{"id":545,"date":"2012-04-30T10:20:18","date_gmt":"2012-04-30T08:20:18","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=545"},"modified":"2012-09-20T07:14:20","modified_gmt":"2012-09-20T05:14:20","slug":"investitionsabsicht-bei-anschaffung-einer-photovoltaikanlage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/investitionsabsicht-bei-anschaffung-einer-photovoltaikanlage\/","title":{"rendered":"Investitionsabsicht bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage"},"content":{"rendered":"<p><strong>Investitionsabsicht bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Die Photovoltaikanlage mauserte sich in den vergangen Jahren durch staatliche F\u00f6rderung und g\u00fcnstige Zinsen immer mehr zum Sparmodell. Wer den gewonnenen Strom zudem ins \u00f6ffentliche Netz einspeist, wird steuerlich zum Unternehmer und Gewerbetreibenden. Dies rief nicht nur den Birkenstock-tragenden \u00d6kobauern auf den Plan, sondern auch andere Berufsgruppen, die bis dahin nur wussten, dass der Strom aus der Steckdose kommt. So auch einen Rechtsanwalt, der auf die geplante Anschaffung einer Photovoltaikanlage einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollte, um den daraus resultierenden steuerlichen Verlust mit anderen Eink\u00fcnften zu verrechnen. Aber in F\u00e4llen der Betriebser\u00f6ffnung sind an die Gew\u00e4hrung des Abzugsbetrags besondere Voraussetzungen gekn\u00fcpft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Anwalt erzielte auch Eink\u00fcnfte aus der Vermietung eines Reiterhofs. In seiner Steuererkl\u00e4rung 2008 machte er einen Verlust aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage geltend, der aus einem 40 %igen Investitionsabzugsbetrag auf eine geplante Anschaffung resultierte. Die Anlage wurde allerdings erst im Jahr 2010 bestellt und auf der bestehenden Reithalle sowie einem ebenfalls neu errichteten Reitstall installiert. Der Anwalt konnte Angebote der beiden Investitionen aus Dezember 2009 vorlegen. Das Finanzamt lehnte den Abzug ab, weil im Fall der Betriebser\u00f6ffnung die verbindliche Bestellung bis zum Ende des Abzugsjahres zu erfolgen habe. Der Anwalt sah die Investition als Ausfluss der Vermietung der Reithalle, so dass es sich nicht um eine Betriebsneugr\u00fcndung handele. Im Klageverfahren reichte er ein weiteres Angebot aus November 2008 nach. Dieses betraf jedoch eine Anlage h\u00f6herer Kapazit\u00e4t und Anschaffungskosten, die auf der bestehenden Reithalle geplant, aber nicht realisiert wurde.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht wies die Klage des Anwalts ab. Nach dem Gesetzeswortlaut sei die Beg\u00fcnstigung an eine im Abzugsjahr zu erf\u00fcllende Investitionsabsicht gekn\u00fcpft. Eine Absicht lie\u00dfe sich nur durch eine Prognose der Investitionst\u00e4tigkeit auf der Grundlage objektivierter wirtschaftlicher Gegebenheiten \u00fcberpr\u00fcfen. Der Nachweis k\u00f6nne allerdings auch anders als durch eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen erbracht werden. Bestehe aber lediglich eine vage Investitionsplanung ohne konkreten Investitionsentschluss, fehle es an einer hinreichenden Investitionsabsicht. Daran \u00e4ndere auch die sp\u00e4tere Anschaffung innerhalb der dreij\u00e4hrigen Investitionsfrist nichts. So sei zu vermuten, dass der Anwalt im Jahr 2008 nur den Markt beobachtet habe. Allein aus dem Angebot des Jahres 2008 &#8211; zudem f\u00fcr eine abweichende Anlage &#8211; k\u00f6nne nichts anderes geschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Weil der Betrieb der Photovoltaikanlage einen Gewerbebetrieb darstellt, kann kein Zusammenhang mit der Vermietungst\u00e4tigkeit hergestellt werden. Es gelten damit strengere Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Investitionsabsicht bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage Kernproblem Die Photovoltaikanlage mauserte sich in den vergangen Jahren durch staatliche F\u00f6rderung und g\u00fcnstige Zinsen immer mehr zum Sparmodell. Wer den gewonnenen Strom zudem ins \u00f6ffentliche Netz einspeist, wird steuerlich zum Unternehmer und Gewerbetreibenden. 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