{"id":55868,"date":"2019-11-28T19:03:12","date_gmt":"2019-11-28T17:03:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=55868"},"modified":"2019-11-28T19:03:12","modified_gmt":"2019-11-28T17:03:12","slug":"kabinett-beschliesst-entlastung-von-betriebsrenten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kabinett-beschliesst-entlastung-von-betriebsrenten\/","title":{"rendered":"Kabinett beschlie\u00dft Entlastung von Betriebsrenten"},"content":{"rendered":"<div class=\"col-xs-12\">\n<p>Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. K\u00fcnftig m\u00fcssen sie nur noch Beitr\u00e4ge f\u00fcr Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, das 159 Euro \u00fcbersteigt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.<\/p>\n<p>Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentnerinnen und -rentner werden von der Einf\u00fchrung eines Freibetrags profitieren. Sie zahlen dann nur noch f\u00fcr die Eink\u00fcnfte aus der betrieblichen Altersvorsorge Beitr\u00e4ge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die den dynamischen Freibetrag von zun\u00e4chst 159 Euro im Monat \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>&#8222;Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge st\u00e4rken. Wer f\u00fcrs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden&#8220;, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.<\/p>\n<h3>Alle Betriebsrentner profitieren<\/h3>\n<p>Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab kommendem Jahr gar keine Beitr\u00e4ge mehr, f\u00fcr andere halbiert sich der Beitragssatz. Auch wer eine h\u00f6here Betriebsrente bezieht, wird sp\u00fcrbar entlastet: Er spart rund 300 Euro j\u00e4hrlich. Ganz konkret hei\u00dft das: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch auf 10 Euro Kassenbeitr\u00e4ge.<\/p>\n<ul class=\"check-petrol\">\n<li>Der Freibetrag gilt gleicherma\u00dfen f\u00fcr monatliche Zahlungen wie f\u00fcr einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Wichtige S\u00e4ule der Altersvorsorge<\/h3>\n<p>In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die betriebliche Altersvorsorge zu einer wichtigen S\u00e4ule der Absicherung des Lebensstandards im Alter entwickelt. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge st\u00e4rken. Besonders junge Besch\u00e4ftigte sollen motiviert werden, eine Betriebsrente aufzubauen.<\/p>\n<ul class=\"check-petrol\">\n<li>Seit 2004 gilt f\u00fcr gesetzliche krankenversicherte Betriebsrentner eine Beitragsfreigrenze f\u00fcr Versorgungsbez\u00fcge. \u00dcberschreiten die Einnahmen aus der Betriebsrente diese Freigrenze, sind nach derzeitigem Recht auf die gesamten Bez\u00fcge volle Beitr\u00e4ge zahlen. Dies verringert die Attraktivit\u00e4t von Betriebsrenten und hemmt den weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p class=\"subheadtext\">Spahn: \u201eAltersvorsorge lohnt sich\u201c<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"col-xs-12 col-sm-10  col-sm-offset-1 col-md-8 col-md-offset-2\">\n<div class=\"presse-kicker\">Berlin,\u00a0 18. November 2019<\/div>\n<div id=\"c16653\" class=\"csc-default\">\n<p>Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die bei einer Krankenkasse pflichtversichert sind, werden ab dem kommenden Jahr um 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet. Das Bundeskabinett beschloss am Montag den Entwurf eines \u201eGesetzes zur Einf\u00fchrung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur F\u00f6rderung der betrieblichen Altersvorsorge\u201c. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Gesetzentwurf nur eine Woche nach dem entsprechenden Beschluss des Koalitionsausschusses zur Entscheidung vorgelegt. Damit k\u00f6nnen Bundestag und Bundesrat nun z\u00fcgig mit den Beratungen beginnen.<\/p>\n<p>Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt <b>Bundesgesundheitsminister Jens Spahn<\/b>: <i>\u201eWir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge st\u00e4rken. Wer f\u00fcrs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden. Deshalb senken wir die Kassenbeitr\u00e4ge auf Betriebsrenten sp\u00fcrbar. Etwa ein Drittel der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner mit kleinen Betriebsrenten zahlt weiterhin gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag. Und auch diejenigen mit h\u00f6heren Betriebsrenten werden sp\u00fcrbar entlastet. Rund vier Millionen Betriebsrentner werden von der Entlastung profitieren. Das ist auch ein wichtiges Signal f\u00fcr die junge Generation: Altersvorsorge lohnt sich!\u201c<\/i><\/p>\n<h2>Die wesentlichen Regelungen des Gesetzentwurfs:<\/h2>\n<ul>\n<li>Ab 1. Januar 2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das hei\u00dft: Erst h\u00f6here Betriebsrenten werden mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Rund 60 Prozent der Betriebsrentner bekommen weniger als 318 Euro im Monat, sie werden \u2013 verglichen mit heute \u2013 h\u00f6chstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen. Auch die weiteren 40 Prozent werden sp\u00fcrbar entlastet. Bislang gibt es eine Freigrenze in H\u00f6he von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen.<\/li>\n<li>Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zur\u00fcckliegt.<\/li>\n<li>Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgr\u00f6\u00dfe gekoppelt und ver\u00e4ndert sich j\u00e4hrlich in etwa wie die durchschnittliche Lohnentwicklung.<\/li>\n<li>F\u00fcr die Beitr\u00e4ge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.<\/li>\n<li>Die Mindereinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden 2020 in vollem Umfang aus der Liquidit\u00e4tsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Um die Mindereinnahmen von 1,2 <abbr class=\"glossaryentry\" tabindex=\"0\" title=\"\" data-toggle=\"popover\" data-original-title=\"Milliarden\">Mrd.<\/abbr> Euro auch in den Folgejahren stufenweise zu kompensieren, werden in den Jahren 2021 bis 2023 abnehmende Betr\u00e4ge aus der Liquidit\u00e4tsreserve entnommen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro, in 2022 600 Millionen Euro und in 2023 300 Millionen Euro entnommen. Insgesamt wird damit im Zeitraum 2020 bis 2023 aus der Liquidit\u00e4tsreserve ein Entlastungsvolumen von drei Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung gestellt. Erst ab dem Jahr 2024 m\u00fcssen die Krankenkassen die Beitragsausf\u00e4lle in voller H\u00f6he tragen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<div id=\"c16654\" class=\"csc-default\">\n<div class=\"tx-dce-pi1\">\n<div class=\"info-box download-box\">\n<h2>Downloads<\/h2>\n<ul>\n<li>\n<h3><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/Gesetze_und_Verordnungen\/GuV\/B\/Betriebsrentenfreibetragsgesetz_Kabinett.pdf\">Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes (Kabinett: 18.11.2019)<\/a><\/h3>\n<p><abbr class=\"glossaryentry\" tabindex=\"0\" title=\"\" data-toggle=\"popover\" data-original-title=\"Portable Document Format\">PDF<\/abbr>-Datei: 73 <abbr class=\"glossaryentry\" tabindex=\"0\" title=\"\" data-toggle=\"popover\" data-original-title=\"Kilo Bytes\">KB<\/abbr><\/li>\n<\/ul>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.11.2019<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. 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