{"id":56242,"date":"2019-12-14T16:29:43","date_gmt":"2019-12-14T14:29:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=56242"},"modified":"2020-09-15T12:00:47","modified_gmt":"2020-09-15T10:00:47","slug":"steuergestaltungen-sind-mitzuteilen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuergestaltungen-sind-mitzuteilen\/","title":{"rendered":"Steuergestaltungen sind mitzuteilen"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen m\u00fcssen ab 2020 den Beh\u00f6rden mitgeteilt werden. Der Finanzausschuss beschloss am 11.12.2019 unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Pflicht zur Mitteilung grenz\u00fcberschreitender Steuergestaltungen (\u00a0<\/span>19\/14685<span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">\u00a0,\u00a0<\/span>19\/15117<span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">\u00a0), nachdem zuvor 14 \u00c4nderungsantr\u00e4ge der Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD zu dem Entwurf beschlossen worden waren. Zahlreiche \u00c4nderungs- und Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt. F\u00fcr den Gesetzentwurf in der vom Finanzausschuss ge\u00e4nderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD, dagegen stimmten die Fraktionen von AfD und FDP. Linksfraktion und Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen enthielten sich.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Das Gesetz sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenz\u00fcberschreitenden Steuergestaltungsma\u00dfnahmen f\u00fcr sog. Intermedi\u00e4re vor. W\u00fcrden diese jedoch von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer, Steuerbevollm\u00e4chtigter oder vereidigter Buchpr\u00fcfer (Berufsgeheimnistr\u00e4ger) nicht entbunden, gehe die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst \u00fcber, wird in dem ge\u00e4nderten Gesetzentwurf erl\u00e4utert. Die Mitteilung soll gegen\u00fcber dem Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern erfolgen. In einem weiteren Schritt sollen die deutschen Finanzbeh\u00f6rden die erlangten Informationen zu grenz\u00fcberschreitenden Steuergestaltungen mit Finanzbeh\u00f6rden der anderen Mitgliedstaaten der EU automatisch austauschen.<\/p>\n<p>Mit den \u00c4nderungsantr\u00e4gen wurden auch andere steuerliche Sachverhalte ge\u00e4ndert. So wurde die Verlustverrechnungsm\u00f6glichkeit bei Eink\u00fcnften aus Termingesch\u00e4ften und aus dem Ausfall von Kapitalanlagen im Privatverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt. Verluste aus Termingesch\u00e4ften wie dem Verfall von Optionen k\u00f6nnen nur mit Gewinnen aus Termingesch\u00e4ften und mit Ertr\u00e4gen aus sog. Stillhaltergesch\u00e4ften ausgeglichen werden. Die Verlustreduzierung ist auf 10.000 Euro begrenzt. Nicht verrechnete Verluste k\u00f6nnen allerdings auf die Folgejahre vorgetragen werden.<\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche Regelung gibt es f\u00fcr Totalverluste zum Beispiel wegen der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsg\u00fcter. Die Regelungen sollen nach Ablauf von zwei Jahren evaluiert werden, um zu verhindern, dass mit der Verlustber\u00fccksichtigung neue steuerliche Gestaltungsm\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnet werden k\u00f6nnen. W\u00e4hrend die FDP-Fraktion die Begrenzung der Verlustverrechnung als falsch bezeichnete, w\u00e4re es der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen lieber gewesen, wenn es bei der Ursprungsfassung geblieben w\u00e4re. Denn zun\u00e4chst hatte die Regierung der Verlustverrechnung in diesen F\u00e4llen einen Riegel vorschieben wollen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wurde beschlossen, die Umsatzgrenze f\u00fcr die Beantragung der Inanspruchnahme der sog. Istversteuerung bei der Umsatzsteuer von 500.000 auf 600.000 Euro anzuheben, was von der FDP-Fraktion ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft wurde.<\/p>\n<p>Die CDU\/CSU-Fraktion begr\u00fc\u00dfte, dass eine nationale Anzeigepflicht f\u00fcr Steuergestaltungen entfalle. Diese sei auch nicht notwendig. Eine &#8222;\u00fcberbordendene Meldeflut&#8220; werde vermieden. Auch mit der vorgesehenen Erstellung einer &#8222;Whitelist&#8220; k\u00f6nne die Zahl der Meldungen reduziert werden. Die SPD-Fraktion wiederum h\u00e4tte es besser gefunden, auch nationale Gestaltungen in die Meldepflicht einzubeziehen. Insgesamt sei aber ein &#8222;hervorragendes Gesetz&#8220; entstanden.<\/p>\n<p>Dagegen bef\u00fcrchtet die AfD-Fraktion ein Anwachsen der B\u00fcrokratie. Es handele sich um ein ungeheuer komplexes Thema, das selbst Experten nicht \u00fcbersehen k\u00f6nnten. M\u00f6glich seien bis zu 100.000 Meldef\u00e4lle. Auch die FDP-Fraktion erwartet Unruhe und Unsicherheit angesichts einer Vielzahl von unpr\u00e4zisen Rechtsbegriffen.<\/p>\n<p>Linksfraktion und Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen bezeichneten es \u00fcbereinstimmend als falsch, rein auf Deutschland beschr\u00e4nkte Steuergestaltungen bei der Meldepflicht au\u00dfen vor zu lassen. Die H\u00f6he der Bu\u00dfgelder bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Meldepflicht wurde als zu niedrig bezeichnet.<\/p>\n<\/article>\n<p>Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1402\/2019,\u00a0<span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">\u00a0Mitteilung vom 11.12.2019<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grenz\u00fcberschreitende Steuergestaltungen m\u00fcssen ab 2020 den Beh\u00f6rden mitgeteilt werden. Der Finanzausschuss beschloss am 11.12.2019 unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung einer Pflicht zur Mitteilung grenz\u00fcberschreitender Steuergestaltungen (\u00a019\/14685\u00a0,\u00a019\/15117\u00a0), nachdem zuvor 14 \u00c4nderungsantr\u00e4ge der Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD zu dem Entwurf beschlossen worden waren. 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