{"id":55600,"date":"2019-11-16T18:34:52","date_gmt":"2019-11-16T16:34:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=55600"},"modified":"2020-09-15T12:00:26","modified_gmt":"2020-09-15T10:00:26","slug":"geldwaeschepraevention-bei-immobilien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/geldwaeschepraevention-bei-immobilien\/","title":{"rendered":"Geldw\u00e4schepr\u00e4vention bei Immobilien"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"bt-artikel__title\"><\/h3>\n<p><strong>Finanzen\/Ausschuss &#8211; 13.11.2019 (hib 1273\/2019)<\/strong><\/p>\n<div>\n<p>Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat die von der Bundesregierung geplanten Ma\u00dfnahmen gegen Geldw\u00e4sche besonders im Bereich der Immobilientransaktionen weiter versch\u00e4rft. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger(FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der \u00c4nderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldw\u00e4scherichtlinie (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/13827) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen zuvor mit zahlreichen \u00c4nderungen unter anderem f\u00fcr mehr Transparenz im Immobilienbereich gesorgt hatten. Zahlreiche \u00c4nderungs- und Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. Dem Gesetzentwurf in ge\u00e4nderter Fassung stimmten schlie\u00dflich die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD zu. Die Linksfraktion enthielt sich, Enthaltungen gab es von den Fraktionen von AfD, FDP und B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen. Ein von der Linksfraktion als Antrag vorgelegter &#8222;Masterplan gegen Geldw\u00e4sche&#8220; (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/11098) wurde abgelehnt.<\/p>\n<p>Der in ge\u00e4nderter Fassung beschlossene Entwurf sieht unter anderem Einschr\u00e4nkungen bei den Verschwiegenheitspflichten der freien Berufe und eine st\u00e4rkere Regulierung bei Bargeldgesch\u00e4ften vor. Zu den weiteren Ma\u00dfnahmen geh\u00f6rt die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldw\u00e4scherechtlich Verpflichteten.<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU-Fraktion verwies auf Sch\u00e4tzungen, wonach das Geldw\u00e4schevolumen in Deutschland 100 Milliarden Euro betrage. Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung sei daher Kriminalit\u00e4tsbek\u00e4mpfung. Besonders wichtig sei, dass die wirtschaftlich berechtigten von ausl\u00e4ndischen Unternehmen, die Immobilien erwerben, in das Transparenzregister eingetragen werden m\u00fcssten. Geschehe dies nicht, d\u00fcrften die Notare solche Gesch\u00e4fte nicht beurkunden. Allerdings wurden auch einige geplante Versch\u00e4rfungen wieder zur\u00fcckgenommen. So wird darauf verzichtet, beim Einsatz von sogenannten Prepaid-Karten ab einem Umsatz von 20 Euro eine Identifizierungspflicht einzuf\u00fchren. K\u00fcnftig gilt die Identifizierungspflicht erst ab 100 Euro im Internet und 150 Euro offline. Auch die SPD-Fraktion lobte, dass die Ma\u00dfnahmen gegen Geldw\u00e4sche im Immobiliensektor versch\u00e4rft worden seien. Es sei gelungen, das Gesetz im Laufe des parlamentarischen Verfahrens zu verbessern.<\/p>\n<p>Dagegen wandte sich die AfD-Fraktion grunds\u00e4tzlich gegen die Ma\u00dfnahmen, die f\u00fcr sie einen &#8222;weiteren Schritt in Richtung Sozialismus&#8220; darstellen. Die B\u00fcrger w\u00fcrden unter Generalverdacht gestellt. Die Bespitzelung der B\u00fcrger durch Meldungen aller Art und Absenkung von Bargeldschwellen bei Edelmetallk\u00e4ufen lehne die AfD ab: &#8222;Der Staat muss nicht alles wissen&#8220;.<\/p>\n<p>Die FDP-Fraktion bezeichnete den Entwurf in vielerlei Hinsicht als technisch gelungen. Durch die Ver\u00e4nderungen im parlamentarischen Verfahren sei es zu Verbesserungen gekommen. Bei den Meldeschwellen f\u00fcr G\u00fcterh\u00e4ndler stelle sich allerdings die Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit.<\/p>\n<p>Die Linksfraktion wies die Vorw\u00fcrfe der AfD-Fraktion zur\u00fcck: Die Ma\u00dfnahmen h\u00e4tten nichts mit Sozialismus und Bespitzelung zu tun, sondern mit Strafverfolgung. Begr\u00fc\u00dft wurden von der Fraktion die Versch\u00e4rfungen im Immobiliensektor. Es sei ein zentrales Immobilienregister erforderlich, damit die wahren Eigent\u00fcmer bekannt w\u00fcrden. F\u00fcr die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen enth\u00e4lt der Entwurf viel Licht und viel Schatten. Begr\u00fc\u00dft wurde, dass im Hochrisikobereich Immobilien etwas geschehe. Die Fraktion w\u00fcnschte sich aber mehr Aufsicht im Finanzsektor.<\/p>\n<article>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.11.2019<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzen\/Ausschuss &#8211; 13.11.2019 (hib 1273\/2019) Berlin: (hib\/HLE) Der Finanzausschuss hat die von der Bundesregierung geplanten Ma\u00dfnahmen gegen Geldw\u00e4sche besonders im Bereich der Immobilientransaktionen weiter versch\u00e4rft. 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