{"id":54405,"date":"2019-09-28T17:18:42","date_gmt":"2019-09-28T15:18:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=54405"},"modified":"2020-09-15T12:00:12","modified_gmt":"2020-09-15T10:00:12","slug":"pflege-angehoerige-sollen-entlastet-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pflege-angehoerige-sollen-entlastet-werden\/","title":{"rendered":"Pflege: Angeh\u00f6rige sollen entlastet werden"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><\/h1>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Die Bundesregierung will Kinder von pflegebed\u00fcrftigen Eltern finanziell entlasten. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (\u00a019\/13399\u00a0) vorgelegt, der vorsieht, Kinder und Eltern, die gegen\u00fcber Beziehern von Sozialhilfe (Zw\u00f6lftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, zu entlasten. Der Entwurf sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschlie\u00dflich 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschlie\u00dfen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebed\u00fcrftigen Eltern, die die sog. Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer H\u00f6he ab 100.000 Euro zur\u00fcckgegriffen werden kann. Umgekehrt soll dies auch f\u00fcr Eltern mit vollj\u00e4hrigen, pflegebed\u00fcrftigen Kindern gelten. Damit werde ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angeh\u00f6rigen, zum Beispiel bei der Unterst\u00fctzung von Pflegebed\u00fcrftigen, anerkennt und eine solidarische Entlastung erfolgt, schreibt die Regierung. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschr\u00e4nkt. Gleichzeitig wird die Beschr\u00e4nkung des Unterhaltsr\u00fcckgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderj\u00e4hrigen Kinder betroffen sind.<\/p>\n<p>Die Begrenzung des Unterhaltsr\u00fcckgriffs soll ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeitr\u00e4ge bei vollj\u00e4hrigen Leistungsbeziehern gelten. So soll vermieden werden, dass die aus dem SBG XII herausgel\u00f6ste neue Eingliederungshilfe f\u00fcr Menschen mit Behinderungen gegen\u00fcber Leistungen der Sozialhilfe schlechtergestellt wird.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen t\u00e4tig sind, k\u00fcnftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Damit wird eine Rechtssprechung der Sozialgerichte nachvollzogen. Au\u00dferdem soll die Projektf\u00f6rderung f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkst\u00e4tten f\u00fcr behinderte Menschen arbeiten, sollen k\u00fcnftig mit einem Budget f\u00fcr Ausbildung gef\u00f6rdert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.09.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundesregierung will Kinder von pflegebed\u00fcrftigen Eltern finanziell entlasten. 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