{"id":54113,"date":"2019-09-16T18:46:33","date_gmt":"2019-09-16T16:46:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=54113"},"modified":"2019-09-16T18:46:33","modified_gmt":"2019-09-16T16:46:33","slug":"splittingtarif-fuer-aus-eingetragenen-lebensgemeinschaften-hervorgehende-ehen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/splittingtarif-fuer-aus-eingetragenen-lebensgemeinschaften-hervorgehende-ehen-2\/","title":{"rendered":"Splittingtarif f\u00fcr aus eingetragenen Lebensgemeinschaften hervorgehende Ehen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><\/h1>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Die Regelungen im \u201eJahressteuergesetz 2018&#8243; sehen vor, dass eingetragene Lebenspartner r\u00fcckwirkend ab Begr\u00fcndung der eingetragenen Lebenspartnerschaft den Splittingtarif w\u00e4hlen k\u00f6nnen.\u00a0<b>Michael Daumke<\/b>, Leitender Regierungsdirektor a.D. aus Berlin wies im Rahmen seines Fachvortrags bei der\u00a0<b><i>SFT \u201eSteuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019&#8243;<\/i><\/b>\u00a0mit insgesamt 400 Teilnehmern auf die Voraussetzungen der Wahl und ihre Folgen hin.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>So muss die eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt sein und der Antrag auf Gew\u00e4hrung des Splittingtarifs f\u00fcr die Veranlagungszeitr\u00e4ume, in denen eingetragenen Lebenspartnern der Splittingtarif nicht gew\u00e4hrt wurde, muss bis Ende 2020 gestellt werden. Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, k\u00f6nnen auch bereits bestandskr\u00e4ftige Steuerbescheide ge\u00e4ndert werden.\u00a0<i>Daumke<\/i>\u00a0hob hervor, dass damit f\u00fcr eine Vielzahl von F\u00e4llen die Frage, ob es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um ein \u201er\u00fcckwirkendes Ereignis&#8220; handele, bedeutungslos sei. Nur in F\u00e4llen, in denen die eingetragene Lebenspartnerschaft erst nach 2019 in eine Ehe umgewandelt oder der Antrag auf Zusammenveranlagung nach dem 31. Dezember 2020 gestellt werden wird, ist die Streitfrage, ob es sich bei der Umwandlung in eine Ehe um ein r\u00fcckwirkendes Ereignis handelt, noch von praktischer Bedeutung. Wird also die eingetragene Lebenspartnerschaft erst ab dem 1. Januar 2020 in eine Ehe umgewandelt oder wird der Antrag auf Zusammenveranlagung in den F\u00e4llen, in denen die Umwandlung in Ehe in 2019 stattfindet, erst nach dem 31. Dezember 2020 gestellt, liegen die Voraussetzungen f\u00fcr die erlaubte r\u00fcckwirkende Anwendung des Splittingtarifs nicht vor. In diesen &#8211; wohl nur wenigen F\u00e4llen &#8211; komme es dann auf die Antwort auf die sehr umstrittene Frage an, ob es sich bei der Umwandlung in eine Ehe um ein \u201er\u00fcckwirkendes Ereignis&#8220; handelt oder nicht.<\/p>\n<p><i>Daumke<\/i>\u00a0wies aber auch darauf hin, dass der Antrag gut \u00fcberlegt sein m\u00fcsse, weil der Splittingtarif nicht in jedem Fall g\u00fcnstiger ist als die Einzelveranlagung. Dies gelte insbesondere dann, wenn beide Lebenspartner ann\u00e4hernd gleich viel verdienen. Nur dann, wenn erhebliche Einkommensunterschiede bestehen, kann es durch eine gemeinsame Veranlagung zu Erstattungen von bereits bezahlter Einkommensteuer kommen. Es gelten hier also dieselben Voraussetzungen wie f\u00fcr alle Ehen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 04.09.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Regelungen im \u201eJahressteuergesetz 2018&#8243; sehen vor, dass eingetragene Lebenspartner r\u00fcckwirkend ab Begr\u00fcndung der eingetragenen Lebenspartnerschaft den Splittingtarif w\u00e4hlen k\u00f6nnen.\u00a0Michael Daumke, Leitender Regierungsdirektor a.D. aus Berlin wies im Rahmen seines Fachvortrags bei der\u00a0SFT \u201eSteuerfachtagung und Zukunftskongress Celle 2019&#8243;\u00a0mit insgesamt 400 Teilnehmern auf die Voraussetzungen der Wahl und ihre Folgen hin. So muss die eingetragene Lebenspartnerschaft &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/splittingtarif-fuer-aus-eingetragenen-lebensgemeinschaften-hervorgehende-ehen-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Splittingtarif f\u00fcr aus eingetragenen Lebensgemeinschaften hervorgehende Ehen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/54113"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=54113"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/54113\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=54113"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=54113"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=54113"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}