{"id":55438,"date":"2019-11-09T16:25:02","date_gmt":"2019-11-09T14:25:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=55438"},"modified":"2019-11-09T16:25:02","modified_gmt":"2019-11-09T14:25:02","slug":"bundestag-beschliesst-angehoerigen-entlastungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundestag-beschliesst-angehoerigen-entlastungsgesetz\/","title":{"rendered":"Bundestag beschlie\u00dft \u201eAngeh\u00f6rigen-Entlastungsgesetz\u201c"},"content":{"rendered":"<article>&nbsp;<\/p>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Pflegekosten: Familien werden entlastet<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung will erwachsene Kinder pflegebed\u00fcrftiger Eltern entlasten. K\u00fcnftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden k\u00f6nnen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto \u00fcbersteigt. Der Bundestag hat dem Entwurf zum Angeh\u00f6rigen-Entlastungsgesetz zugestimmt.<\/p>\n<p>Wenn Eltern die Kosten f\u00fcr ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen k\u00f6nnen, werden h\u00e4ufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Der Bundestag hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt der vorsieht, Angeh\u00f6rige erst heranzuziehen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro \u00fcbersteigt. F\u00fcr Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro bereits.<\/p>\n<p>Eltern und Kinder seien durch die Pflegebed\u00fcrftigkeit eines Angeh\u00f6rigen oft stark belastet und tr\u00fcgen eine gro\u00dfe Verantwortung, hatte Bundessozialminister Hubertus Heil zu dem Gesetzesvorhaben erkl\u00e4rt. &#8222;Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen.&#8220;<\/p>\n<p>Von der Neuregelung sollen k\u00fcnftig alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro profitieren, die gegen\u00fcber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So auch Familien, die sich um ein Kind mit Behinderung k\u00fcmmern. Damit geht der Gesetzentwurf \u00fcber die Vereinbarung im Koalitionsvertag hinaus. Die Bundesregierung beende damit eine jahrelange Ungleichbehandlung, so Heil. &#8222;Das ist l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig.&#8220;<\/p>\n<p>Im gleichen Umfang sollen au\u00dferdem Menschen von Zuzahlungen befreit werden, deren Angeh\u00f6rige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben &#8211; etwa auf finanzielle Hilfe f\u00fcr den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Geb\u00e4rdensprachdolmetscher.<\/p>\n<h3>Verbesserungen f\u00fcr Menschen mit Behinderungen<\/h3>\n<p>F\u00fcr Menschen mit Behinderungen enth\u00e4lt der Gesetzentwurf dar\u00fcber hinaus weitere wichtige Verbesserungen. Geplant ist etwa ein Budget f\u00fcr Ausbildung. Damit sollen behinderte Menschen unterst\u00fctzt werden, die eine regul\u00e4re Berufsausbildung antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt f\u00fcr behinderte Menschen gef\u00f6rdert &#8211; allerdings ohne die M\u00f6glichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.<\/p>\n<p>Zudem soll die erg\u00e4nzende unabh\u00e4ngige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt werden. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angeh\u00f6rigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe &#8211; unabh\u00e4ngig von Leistungstr\u00e4gern und Leistungserbringern.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 08.11.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Pflegekosten: Familien werden entlastet Die Bundesregierung will erwachsene Kinder pflegebed\u00fcrftiger Eltern entlasten. K\u00fcnftig sollen sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden k\u00f6nnen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto \u00fcbersteigt. 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