{"id":55872,"date":"2019-11-28T19:04:31","date_gmt":"2019-11-28T17:04:31","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=55872"},"modified":"2022-11-25T12:03:39","modified_gmt":"2022-11-25T10:03:39","slug":"so-funktioniert-der-neue-umweltbonus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/so-funktioniert-der-neue-umweltbonus\/","title":{"rendered":"So funktioniert der neue Umweltbonus"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Eine h\u00f6here Kaufpr\u00e4mie f\u00fcr Elektroautos &#8211; damit wollen Bundesregierung und Industrie sicherstellen, dass die Elektromobilit\u00e4t den Durchbruch auf dem Massenmarkt schafft. Die wichtigsten Fragen zum Umweltbonus im \u00dcberblick.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Warum wird der Umweltbonus erh\u00f6ht?<\/h3>\n<p>Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, m\u00fcssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Deshalb ist vorgesehen, den vor drei Jahren eingef\u00fchrten Umweltbonus bis 2025 zu verl\u00e4ngern und deutlich zu erh\u00f6hen. Dies wurde im Rahmen der <a class=\"extern \" title=\"Konzertierten Aktion Mobilit\u00e4t\" href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/themen\/klimaschutz\/bundesregierung-foedert-e-autos-1688768\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konzertierten Aktion Mobilit\u00e4t<\/a> am 4. November 2019 beschlossen.<\/p>\n<h3>Was genau ist der Umweltbonus?<\/h3>\n<p>Der Umweltbonus ist ein gemeinsamer Beitrag von Bundesregierung und Industrie, mit dem der Absatz von &#8211; sowohl neuen als auch jungen gebrauchten &#8211; elektrisch betriebenen Fahrzeugen gest\u00e4rkt werden soll. Die Ma\u00dfnahme ist zudem eine Antwort auf die steigenden Anforderungen an Klimaschutz und Luftreinhaltung.<\/p>\n<h3>Welche Fahrzeuge werden gef\u00f6rdert?<\/h3>\n<p>F\u00f6rderf\u00e4hig sind reine Batterieelektrofahrzeuge, von au\u00dfen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und h\u00f6chstens 50 g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen.<\/p>\n<p>Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der f\u00f6rderf\u00e4higen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden.<\/p>\n<p>Das <b>Elektromobilit\u00e4tsgesetz<\/b> vom 12. Juni 2015 definiert erstmals Elektrofahrzeuge &#8211; und zwar als reine Batterieelektrofahrzeuge, von au\u00dfen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenfahrzeuge.<\/p>\n<p>Reine <b>Batterieelektrofahrzeuge<\/b> fahren ausschlie\u00dflich mit Akkustrom. Sie sind rein batteriebetrieben und nutzen nur die Batterie als Energiequelle.<\/p>\n<p><b>Plug-In-Hybride<\/b> kombinieren einen Verbrennungs- mit einem Elektromotor. Ihre Batterie kann am Stromnetz aufgeladen werden.<\/p>\n<p><b>Brennstoffzellenfahrzeuge<\/b> verf\u00fcgen \u00fcber einen Antrieb, dessen Energiewandler ausschlie\u00dflich aus einer Brennstoffzelle und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen.<\/p>\n<h3>Werden nur neue Elektrofahrzeuge gef\u00f6rdert?<\/h3>\n<p>K\u00fcnftig sollen auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche F\u00f6rderung erhalten haben, bei der Zweitver\u00e4u\u00dferung einfach und unb\u00fcrokratisch eine Umweltpr\u00e4mie erhalten.<\/p>\n<p>Der ungef\u00f6rderte Firmen- bzw. Dienstwagen muss zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmals zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen.<\/p>\n<h3>Wie hoch ist die F\u00f6rderung?<\/h3>\n<p>Der Umweltbonus soll f\u00fcr rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 auf 6.000 Euro und f\u00fcr Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 Euro steigen.<\/p>\n<p>\u00dcber einem Nettolistenpreis von 40.000 bis maximal 65.000 Euro wird der Umweltbonus f\u00fcr rein elektrische Fahrzeuge 5.000 Euro und f\u00fcr Plug-In-Hybride 3.750 Euro betragen.<\/p>\n<p>Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur H\u00e4lfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.<\/p>\n<h3>Wie lange soll die F\u00f6rderung gelten?<\/h3>\n<p>F\u00fcr die F\u00f6rderung sind ab dem Jahr 2020 Bundesmittel in H\u00f6he von 2,09 Milliarden Euro vorgesehen. Die F\u00f6rderung erfolgt bis zur vollst\u00e4ndigen Auszahlung dieser Mittel, l\u00e4ngstens bis 2025.<\/p>\n<h3>Wie wird die F\u00f6rderung finanziert?<\/h3>\n<p>Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen aus dem Sonderverm\u00f6gen &#8222;Energie- und Klimafonds&#8220; (EKF) zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Bisher sind bis Ende 2020 Finanzmittel in H\u00f6he von 600 Millionen Euro vorgesehen.<\/p>\n<p>Haushaltsmittel bis Ende 2023 m\u00fcssen im Rahmen der Haushalts- und Finanzplanung 2020 noch bewilligt werden. Die bis 2025 ben\u00f6tigten Haushaltsmittel sind in den Folgejahren zu beantragen und bereitzustellen.<\/p>\n<h3>Wo ist der Antrag zu stellen?<\/h3>\n<p>Der Antrag ist ausschlie\u00dflich online beim Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Antr\u00e4ge beim BAFA.<\/p>\n<h3>Wer ist antragsberechtigt?<\/h3>\n<p>Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, K\u00f6rperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug sechs Monate zu halten. Zuwendungsempf\u00e4nger ist der Antragsteller.<\/p>\n<h3>Welche Unterlagen werden ben\u00f6tigt?<\/h3>\n<p>Der Antragsberechtigte muss u. a. eine Kopie der Rechnung sowie den Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) vorlegen. Die Frist f\u00fcr die Einreichung der vollst\u00e4ndigen Unterlagen betr\u00e4gt einen Monat nach Eingang des Antrags beim BAFA.<\/p>\n<h3>Wie geht es nach der Antragstellung weiter?<\/h3>\n<p>Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers erfolgt nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen und deren Pr\u00fcfung durch die Bewilligungsbeh\u00f6rde.<\/p>\n<h3>Wann tritt die ge\u00e4nderte F\u00f6rderrichtlinie in Kraft?<\/h3>\n<p>Die 3. \u00c4nderung der Richtlinie zur F\u00f6rderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen tritt am Tag nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und am 31. Dezember 2025 au\u00dfer Kraft. Sie gilt f\u00fcr alle Antr\u00e4ge, die in diesem Zeitraum eingehen. Sobald die zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel ausgesch\u00f6pft sind, k\u00f6nnen keine weiteren F\u00f6rdergelder bewilligt werden.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.11.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine h\u00f6here Kaufpr\u00e4mie f\u00fcr Elektroautos &#8211; damit wollen Bundesregierung und Industrie sicherstellen, dass die Elektromobilit\u00e4t den Durchbruch auf dem Massenmarkt schafft. Die wichtigsten Fragen zum Umweltbonus im \u00dcberblick. Warum wird der Umweltbonus erh\u00f6ht? Um die Klimaziele 2030 zu schaffen, m\u00fcssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. 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