{"id":56059,"date":"2019-12-06T20:24:42","date_gmt":"2019-12-06T18:24:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=56059"},"modified":"2019-12-06T20:24:42","modified_gmt":"2019-12-06T18:24:42","slug":"gobd-ergaenzende-informationen-zur-datentraegerueberlassung-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gobd-ergaenzende-informationen-zur-datentraegerueberlassung-2\/","title":{"rendered":"GoBD &#8211; Erg\u00e4nzende Informationen zur Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung"},"content":{"rendered":"<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die \u201eGrunds\u00e4tze zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen F\u00fchrung und Aufbewahrung von B\u00fcchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)\u201c in Form der Neufassung durch das BMF-Schreiben vom 11. Juli 2019 sehen vor, dass im Rahmen einer Au\u00dfenpr\u00fcfung auf Verlangen der Finanzverwaltung &#8211; neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten &#8211; auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das gepr\u00fcfte Unternehmen bereit gestellt werden. Die angeforderten Strukturinformationen sind jedoch vor allem kleineren und mittleren Unternehmen h\u00e4ufig nicht bekannt.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Da gerade die Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung dem gepr\u00fcften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden nachfolgende Informationen zur Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung als Hilfe bereitgestellt.<\/p>\n<h3>Beschreibungsstandard f\u00fcr die Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung<\/h3>\n<p>Die Finanzverwaltung hat mit Softwareherstellern sowie dem deutschen Vertrieb der bundeseinheitlichen Pr\u00fcfsoftware der Finanzverwaltung \u201eIDEA\u201c (Firma Audicon GmbH) eine einheitliche, technische Bereitstellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten entwickelt.<\/p>\n<p>Umfang, Struktur oder Bezeichnung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten werden durch den Beschreibungsstandard nicht vorgegeben.<\/p>\n<p class=\"opening\"><i>Beschreibungsstandard als technische Bereitstellungshilfe<\/i><\/p>\n<p>Der Beschreibungsstandard f\u00fcr die Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung definiert die Datenimport-Schnittstelle zur automatisierten \u00dcbernahme aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtiger Daten einschlie\u00dflich der zur maschinellen Auswertung erforderlichen Strukturinformationen und Verkn\u00fcpfungen. Er erm\u00f6glicht Softwareherstellern und gepr\u00fcften Unternehmen auf freiwilliger Basis eine problemlose Daten\u00fcbergabe bei angeforderter Datentr\u00e4ger\u00fcberlassung im Rahmen einer Au\u00dfenpr\u00fcfung.<\/p>\n<p class=\"opening\"><i>Funktionsweise und Inhalt des XML-basierten Beschreibungsstandards<\/i><\/p>\n<p>Um die unterschiedlichen Datenstrukturen verarbeiten zu k\u00f6nnen, muss das gepr\u00fcfte Unternehmen oder ein beauftragter Dritter die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten weitgehend \u201edenormalisiert\u201c zur Verf\u00fcgung stellen. Der Beschreibungsstandard legt das Dateiformat f\u00fcr diese Daten auf g\u00e4ngige Standardformate fest. Zus\u00e4tzlich liefert der Beschreibungsstandard eine maschinell auswertbare Beschreibung der Daten, Datenformate und Verkn\u00fcpfungen im XML-Format. Beides, aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten und Beschreibungsdaten, werden auf einem Datentr\u00e4ger oder auf mehreren gemeinsamen Datentr\u00e4gern bereitgestellt.<\/p>\n<p class=\"opening\"><i>Weiterf\u00fchrende Informationen zum Beschreibungsstandard<\/i><\/p>\n<p>Die aktuelle technische Beschreibung kann bei der Firma Audicon GmbH (www.audicon.net) kostenlos angefordert werden. Sie beinhaltet insbesondere die technische Organisation des Beschreibungsstandards und eine Erl\u00e4uterung der zugrunde liegenden DTD (Document Type Definition).<\/p>\n<h3>Digitale LohnSchnittstelle<\/h3>\n<p>F\u00fcr den Bereich der Lohnsteuer-Au\u00dfenpr\u00fcfung hat die Finanzverwaltung die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) erarbeitet.<\/p>\n<p>Die DLS ist eine Datensatzbeschreibung f\u00fcr den standardisierten Datenexport aus dem Lohnabrechnungsprogramm des Arbeitgebers zur \u00dcbergabe an den Lohnsteuer-Au\u00dfenpr\u00fcfer. Sie soll eine einheitliche Strukturierung und Bezeichnung der nach \u00a7 41 EStG und \u00a7 4 LStDV im Lohnkonto aufzuzeichnenden Daten in Dateien und Datenfelder sicherstellen &#8211; unabh\u00e4ngig von dem Lohnabrechnungsprogramm des Arbeitgebers. Eine abschlie\u00dfende Definition und Aufz\u00e4hlung der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten sind mit der DLS nicht verbunden.<\/p>\n<p>Das Datenzugriffsrecht nach \u00a7 147 Abs. 6 S. 2 AO auf weitere pr\u00fcfungsrelevante steuerliche Daten bleibt von der Anwendung der DLS unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) hat der Gesetzgeber die Einf\u00fchrung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto (Digitale LohnSchnittstelle -DLS-) verbindlich festgeschrieben, vgl. BMF-Schreiben vom 26. Mai 2017, BStBl I 2017, 789. Die DLS ist f\u00fcr ab dem 1. Januar 2018 aufzuzeichnende Daten anzuwenden. Die bisher im BMF-Schreiben vom 29. Juni 2011, BStBl I S. 675, ausgesprochene blo\u00dfe Empfehlung zur Anwendung der DLS ist damit \u00fcberholt.<\/p>\n<p>Die jeweils aktuelle Version der DLS steht mit weiteren Informationen auf der Internetseite des Bundeszentralamtes f\u00fcr Steuern unter www.bzst.bund.de zur Einsicht und zum Download bereit.<\/p>\n<h3>Weitere unterst\u00fctzte Dateiformate der Pr\u00fcfsoftware<\/h3>\n<p>Neben dem Beschreibungsstandard unterst\u00fctzt die von der Finanzverwaltung eingesetzte Pr\u00fcfsoftware IDEA folgende Dateiformate &#8211; sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in maschinell auswertbarer Form bereitgestellt werden und das Einlesen der Daten ohne Installation zus\u00e4tzlicher Fremdsoftware m\u00f6glich ist:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>ASCII feste L\u00e4nge (zzgl. Information f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>ASCII Delimited (einschlie\u00dflich kommagetrennter Werte, zzgl. Information f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>EBCDIC feste L\u00e4nge (zzgl. Information f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>EBCDIC Dateien mit variabler L\u00e4nge (zzgl. Information f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>Excel (zzgl. Informationen f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>Access (nur Dateien im mdb-Format \/ Dateien im accdb-Format werden nicht unterst\u00fctzt, zzgl. Informationen f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>dBASE (zzgl. Informationen f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>Lotus 123 (zzgl. Informationen f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>ASCII-Druckdateien (zzgl. Info f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)\u2022 Dateien von SAP\/AIS (zzgl. Informationen f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form)<\/li>\n<li>Konvertieren von AS\/400 Datensatzbeschreibungen (FDF-Dateien erstellt von PC Support\/400) in RDE-Datensatzbeschreibungen (zzgl. Informationen f\u00fcr Struktur und Datenelemente etc. in maschinell auswertbarer Form).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Des Weiteren ist bei passwortgesch\u00fctzten Dateien erforderlich, das Kennwort anzugeben.<\/p>\n<p>Nicht erkennbare Dateiformate m\u00fcssen in lesbare Formate konvertiert werden.<\/p>\n<p>Werden die Daten aus einer Tabellenkalkulation angeliefert, sollten in den Tabellen nur die reinen Daten und keine leeren Zeilen, Zwischensummenzeilen oder Summenzeilen enthalten sein. Die Felder sollten entsprechend dem Feldtyp formatiert werden und in der ersten Zeile einen entsprechenden Feldnamen enthalten. Verkn\u00fcpfungen sollten als eindeutige Schl\u00fcsselfelder mitgeliefert werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine maschinelle Auswertbarkeit ist die Verwendung eindeutiger Feld- und Datensatztrennkriterien erforderlich (so darf zum Beispiel das Feldtrennzeichen nicht als Feldinhalt verwandt werden).<\/p>\n<p>Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 14. November 2014.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Mitteilung vom 28.11.2019<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u201eGrunds\u00e4tze zur ordnungsm\u00e4\u00dfigen F\u00fchrung und Aufbewahrung von B\u00fcchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)\u201c in Form der Neufassung durch das BMF-Schreiben vom 11. 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