{"id":57126,"date":"2020-01-24T20:15:33","date_gmt":"2020-01-24T18:15:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57126"},"modified":"2020-01-24T20:15:33","modified_gmt":"2020-01-24T18:15:33","slug":"beteiligung-der-schwerbehindertenvertretung-bei-der-umsetzung-eines-arbeitnehmers-vor-der-entscheidung-ueber-dessen-gleichstellungsantrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/beteiligung-der-schwerbehindertenvertretung-bei-der-umsetzung-eines-arbeitnehmers-vor-der-entscheidung-ueber-dessen-gleichstellungsantrag\/","title":{"rendered":"Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung \u00fcber dessen Gleichstellungsantrag"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">BAG, Pressemitteilung vom 22.01.2020 zum Beschluss 7 ABR 18\/18 vom 22.01.2020<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie hierzu anzuh\u00f6ren, wenn \u00fcber den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Arbeitgeberin, ein Jobcenter, besch\u00e4ftigt eine Arbeitnehmerin, die als behinderter Mensch mit einem GdB von 30 anerkannt ist. Am 4. Februar 2015 stellte diese einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit und informierte den Leiter des Jobcenters hier\u00fcber. Das Jobcenter setzte die Arbeitnehmerin im November 2015 f\u00fcr die Dauer von sechs Monaten in ein anderes Team um, ohne zuvor die Schwerbehindertenvertretung unterrichtet und angeh\u00f6rt zu haben. Mit Bescheid vom 21. April 2016 stellte die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit die Arbeitnehmerin r\u00fcckwirkend zum 4. Februar 2015 einem schwerbehinderten Menschen gleich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Schwerbehindertenvertretung hat im Wege eines Hauptantrags und mehrerer Hilfsantr\u00e4ge im Wesentlichen geltend gemacht, das Jobcenter habe sie vorsorglich auch dann zu unterrichten und anzuh\u00f6ren, wenn behinderte Arbeitnehmer, die einen Gleichstellungsantrag gestellt und dies dem Jobcenter mitgeteilt haben, auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Arbeitsgericht hat dem Hauptantrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat die Antr\u00e4ge abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Schwerbehindertenvertretung blieb vor dem Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne Erfolg. Nach \u00a7 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe ber\u00fchren, unverz\u00fcglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuh\u00f6ren. Diese Regelung gilt gem\u00e4\u00df \u00a7 151 Abs. 1 SGB IX f\u00fcr schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen. Die Beteiligungspflicht bei Umsetzungen besteht danach nicht, wenn die Umsetzung einen behinderten Arbeitnehmer betrifft, der einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hat, \u00fcber den noch nicht entschieden ist. Die Gleichstellung erfolgt erst durch die konstitutiv wirkende Feststellung der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht das Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung nach \u00a7 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Zwar wirkt die Gleichstellung nach \u00a7 151 Abs. 2 Satz 2 SGB IX auf den Tag des Eingangs des Antrags zur\u00fcck. Dies begr\u00fcndet jedoch nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Schwerbehindertenvertretung vor der Entscheidung \u00fcber den Gleichstellungsantrag vorsorglich \u00fcber eine Umsetzung zu unterrichten und zu dieser anzuh\u00f6ren. Das ist mit den Vorgaben des Unionsrechts und der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Quelle: BAG<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BAG, Pressemitteilung vom 22.01.2020 zum Beschluss 7 ABR 18\/18 vom 22.01.2020 Hat ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/beteiligung-der-schwerbehindertenvertretung-bei-der-umsetzung-eines-arbeitnehmers-vor-der-entscheidung-ueber-dessen-gleichstellungsantrag\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers vor der Entscheidung \u00fcber dessen Gleichstellungsantrag<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-57126","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/57126","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=57126"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/57126\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=57126"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=57126"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=57126"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}