{"id":54461,"date":"2019-09-28T17:41:34","date_gmt":"2019-09-28T15:41:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=54461"},"modified":"2020-09-15T12:00:13","modified_gmt":"2020-09-15T10:00:13","slug":"nachzahlungszinssatz-wird-nicht-gesenkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/nachzahlungszinssatz-wird-nicht-gesenkt\/","title":{"rendered":"Nachzahlungszinssatz wird nicht gesenkt"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss wies in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/10158) zur\u00fcck. Danach sollte der Zinssatz nur noch ein Zw\u00f6lftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB), mindestens aber 0,1 Prozent, betragen. F\u00fcr den Antrag stimmten die Fraktionen von FDP und AfD. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.<\/p>\n<div>\n<p>Wie die FDP-Fraktion in ihrem Antrag erl\u00e4utert, sind die zu zahlenden Zinsen h\u00e4ufig sogar h\u00f6her als die eigentliche Steuernachzahlungssumme. Der Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr f\u00fcr Steuernachzahlung bestehe seit mehr als 50 Jahren unver\u00e4ndert. In Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen sei dies unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es sei ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, die niedrigen Zinsen, von denen der Staat profitiere, auch den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zu gew\u00e4hren: &#8222;Wer wenig Zinsen erh\u00e4lt, soll auch wenig Zinsen zahlen&#8220;, stellt die FDP-Fraktion fest. Au\u00dferdem wird auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes hingewiesen, der schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bez\u00fcglich der Nachzahlungszinsen in H\u00f6he von 0,5 Prozent f\u00fcr jeden vollen Monat ge\u00e4u\u00dfert habe.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den S\u00e4tzen f\u00fcr Verzugs- und \u00dcberziehungszinsen. Die vom Bundesfinanzhof ge\u00e4u\u00dferte Kritik werde nicht geteilt, erkl\u00e4rte die Regierung in der Sitzung. Die CDU\/CSU-Fraktion empfahl, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinss\u00e4tzen abzuwarten. In diese Richtung argumentierte auch die SPD-Fraktion, die zus\u00e4tzlich darauf hinwies, dass der Nachzahlungszinssatz in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben werde und im \u00fcbrigen auch auf R\u00fcckzahlungen von den Finanz\u00e4mtern Anwendung finde.<\/p>\n<p>F\u00fcr die AfD-Fraktion ist das Verhalten der Koalition in der Frage des Nachzahlungszinssatzes ein &#8222;Beleg f\u00fcr Politikunf\u00e4higkeit&#8220;. Wie schon bei der Grundsteuer werde auch in diesem Fall auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet. Auch die FDP-Fraktion kritisierte, dass wieder einmal abgewartet werden solle, bis das Verfassungsgericht die Rechtswidrigkeit der Regelung bescheinige. Die Fraktion Die Linke gab dem Ansinnen der FDP-Fraktion &#8222;grunds\u00e4tzlich&#8220; Recht, vertrat aber die Auffassung, dass der Aufschlag auf den Basis-Zinssatz des BGB h\u00f6her sein solle. Die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen verwahrte sich dagegen, das Thema auf eine Ebene mit der Grundsteuer zu stellen. Der FDP-Vorschlag beantworte die Fragen beim Nachzahlungszinssatz nicht.<\/p>\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1044\/2019<\/p>\n<\/section>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss wies in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19\/10158) zur\u00fcck. 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