{"id":56904,"date":"2020-01-16T16:54:15","date_gmt":"2020-01-16T14:54:15","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=56904"},"modified":"2020-01-16T16:54:15","modified_gmt":"2020-01-16T14:54:15","slug":"digitalisierung-macht-die-steuererklaerung-2019-einfacher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/digitalisierung-macht-die-steuererklaerung-2019-einfacher\/","title":{"rendered":"Digitalisierung macht die Steuererkl\u00e4rung 2019 einfacher"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Bearbeitung der Erkl\u00e4rung f\u00fcr 2019 beginnt in den Finanz\u00e4mtern am 15. M\u00e4rz<\/strong><\/h2>\n<p>Hannover. Finanzminister Reinhold Hilbers macht darauf aufmerksam, dass viele Steuerb\u00fcrgerinnen und Steuerb\u00fcrger ihre Steuererkl\u00e4rungen zuk\u00fcnftig wesentlich einfacher erstellen k\u00f6nnen. Denn die Finanz\u00e4mter erhalten inzwischen zahlreiche Daten beispielsweise zum Lohn, zu Renten, zur Altersversorgung oder zu Beitr\u00e4gen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf elektronischem Wege. Diese Daten m\u00fcssen die Steuerb\u00fcrgerinnen und Steuerb\u00fcrger nun nicht mehr selbst in ihre Einkommensteuererkl\u00e4rung eintragen &#8211; das Finanzamt ber\u00fccksichtigt sie automatisch.<\/p>\n<p>Deshalb wurden die Papiervordrucke f\u00fcr die Einkommensteuererkl\u00e4rung 2019 neu gestaltet. Felder f\u00fcr Daten, die den Finanz\u00e4mtern in der Regel bereits elektronisch vorliegen, sind farblich hervorgehoben und m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich nicht mehr ausgef\u00fcllt werden. Wenn den Steuerb\u00fcrgerinnen und Steuerb\u00fcrgern keine abweichenden oder zus\u00e4tzlichen Werte vorliegen, k\u00f6nnen sie bei der Abgabe ihrer Einkommensteuererkl\u00e4rung in Papierform auf die Anlagen N, R und Vorsorgeaufwendungen sogar ganz verzichten.<\/p>\n<p>Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Einkommensteuererkl\u00e4rung \u00fcber \u201eMein ELSTER&#8220; &#8211; Ihr Online-Finanzamt&#8220;. Dabei k\u00f6nnen die Steuerb\u00fcrgerinnen und Steuerb\u00fcrger die dem Finanzamt vorliegenden Daten einfach \u00fcber den Bescheinigungsabruf in die eigene Steuererkl\u00e4rung \u00fcbernehmen. Anschlie\u00dfend k\u00f6nnen sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und die Erkl\u00e4rung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt \u00fcbermitteln. Wenn der Steuerbescheid vorliegt, ist es m\u00f6glich, eventuelle Abweichungen von der Steuererkl\u00e4rung mit Hilfe des so genannten Bescheiddatenabrufs bequem zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>\u201eDie Digitalisierung erm\u00f6glicht es uns, die Steuererkl\u00e4rung wesentlich komfortabler zu machen. Ich kann nur jeden und jede ermuntern, die elektronischen M\u00f6glichkeiten zu nutzen. Dann werden in den Folgejahren viele pers\u00f6nliche Daten aus dem Vorjahr elektronisch \u00fcbernommen, was die Steuererkl\u00e4rung zus\u00e4tzlich erleichtert&#8220;, erkl\u00e4rte Hilbers.<\/p>\n<p>Die Bearbeitung der Erkl\u00e4rung f\u00fcr 2019 beginnt in den Finanz\u00e4mtern am 15. M\u00e4rz. Hintergrund daf\u00fcr ist, dass die Finanz\u00e4mter sicher sein m\u00fcssen, dass ihnen die elektronisch zu \u00fcbertragenden Daten f\u00fcr das Steuerjahr auch vollst\u00e4ndig vorliegen. Die Frist hierf\u00fcr ist der 29. Februar. Die ersten Einkommensteuerbescheide f\u00fcr das Steuerjahr 2019 k\u00f6nnen somit fr\u00fchestens Ende M\u00e4rz 2020 versendet werden.<\/p>\n<p>Steuerb\u00fcrgerinnen und Steuerb\u00fcrgern, die ihre Steuererkl\u00e4rung fr\u00fchzeitig in Papierform abgeben, kann das Finanzamt keine Auskunft dar\u00fcber geben, ob die Steuererkl\u00e4rung bei ihm vorliegt. Grund daf\u00fcr ist, dass das Finanzamt die Steuererkl\u00e4rungen einscannen muss und das daf\u00fcr erforderliche j\u00e4hrlich bundeseinheitlich programmierte Scanprogramm regelm\u00e4\u00dfig nicht vor Ende Februar des Folgejahres zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>Und: Wer seine Steuererkl\u00e4rung noch mit ELSTER-Formular an das Finanzamt \u00fcbermittelt, sollte schon jetzt auf \u201eMein ELSTER&#8220; &#8211; Ihr Online-Finanzamt&#8220; umsteigen. Denn ELSTER-Formular kann letztmalig f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2019 verwendet werden und wird dann abgeschaltet.<\/p>\n<p>PM Nds. Finanzministerium<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bearbeitung der Erkl\u00e4rung f\u00fcr 2019 beginnt in den Finanz\u00e4mtern am 15. M\u00e4rz Hannover. Finanzminister Reinhold Hilbers macht darauf aufmerksam, dass viele Steuerb\u00fcrgerinnen und Steuerb\u00fcrger ihre Steuererkl\u00e4rungen zuk\u00fcnftig wesentlich einfacher erstellen k\u00f6nnen. 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