{"id":54780,"date":"2019-10-11T18:55:42","date_gmt":"2019-10-11T16:55:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=54780"},"modified":"2019-10-11T18:55:42","modified_gmt":"2019-10-11T16:55:42","slug":"bundeskabinett-beschliesst-klimaschutzprogramm-2030","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundeskabinett-beschliesst-klimaschutzprogramm-2030\/","title":{"rendered":"Bundeskabinett beschlie\u00dft Klimaschutzprogramm 2030"},"content":{"rendered":"<article>\n<h1><\/h1>\n<\/article>\n<article>Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. Das ausf\u00fchrliche Programm soll dazu dienen, die klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen und enth\u00e4lt Ma\u00dfnahmen f\u00fcr alle Sektoren, die \u00fcberpr\u00fcft werden. Das Bundesfinanzministerium ist f\u00fcr die Finanzierung sowie verschiedene steuerliche Ma\u00dfnahmen zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Die Finanzierung des Klimaschutzprogramms erfolgt im Rahmen des Erg\u00e4nzungshaushalts 2020 und des EKF-Wirtschaftsplan (2020-2023), die am 2. Oktober 2019 beschlossen wurden. Allein bis 2023 investiert der Bund 54 Mrd. Euro in klimafreundliche Infrastruktur, Technologien und den sozialen Ausgleich.<\/p>\n<h3>Steuerliche F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t<\/h3>\n<p>Eine wichtige Ma\u00dfnahme unter Federf\u00fchrung des Bundesfinanzministeriums ist das Gesetz zur steuerlichen F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t, um verst\u00e4rkt CO2-arme Pkw auf die Stra\u00dfe bringen. Die steuerliche F\u00f6rderung der E-Mobilit\u00e4t wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 umgesetzt und sorgt daf\u00fcr, dass Schadstoffemissionen aus dem Stra\u00dfenverkehr an der Quelle reduziert werden. Die ma\u00dfgebliche Senkung von CO2-Emissionen tr\u00e4gt dazu bei, die Luft sauber zu halten, insbesondere in den St\u00e4dten. Die F\u00f6rderung der E-Mobilit\u00e4t wird somit einen wesentlichen Beitrag zur Erh\u00f6hung der Umweltvertr\u00e4glichkeit des Personen- und G\u00fcterverkehrs leisten<\/p>\n<p>Ziel ist es, in Deutschland bis 2030 eine Zulassung von 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeugen zu erreichen. Das Gesetz zur steuerlichen F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t enth\u00e4lt eine Vielzahl an Ma\u00dfnahmen, die dazu beitragen sollen, den Anteil von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben beim Absatz von Neufahrzeugen deutlich zu erh\u00f6hen und die CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs entsprechend zu reduzieren:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Dienstwagenbesteuerung: Verl\u00e4ngerung der geltenden Sonderregelung f\u00fcr Elektrofahrzeuge<\/li>\n<li>Sonderabschreibungen f\u00fcr Elektrolieferfahrzeuge<\/li>\n<li>Erleichterungen bei der Gewerbesteuer bei Miete und Leasing von Elektrofahrzeugen<\/li>\n<li>Verl\u00e4ngerung der Steuerbefreiung f\u00fcr Ladestrom und der Pauschalbesteuerung f\u00fcr die \u00dcbereignung einer Ladevorrichtung<\/li>\n<li>Steuerbefreites Job-Ticket und Einf\u00fchrung einer Pauschalbesteuerung f\u00fcr Job-Tickets<\/li>\n<li>Verl\u00e4ngerung der Steuerbefreiung f\u00fcr \u00dcberlassung von betrieblichen Fahrr\u00e4dern oder Elektrofahrr\u00e4dern an Arbeitnehmer<\/li>\n<li>Verl\u00e4ngerung der Steuerbefreiung f\u00fcr private Nutzung von betrieblichen Fahrr\u00e4dern oder Elektrofahrr\u00e4dern<\/li>\n<\/ul>\n<p>Besonders wichtig in Bezug auf die F\u00f6rderung der Elektromobilit\u00e4t ist die Nutzung nachhaltiger Energie und eine nachhaltige Batterieproduktion. So entf\u00e4llt rund ein Drittel der Wertsch\u00f6pfung eines Elektrofahrzeugs auf die Produktion der Batteriezellen, weshalb eine Produktion von Batteriezellen in Deutschland und Europa von hohem industriepolitischem Interesse ist. Gleichzeitig kann durch eine nachhaltige, CO2-optimierte Batterieproduktion in Europa eine signifikante Reduktion der CO2-Emissionen bei der Zellherstellung erreicht werden. Der zunehmende Anteil an elektrischen Antrieben setzt zudem voraus, dass gen\u00fcgend erneuerbarer Strom produziert werden kann und die Stromnetze eine ausreichende Kapazit\u00e4t aufweisen (f\u00fcr Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge gilt Entsprechendes im Hinblick auf den verf\u00fcgbaren Wasserstoff).<\/p>\n<h3>Von der Stra\u00dfe auf die Schiene<\/h3>\n<p>Das Bundesfinanzministerium wird bis 2030 gemeinsam mit der Deutschen Bahn 86 Mrd. Euro investieren, um das Schienennetz zu erneuern. Durch die Einf\u00fchrung von digitaler Leit- und Sicherungstechnik auf zentralen Achsen und die Digitalisierung von Stellwerken wird die Kapazit\u00e4t deutlich gesteigert. Engpasskorridore im Schienennetz werden ausgebaut, au\u00dferdem soll der Deutschlandtakt eingef\u00fchrt und das elektrifizierte Netz erweitert und verdichtet werden. Die Regionalisierungsmittel, die auch der Verst\u00e4rkung des \u00d6PNV dienen, werden in den n\u00e4chsten Jahren kontinuierlich erh\u00f6ht. Dar\u00fcber hinaus wird sich der Bund von 2020 bis 2030 j\u00e4hrlich mit 1 Mrd. Euro zus\u00e4tzlichem Eigenkapital an der DB beteiligen, die somit zus\u00e4tzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem investieren kann.<\/p>\n<p>Fl\u00fcge sind im Vergleich zu Bahnfahrten h\u00e4ufig kosteng\u00fcnstiger, was unter Klimaschutzgesichtspunkten eine falsche Anreizwirkung aussendet. Deshalb wird das Bundesfinanzministerium ein Gesetz vorlegen, das vorsieht, die Luftverkehrsabgabe zu erh\u00f6hen &#8211; und zwar in einem Umfang, der eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent zul\u00e4sst. Damit wird Bahnfahren um 10 Prozent g\u00fcnstiger. Die Reform des Luftverkehrssteuergesetzes verhindert Dumpingpreise bei Flugtickets, indem diese nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschl\u00e4ge, Entgelte und Geb\u00fchren verkauft werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<h3>Investitionen in Radwege<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung wird die Attraktivit\u00e4t des Radverkehrs erh\u00f6hen, indem Verkehrssicherheit und Bedingungen im Stra\u00dfenverkehr f\u00fcr Radfahrer weiter verbessert werden. Die Bundesregierung wird zu diesem Zweck Investitionen in die Schaffung fahrradfreundlicher Rahmenbedingungen t\u00e4tigen, die allen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern zugute kommen und CO2 -senkend wirken:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Ausbau von Radschnellwegen und Radwegen an Bundesstra\u00dfen;<\/li>\n<li>Sonderprogramme st\u00e4dtischer\/ l\u00e4ndlicher Radverkehr zur Wahrung der Chancengleichheit f\u00fcr den Radverkehr (sichere und moderne Abstellanlagen, Ausbau der Infrastruktur f\u00fcr Lastenr\u00e4der);<\/li>\n<li>Finanzhilfen f\u00fcr investive Ma\u00dfnahmen der L\u00e4nder und Kommunen zur Realisierung von: Radverkehrsnetzen, sicheren und modernen Abstellanlangen und Fahrradparkh\u00e4usern, Radwegausbau an Landesstra\u00dfen sowie besseren Infrastrukturen und Rahmenbedingungen von Lastenr\u00e4dern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese massiven Investitionen und die damit verfolgten infrastrukturellen Verbesserungen werden auch den Trend zu einer zunehmenden Nutzung von Elektrofahrr\u00e4dern und anderen neuen Mobilit\u00e4tsformen verst\u00e4rken.<\/p>\n<h3>Transparenz und Erfolgskontrolle<\/h3>\n<p>Um die Klimaschutzziele 2030 verl\u00e4sslich und planbar zu erreichen, werden f\u00fcr alle Sektoren, die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 ergebenden j\u00e4hrlich definierten Minderungsziele (\u201eSektorziele&#8220;) gesetzlich festgeschrieben. Dieses Vorgehen schafft gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Die Bundesregierung wird die Einhaltung der Klimaziele 2030 insgesamt und die Fortschritte in den einzelnen Sektoren j\u00e4hrlich genau ermitteln und durch einen externen Expertenrat begleiten lassen. So schafft die Bundesregierung die Objektivit\u00e4t \u00fcber die Erreichung der Klimaziele. Nach derzeitiger Beschlusslage der Bundesregierung ist der Kabinettausschuss Klimaschutz (\u201eKlimakabinett&#8220;) nur befristet eingesetzt. Die Bundesregierung wird diesen Kabinettausschuss entfristen und ihm die Aufgabe \u00fcbertragen, j\u00e4hrlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Ma\u00dfnahmen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Erf\u00fcllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, legt der zust\u00e4ndige Ressortminister dem Klimakabinett innerhalb von drei Monaten nach Best\u00e4tigung der Emissionsdaten durch die Expertenkommission ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vor. Auf dieser Grundlage entscheidet das Klimakabinett, wie das Klimaschutzprogramm 2030 gemeinsam so angepasst wird, dass die zugrundeliegenden Ziele erreicht werden. In diesem Zusammenhang \u00fcberpr\u00fcft das Klimakabinett auch, ob Anpassungen bei den j\u00e4hrlichen Sektorbudgets vorgenommen werden sollen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Mitteilung vom 09.10.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 beschlossen. 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