{"id":55598,"date":"2019-11-16T18:25:22","date_gmt":"2019-11-16T16:25:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=55598"},"modified":"2020-09-15T12:05:32","modified_gmt":"2020-09-15T10:05:32","slug":"finanzausschuss-beschliesst-soli-senkung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/finanzausschuss-beschliesst-soli-senkung\/","title":{"rendered":"Finanzausschuss beschlie\u00dft Soli-Senkung"},"content":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg f\u00fcr die Senkung des Solidarit\u00e4tszuschlags f\u00fcr 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2021 freigemacht. Das Gremium stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur R\u00fcckf\u00fchrung des Solidarit\u00e4tszuschlags 1995 (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/14103) zu. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. F\u00fcr den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD, w\u00e4hrend alle anderen Fraktionen den Entwurf ablehnten. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur vollst\u00e4ndigen Abschaffung des Solidarit\u00e4tszuschlags ab 2020 (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/14286) und ein Antrag der AfD-Fraktion (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/4898), die den Zuschlag auch vollst\u00e4ndig und unverz\u00fcglich abschaffen will.<\/p>\n<p>Nach Angaben der Regierung in der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs stellt der erste Entlastungsschritt f\u00fcr niedrige und mittlere Einkommen eine wirksame Ma\u00dfnahme zur St\u00e4rkung der Arbeitsanreize, der Kaufkraft und der Binnenkonjunktur dar. B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit mittleren und niedrigen Einkommen h\u00e4tten eine deutlich h\u00f6here Konsumquote als Spitzenverdienende, f\u00fcr die der Solidarit\u00e4tszuschlag weiterhin erhoben werden soll. Wegen der aktuell weiterhin bestehenden finanziellen Lasten des Bundes aus der Wiedervereinigung werde der Solidarit\u00e4tszuschlag nur teilweise zur\u00fcckgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die sogenannte Freigrenze, bis zu der der Solidarit\u00e4tszuschlag nicht erhoben wird, stark erh\u00f6ht wird. Bei einkommensteuerpflichtigen Personen betr\u00e4gt diese Freigrenze derzeit 972 Euro bei Einzel- und 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze soll auf 16.956 beziehungsweise 33.912 Euro erh\u00f6ht werden. Dadurch sollen 90 Prozent aller bisherigen Zahler des Zuschlags von der Zahlung befreit werden. F\u00fcr h\u00f6here Einkommen wird eine Milderungszone eingerichtet, um einen Belastungssprung beim \u00dcberschreiten der Freigrenze zu vermeiden. Die Wirkung der Milderungszone nimmt mit steigendem Einkommen ab. Nach Angaben der Bundesregierung kann der Solidarit\u00e4tszuschlag so lange fortgef\u00fchrt werden, wie ein aufgabenbezogener Mehrbedarf des Bundes besteht.<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut \u00fcber die erhebliche Entlastung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger. Die Entlastung von 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sei ein guter Schritt. Man h\u00e4tte zwar gerne alle von der Zahlung des Zuschlags befreit, aber der erste Schritt sei ein wichtiges Signal, und am zweiten Schritt zur v\u00f6lligen Abschaffung des Zuschlags werde gearbeitet. Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut, dass eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag jetzt umgesetzt werde. Es sei richtig, dass die verbleibenden zehn Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Zuschlag weiter zu entrichten h\u00e4tten. Wegen des zweiten Schritts bleibe man im Gespr\u00e4ch.<\/p>\n<p>Die FDP-Fraktion dr\u00e4ngte darauf, den Zuschlag komplett bereits zum 1. Januar 2020 abzuschaffen. Es sei schade, dass das Thema Solidarit\u00e4tszuschlag jetzt nicht beendet werden k\u00f6nne.<\/p>\n<article class=\"bt-artikel col-xs-12 col-md-6 \">\n<div>\n<p>Die Linksfraktion kritisierte, dass vom j\u00e4hrlichen Entlastungsvolumen rund zwei Milliarden Euro auf untere Einkommensschichten entfallen w\u00fcrden, w\u00e4hrend die oberen 30 Prozent um rund acht Milliarden Euro entlastet werden w\u00fcrden. Investitionsbedarf bestehe weiterhin &#8211; und zwar im Osten wie im Westen. Auch die Fraktion B\u00fcndnis\/90 Die Gr\u00fcnen wies darauf hin, dass Bezieherinnen und Bezieher geringer und mittlerer Einkommen wenig von der Senkung h\u00e4tten.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<aside class=\"bt-aside noSwipe col-xs-12 col-md-4 col-md-offset-1 bt-standard-content\">\n<div class=\"bt-information\">\n<div class=\"row row-no-padding\">\n<div class=\"col-xs-12\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/aside>\n<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1269\/2019<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat den Weg f\u00fcr die Senkung des Solidarit\u00e4tszuschlags f\u00fcr 90 Prozent aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ab 2021 freigemacht. 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