren Fallstricke f\u00fcr den Steuerpraktiker machte Steuerberater\u00a0<b>Markus Perschon<\/b>, Dipl. Finanzwirt (FH), im Rahmen seines Fachvortrags bei der\u00a0<b><i>SFT\u00a0<\/i><\/b><i>\u201e<b>Steuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019<\/b>&#8222;<\/i>\u00a0mit insgesamt 400 Teilnehmern aufmerksam.<\/p>\n<p>Um gef\u00f6rdert zu werden, muss eine neue &#8211; also zus\u00e4tzliche, bisher noch nicht dagewesene, erstmalige &#8211; mindestens 23 Quadratmeter gro\u00dfe Wohnung geschaffen werden, in der ein selbstst\u00e4ndiger Haushalt gef\u00fchrt werden kann, die also den bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung entspricht. Verlegung von Wohnraum oder Erweiterung der Wohnfl\u00e4che innerhalb eines Geb\u00e4udes erf\u00fcllen die F\u00f6rdervoraussetzungen nicht. Ferienwohnungen sind nicht beg\u00fcnstigt. Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen \u00dcberlassung zu (dauerhaften) Wohnzwecken dienen. Wird die Wohnung verbilligt, also zu weniger als 66 Prozent der orts\u00fcblichen Miete, \u00fcberlassen, soll insgesamt von einer unentgeltlichen und damit f\u00f6rdersch\u00e4dlichen \u00dcberlassung ausgegangen werden. Steht ein Geb\u00e4ude vor\u00fcbergehend leer, ist dies nicht f\u00f6rdersch\u00e4dlich, sofern es zur entgeltlichen Vermietung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird. Arbeitet der Mieter auch im Home-Office oder macht er ein Arbeitszimmer steuerlich geltend, z\u00e4hlt dieser Raum aus Vereinfachungsgr\u00fcnden zu den Wohnr\u00e4umen. Ansonsten aber m\u00fcssen R\u00e4ume, die sowohl Wohnzwecken als auch betrieblichen oder beruflichen Zwecken dienen, entweder ganz den Wohnzwecken oder ganz den betrieblichen oder beruflichen Zwecken dienenden R\u00e4umen zugerechnet werden, je nachdem, welchem Zweck sie \u00fcberwiegend dienen.<\/p>\n<p>Der Bauantrag respektive die Bauanzeige muss nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt werden. Die Sonderabschreibung kann letztmalig f\u00fcr den Veranlagungszeitraum 2026 geltend gemacht werden; bei abweichenden Wirtschaftsjahren (\u00a7 4a Einkommensteuergesetz), letztmalig f\u00fcr Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2027 enden. Das gilt auch dann, wenn der Abschreibungszeitraum noch nicht abgelaufen ist.<\/p>\n<p>Eine weitere H\u00fcrde liegt in der Baukostenobergrenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter. Sie bezweckt eigentlich die F\u00f6rderung \u201ebezahlbaren&#8220; Wohnraums. Unabh\u00e4ngig davon, ob dies als zielf\u00fchrend erachtet wird oder nicht, muss sie eingehalten werden, denn die Sonderabschreibung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn die Herstellungskosten beziehungsweise die auf die beg\u00fcnstigten Wohnungen (Geb\u00e4udeteil) entfallenden Anschaffungskosten die Baukostenobergrenze \u00fcberschreiten. Dann darf nur die Normalabschreibung (\u00a7 7 Abs. 4 Einkommensteuergesetz) angesetzt werden. Die 3.000 Euro sind brutto, also einschlie\u00dflich Umsatzsteuer zu sehen- mangels gegenteiliger Regelungen und weil aus der Vermietung von Wohnungen grunds\u00e4tzlich keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Was Anschaffungskosten sind, bestimmt sich nach dem Handelsrecht (\u00a7 255 Handelsgesetzbuch). Es sind also insbesondere auch Nebenkosten wie Gericht, Notar, Makler und Grunderwerbsteuer mit zu z\u00e4hlen.\u00a0<i>Perschon<\/i>\u00a0weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass es damit bei einem Kauf deutlich schwieriger sein kann, von der Beg\u00fcnstigung zu profitieren als im Fall der eigenen Herstellung. Ein zus\u00e4tzlicher Stolperstein bei der Anschaffung kann in der notwendigen Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden sowie Geb\u00e4ude liegen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 04.09.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Gesetz zur steuerlichen F\u00f6rderung des Mietwohnungsbaus sieht f\u00fcr Wohnungsneubauten neben der Normal-Abschreibung von j\u00e4hrlich zwei Prozent eine f\u00fcnfprozentige Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung und den drei folgenden Jahren vor, wenn der Bauantrag im Zeitfenster Anfang September 2018 bis Ende 2021 gestellt wird. 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