{"id":56586,"date":"2020-01-01T14:39:23","date_gmt":"2020-01-01T12:39:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=56586"},"modified":"2020-01-01T14:39:23","modified_gmt":"2020-01-01T12:39:23","slug":"betriebspruefungen-der-berliner-finanzverwaltung-daemmen-steuerbetrug-im-bargeldverkehr-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/betriebspruefungen-der-berliner-finanzverwaltung-daemmen-steuerbetrug-im-bargeldverkehr-ein\/","title":{"rendered":"Betriebspr\u00fcfungen der Berliner Finanzverwaltung d\u00e4mmen Steuerbetrug im Bargeldverkehr ein"},"content":{"rendered":"<section id=\"content\"><\/section>\n<section id=\"main-content\">\n<article>Gl\u00fccksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche im Fokus<\/p>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen \u00dcberpr\u00fcfungen lag 2019 auf der Gl\u00fcckspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 Prozent der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert. Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge \u00fcberpr\u00fcft worden. Im Gastronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebspr\u00fcfungen abgeschlossen \u2013 mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. Euro.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: \u201eDer Bargeldverkehr ist grunds\u00e4tzlich anf\u00e4llig f\u00fcr Steuerbetrug. Das belegen unsere systematischen Steuerpr\u00fcfungen. Wir haben unsere Kontrollen daher intensiviert, insbesondere im Gl\u00fcckspiel-, Taxi- und Gastronomiegewerbe. Die Gleichm\u00e4\u00dfigkeit der Besteuerung hat f\u00fcr uns oberste Priorit\u00e4t. Zur Wahrheit geh\u00f6rt aber auch, dass die Kassenpflicht manipulationssicherer und ein wesentlich bedeutenderer Beitrag zur Steuergerechtigkeit w\u00e4re.\u201c<\/p>\n<p>Ein Kontrollschwerpunkt in diesem Jahr war das Gl\u00fccksspiel. Der Finanzverwaltung sind 1.022 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin bekannt. An 2.566 Standorten sind 9.771 Geldgewinnspielger\u00e4te aufgestellt. An knapp 1.150 Standorten wurden mehr als 4.100 Ger\u00e4te \u00fcberpr\u00fcft. Das sind rund 42 Prozent der erfassten Spielautomaten. Bei 57 F\u00e4llen wurde zu einer Umsatzsteuer-Sonderpr\u00fcfung \u00fcbergegangen. Gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.Bisher sind rund 479 Kassen-Nachschauen nach \u00a7 146b Abgabenordnung erfolgt. Nach Fallgruppen kategorisiert sind bereits 359. Dabei ergibt sich folgende Verteilung:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Fallgruppen I und II: keine Beanstandungen bei 25 F\u00e4llen (7 %) bzw. geringf\u00fcgige Beanstandungen bei 94 F\u00e4llen (26 %),<\/li>\n<li>Fallgruppe III: erhebliche Beanstandungen bei 206 F\u00e4llen (57 %),<\/li>\n<li>Fallgruppe IV: Straffall bei 34 F\u00e4llen (10 %).<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201eDie Zahlen zeigen, dass es richtig ist, verst\u00e4rkt Spielhallen und Spielautomaten in den Blick zu nehmen. Die Au\u00dfenpr\u00fcferinnen und Au\u00dferpr\u00fcfer sind vor Ort pr\u00e4sent und stellen fest, ob die Ger\u00e4te manipuliert oder die Buchf\u00fchrungen mangelhaft sind. Unser Ziel sind nicht m\u00f6glichst viele Sonderpr\u00fcfungen oder Betriebspr\u00fcfungen. Vielmehr disziplinieren wir die Branche, vorab auf gesetzeskonforme Gesch\u00e4ftsprozesse umzustellen\u201c, so Dr. Kollatz.<\/p>\n<p>Auf Basis der ermittelten Daten wird nun festgelegt, ob beispielsweise noch eine anschlie\u00dfende Umsatzsteuer-Sonderpr\u00fcfung oder Betriebspr\u00fcfung notwendig ist. Dieses mehrstufige Pr\u00fcfverfahren ist \u00e4u\u00dferst aufwendig. Der Fokus lag in diesem Jahr zun\u00e4chst auf der Datenerfassung. Parallel zur \u00dcberpr\u00fcfung der restlichen Spielautomaten werden nun die ermittelten Daten f\u00fcr weitere Pr\u00fcfma\u00dfnahmen herangezogen. Belastbare Zahlen zum Mehrergebnis liegen vor, sobald die Umsatzsteuer-Sonderpr\u00fcfungen oder Betriebspr\u00fcfungen abgeschlossen sein werden.<\/p>\n<h3>Verst\u00e4rkte Kontrollen auch im Taxigewerbe und in der Gastronomiebranche<\/h3>\n<p>Seit Januar 2017 ist die Vergabe einer Taxikonzession an die Nutzung eines Fiskaltaxameters gekn\u00fcpft. Somit gelten strengere Anforderungen f\u00fcr die Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargesch\u00e4ften. Gemeinsam mit den Berliner Finanz\u00e4mtern hat die Senatsfinanzverwaltung seitdem die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausstattung der Taxen verst\u00e4rkt kontrolliert.<\/p>\n<p>Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auff\u00e4llig waren, wurden ein zweites Mal \u00fcberpr\u00fcft. Bisher gab es 5.279 Erstpr\u00fcfungen und 1.497 Zweitpr\u00fcfungen. Waren bei den Erstpr\u00fcfungen mit 2.827 Fahrzeugen lediglich etwas mehr als die H\u00e4lfte ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestattet, sind es bei den Zweitpr\u00fcfungen mit 1.186 Fahrzeugen bereits mehr als Dreiviertel gewesen. Bei 38 Unternehmen wurde bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt f\u00fcr B\u00fcrger- und Ordnungsangelegenheiten angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurden steuerliche Strafverfahren eingeleitet.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verf\u00fcgung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilit\u00e4t gepr\u00fcft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gem\u00e4\u00df \u00a7 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse f\u00fcr die anschlie\u00dfende Betriebspr\u00fcfung. Zu Gastronomiebetrieben z\u00e4hlen neben Gastst\u00e4tten und Restaurants auch Imbissstuben, Caf\u00e9s, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebspr\u00fcfungen nach \u00a7 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis betr\u00e4gt rund 50,4 Mio. Euro.<\/p>\n<p>\u201eDas ist au\u00dferordentlich hoch. Allein aus den zehn F\u00e4llen mit dem h\u00f6chsten Mehrergebnis resultierten 2019 rund 5,5 Mio. Euro. Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen und daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Anteil auff\u00e4lliger Gastronomiebetriebe langfristig sinkt\u201c, so Dr. Kollatz.<\/p>\n<p>In 84 F\u00e4llen hat die Senatsverwaltung f\u00fcr Finanzen bereits Straf- bzw. Bu\u00dfgeldverfahren eingeleitet.<\/p>\n<p>Die Au\u00dfenpr\u00fcfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung werden auch 2020 verst\u00e4rkt Branchen kontrollieren, in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle:\u00a0SenFin Berlin, Pressemitteilung vom 27.12.2019<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gl\u00fccksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche im Fokus Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen \u00dcberpr\u00fcfungen lag 2019 auf der Gl\u00fcckspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. 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