{"id":55878,"date":"2019-11-28T19:06:07","date_gmt":"2019-11-28T17:06:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=55878"},"modified":"2019-11-28T19:06:07","modified_gmt":"2019-11-28T17:06:07","slug":"diesel-einbau-der-steuerungssoftware-mindert-den-wert-des-fahrzeugs-kaeufer-hat-zinsanspruch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/diesel-einbau-der-steuerungssoftware-mindert-den-wert-des-fahrzeugs-kaeufer-hat-zinsanspruch\/","title":{"rendered":"Diesel: Einbau der Steuerungssoftware mindert den Wert des Fahrzeugs &#8211; K\u00e4ufer hat Zinsanspruch"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Kaufpreis ist ab Kaufdatum in H\u00f6he der Wertminderung zu verzinsen<\/span><\/h2>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Auch der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat dem K\u00e4ufer eines Fahrzeugs, in dem ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, einen Anspruch gegen die Fahrzeug- und Motorherstellerin aus vors\u00e4tzlich sittenwidriger Sch\u00e4digung zuerkannt. Der Senat hat dem K\u00e4ufer hierbei einen weitergehenden Zinsanspruch zugebilligt.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Bei der Motorsteuerungssoftware, welche bei erkanntem Pr\u00fcfbetrieb eine verst\u00e4rkte Abgasr\u00fcckf\u00fchrung aktiviert, handelt es sich um eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung. Der Einbau dieser unzul\u00e4ssigen Abschalteinrichtung mindert den Wert des Fahrzeugs, da diesem durch die Manipulation schon im Zeitpunkt der \u00dcbergabe das Risiko der Stilllegung angehaftet hat. Der Fahrzeughersteller hat dem K\u00e4ufer daher aus vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung nicht nur den Kaufpreis zur\u00fcckzuerstatten, sondern diesen in H\u00f6he der Wertminderung auch ab Zahlung des Kaufpreises zu verzinsen. Das hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in einem k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 16.09.2019, Az. 12 U 61\/19).<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger hatte im M\u00e4rz 2011 einen Pkw Golf als Gebrauchtwagen zu einem Gesamtpreis von 25.700 Euro gekauft. Nach Bekanntwerden des Manipulationsvorwurfs hat er die Herstellerin des Fahrzeugs und Motors im Wege des Schadensersatzes unter anderem auf R\u00fcckzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen R\u00fcckgabe des Fahrzeugs in Anspruch genommen.<\/p>\n<p>Bereits das Landgericht hat dem Kl\u00e4ger einen Schadensersatzanspruch wegen vors\u00e4tzlicher sittenwidriger Sch\u00e4digung zugesprochen. Der Senat hat dies im Berufungsverfahren best\u00e4tigt. Die beklagte Fahrzeugherstellerin habe den Anschein erweckt, die von ihr produzierten Fahrzeuge entspr\u00e4chen den gesetzlichen Vorgaben und seien uneingeschr\u00e4nkt nutzbar. Tats\u00e4chlich habe sie jedoch durch den Einbau der durch das Kraftfahrtbundesamt beanstandeten Steuerungssoftware eine unzul\u00e4ssige Abschalteinrichtung verwendet und hierdurch das Risiko einer Stilllegung des Fahrzeugs geschaffen, wobei die Gewinnmaximierung Triebfeder ihres Handelns gewesen sei. Dies sei bei einer Gesamtw\u00fcrdigung als sittenwidrig einzustufen. Der Kl\u00e4ger habe auch durch dieses sittenwidrige Vorgehen der beklagten Fahrzeugherstellerin einen Schaden erlitten, indem er ein Fahrzeug erwarb, das hinter seiner Vorstellung zur\u00fcckgeblieben sei, da er von einem ordnungsgem\u00e4\u00df ausger\u00fcsteten Fahrzeug ausgegangen sei. Der Schaden des Kl\u00e4gers liege also im Kauf des Pkws, weshalb er von der beklagten Fahrzeugherstellerin die faktische R\u00fcckabwicklung des Vertrages verlangen k\u00f6nne. Dies umfasse nicht nur die R\u00fcckzahlung des &#8211; um den Nutzungsvorteil gek\u00fcrzten &#8211; Kaufpreises, sondern auch die Verzinsung des gezahlten Kaufpreises in H\u00f6he des manipulationsbedingten Minderwerts des Fahrzeugs ab Datum der Kaufpreiszahlung. Dieser Anspruch folge aus \u00a7 849 BGB. Nach dieser Vorschrift k\u00f6nne derjenige, der durch eine unerlaubte Handlung dazu gebracht werde, Geld zu \u00fcberweisen oder zu \u00fcbergeben, vom Sch\u00e4diger eine Verzinsung jenes Betrages verlangen, hinter dem der Wert des im Gegenzug zur Zahlung Erlangten zur\u00fcckbleibt. Diesen Minderwert sch\u00e4tze der Senat beim Einbau der unzul\u00e4ssigen Steuerungssoftware auf etwa 10 Prozent des f\u00fcr das Fahrzeug gezahlten Kaupreises.<\/p>\n<p>Der Senat hat die Revision zugelassen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: OLG Koblenz, Pressemitteilung vom 18.11.2019 zum Urteil 12 U 61\/19 vom 16.09.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kaufpreis ist ab Kaufdatum in H\u00f6he der Wertminderung zu verzinsen Auch der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat dem K\u00e4ufer eines Fahrzeugs, in dem ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, einen Anspruch gegen die Fahrzeug- und Motorherstellerin aus vors\u00e4tzlich sittenwidriger Sch\u00e4digung zuerkannt. Der Senat hat dem K\u00e4ufer hierbei einen weitergehenden Zinsanspruch zugebilligt. 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