{"id":56072,"date":"2019-12-06T20:28:51","date_gmt":"2019-12-06T18:28:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=56072"},"modified":"2019-12-06T20:28:51","modified_gmt":"2019-12-06T18:28:51","slug":"fuehrt-die-besteuerung-einer-altersrente-zu-einer-verfassungswidrigen-doppelbesteuerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuehrt-die-besteuerung-einer-altersrente-zu-einer-verfassungswidrigen-doppelbesteuerung\/","title":{"rendered":"F\u00fchrt die Besteuerung einer Altersrente zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung?"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Dies verneinte das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg (FG) mit Urteil vom 1. Oktober 2019 im zweiten Rechtsgang (Az. 8 K 3195\/16). Es lie\u00df die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu. Noch nicht h\u00f6chstrichterlich gekl\u00e4rt seien \u201edie Einzelheiten zur Ermittlung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung&#8220;. Im ersten Rechtsgang hatte das FG die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung hatte der BFH aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zur\u00fcckverwiesen.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Im Streitfall hatte der verheiratete Kl\u00e4ger ca. 10 Jahre lang als Auszubildender und Angestellter Pflichtbeitr\u00e4ge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Als freiberuflich T\u00e4tiger war er auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bis zum Eintritt in den Ruhestand pflichtversichert. Seit Dezember 2007 bezieht er eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das beklagte Finanzamt ber\u00fccksichtigte einen steuerpflichtigen Besteuerungsanteil von 54 %. Dies sei verfassungswidrig &#8211; so der Kl\u00e4ger. Als Freiberufler habe er 89,15 % der Beitr\u00e4ge aus versteuertem Einkommen gezahlt. Der Kl\u00e4ger legte Versicherungsverl\u00e4ufe der DRV f\u00fcr sich und seine Ehefrau vor sowie die als beschr\u00e4nkt abzugsf\u00e4hige Sonderausgaben geltend gemachten Versicherungsaufwendungen in tabellarischer Form, kopierte Ausz\u00fcge der Einkommensteuererkl\u00e4rungen und die Einkommensteuerbescheide der Jahre 1971-2007. Die DRV hatte Angaben zum Umlageverfahren und zur H\u00f6he einer m\u00f6glichen Witwenrente gemacht.<\/p>\n<p>Das FG entschied, dass die Summe der dem Kl\u00e4ger nach der statistischen Lebenserwartung nach der im Zeitpunkt des Renteneintritts letztverf\u00fcgbaren Sterbetafel voraussichtlich steuerunbelastet zuflie\u00dfenden Rententeilbetr\u00e4ge h\u00f6her sei als der vom Kl\u00e4ger aus versteuertem Einkommen geleistete Teil seiner Altersvorsorgeaufwendungen. Die Berechnung der steuerunbelastet zuflie\u00dfenden Rententeilbetr\u00e4ge nahm das FG auf der Grundlage des Nominalwertprinzips vor. Es ber\u00fccksichtigte weder die Lebenserwartung der j\u00fcngeren Ehefrau im Hinblick auf eine ihr m\u00f6glicherweise k\u00fcnftig zuflie\u00dfende Hinterbliebenenrente, den Werbungskosten-Pauschbetrag, den Sonderausgaben-Pauschbetrag, die Sonderausgabenabz\u00fcge f\u00fcr die aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge und Pflegeversicherungsbeitr\u00e4ge noch nach \u00a7 3 Nr. 14 Einkommensteuergesetz steuerfreie Zusch\u00fcsse der Rentenversicherungstr\u00e4ger zu Krankenversicherungsbeitr\u00e4gen. Die Einkommensteuer sei eine \u201ePersonensteuer&#8220;. Es gelte daher der \u201eGrundsatz der Individualbesteuerung&#8220;. Sonderausgaben und Steuerbefreiungen dienten der Freistellung des Existenzminimums. Dies gelte auch f\u00fcr den Grundfreibetrag. Der Werbungskosten-Pauschbetrag verwirkliche das objektive Nettoprinzip.<\/p>\n<p>Das FG ber\u00fccksichtigte bei der Berechnung der aus versteuertem Einkommen entrichteten Altersvorsorgeaufwendungen die Beitr\u00e4ge zu den verschiedenen Sparten der Sozialversicherung gleichrangig einschlie\u00dflich derjenigen zu privaten Kranken- oder Pflegeversicherungen, soweit sie der Erlangung eines mit dem Niveau der gesetzlichen Versicherung vergleichbaren Schutzes dienten. Sofern Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt w\u00fcrden, sei \u201eder f\u00fcr die Veranlagungszeitr\u00e4ume bis 2004 gew\u00e4hrte Sonderausgabenabzug zwischen den Ehegatten gleichm\u00e4\u00dfig im Verh\u00e4ltnis der von ihnen geleisteten und geltend gemachten Versicherungsbeitr\u00e4gen aufzuteilen und dann der anteilig auf die Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge des betroffenen Ehegatten entfallende Anteil am Sonderausgabenabzug zu ermitteln.&#8220; Eine h\u00e4lftige Aufteilung des Vorwegabzugs sei nicht sachgerecht. Nach Ansicht des FG komme es f\u00fcr die Frage, ob Aufwendungen f\u00fcr die Altersvorsorge aus versteuertem Einkommen erbracht worden sind, nicht auf die H\u00f6he der Einkommensteuer an.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle:\u00a0FG Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 02.12.2019 zum Urteil 8 K 3195\/16 vom 01.10.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dies verneinte das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg (FG) mit Urteil vom 1. Oktober 2019 im zweiten Rechtsgang (Az. 8 K 3195\/16). Es lie\u00df die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu. Noch nicht h\u00f6chstrichterlich gekl\u00e4rt seien \u201edie Einzelheiten zur Ermittlung einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung&#8220;. Im ersten Rechtsgang hatte das FG die Klage abgewiesen. Diese Entscheidung hatte der BFH aufgehoben und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fuehrt-die-besteuerung-einer-altersrente-zu-einer-verfassungswidrigen-doppelbesteuerung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">F\u00fchrt die Besteuerung einer Altersrente zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-56072","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56072","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=56072"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56072\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=56072"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=56072"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=56072"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}