{"id":57145,"date":"2020-01-24T20:15:40","date_gmt":"2020-01-24T18:15:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57145"},"modified":"2020-01-24T20:15:40","modified_gmt":"2020-01-24T18:15:40","slug":"was-tut-die-bundesregierung-fuer-familien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/was-tut-die-bundesregierung-fuer-familien\/","title":{"rendered":"Was tut die Bundesregierung f\u00fcr Familien?"},"content":{"rendered":"\n<p>Bundesregierung, Mitteilung vom 17.01.2020<\/p>\n\n\n\n<p>Die meisten Eltern m\u00f6chten Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Sie brauchen daf\u00fcr familienfreundliche Arbeitszeiten, gute Kinderbetreuung und finanzielle Sicherheit. Die Bundesregierung unterst\u00fctzt Familien mit einer Vielzahl von Ma\u00dfnahmen. Ein \u00dcberblick.<\/p>\n\n\n\n<p>Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie stehen im Mittelpunkt der Politik der Bundesregierung. Es gilt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien ein Leben nach ihren Vorstellungen erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Deshalb hat die Bundesregierung sich in dieser Legislaturperiode folgende Schwerpunkte in der Familienpolitik gesetzt:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Familien finanziell entlasten<\/li><li>die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern<\/li><li>Familien mit kleinem Einkommen st\u00e4rker unterst\u00fctzen und Kinderarmut bek\u00e4mpfen<\/li><li>Leistungen f\u00fcr Bildung und Teilhabe f\u00fcr Kinder von bed\u00fcrftigen Familien verbessern<\/li><li>die L\u00e4nder bei der Schaffung von Kita-Pl\u00e4tzen weiter unterst\u00fctzen<\/li><li>die Qualit\u00e4t in den Kitas verbessern<\/li><li>den Erzieherberuf aufwerten<\/li><li>pflegende Angeh\u00f6rige entlasten<\/li><li>einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen schaffen<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Diese Ziele kn\u00fcpfen an bestehende familienpolitische Ma\u00dfnahmen an:<\/p>\n\n\n\n<p>So gibt es beispielsweise zur Unterst\u00fctzung aller Familien Kindergeld, Elternzeit und Elterngeld. Um Familien mit kleinen Einkommen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) angewiesen w\u00e4ren, besser zu unterst\u00fctzen, gibt es &#8211; zus\u00e4tzlich zum Kindergeld &#8211; den Kinderzuschlag. Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelm\u00e4\u00dfig Unterhalt f\u00fcr ihr Kind erhalten, k\u00f6nnen Unterhaltsvorschuss beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch bedarfsgerechte Kinderbetreuung k\u00f6nnen Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren &#8211; h\u00e4ufig die Grundvoraussetzung daf\u00fcr, dass M\u00fctter und V\u00e4ter arbeiten k\u00f6nnen. Deshalb unterst\u00fctzt der Bund die L\u00e4nder seit Jahren mit massiven Finanzhilfen bei der Schaffung von Kita-Pl\u00e4tzen. F\u00fcr eine gute fr\u00fchkindliche Bildung und Betreuung braucht es aber auch qualifizierte und motivierte Fachkr\u00e4fte. Der Bund unterst\u00fctzt deshalb verschiedene L\u00e4nderinitiativen und Modellprojekte zur Qualifizierung von Wieder- und Quereinsteigerinnen und -einsteigern.<\/p>\n\n\n\n<h3>Das haben wir bisher erreicht\u2026<\/h3>\n\n\n\n<p>\u2026f\u00fcr Familien allgemein<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Um Familien weiter zu entlasten, hat die Bundesregierung das Kindergeld erh\u00f6ht: In der ersten Stufe seit Juli 2019 ist es um zehn Euro monatlich pro Kind gestiegen. 2021 wird es um weitere 15 Euro steigen. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Davon profitieren insgesamt 17 Millionen Kinder und ihre Eltern.<\/li><li>Fast alle Eltern w\u00fcnschen sich flexiblere Arbeitszeiten. Vor allem M\u00fctter mit geringer Wochenarbeitszeit w\u00fcrden nach einer Teilzeitphase oft gerne mehr arbeiten. Bisher sah das Teilzeitrecht lediglich den Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit vor. Die neue Br\u00fcckenteilzeit erm\u00f6glicht Besch\u00e4ftigten seit dem 1. Januar 2019, auch befristet ein bis f\u00fcnf Jahre Teilzeit zu arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zur\u00fcckzukehren.<\/li><li>Die Reform des Adoptionsrechts f\u00fchrt zu einer umfassenden und guten Beratung von gleicherma\u00dfen aufnehmenden und abgebenden Eltern sowie Kindern &#8211; auch in Stieffamilien.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u2026f\u00fcr Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag in zwei Schritten neu gestaltet: Bereits zum 1. Juli 2019 ist er von vorher 170 Euro auf nun bis zu 185 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Zum 1. Januar 2020 sind die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Dadurch k\u00f6nnen auch Familien mit etwas h\u00f6heren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Durch die nur noch anteilige Anrechnung von Kindeseinkommen &#8211; zum Beispiel aus Unterhaltszahlungen oder einer Ausbildungsverg\u00fctung &#8211; werden auch Kinder von Alleinerziehenden mit der Leistung wirksam unterst\u00fctzt.<\/li><li>Bed\u00fcrftige Familien erhalten Bildungs- und Teilhabeleistungen f\u00fcr ihre Kinder. Das Starke-Familien-Gesetz hat diese Leistungen seit dem 1. August 2019 verbessert: Der Betrag f\u00fcr den Schulbedarf und der monatliche Betrag f\u00fcr soziale und kulturelle Aktivit\u00e4ten wurden erh\u00f6ht, das Mittagessen in Kita und Schule sowie das Sch\u00fclerticket f\u00fcr Bus und Bahn sind seitdem kostenlos und auch die Kosten f\u00fcr die Lernf\u00f6rderung werden \u00fcbernommen &#8211; nicht erst bei Versetzungsgef\u00e4hrdung.<\/li><li>Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelm\u00e4\u00dfig Unterhalt f\u00fcr ihr Kind erhalten, k\u00f6nnen Unterhaltsvorschuss beantragen. Die S\u00e4tze daf\u00fcr haben sich zum 1. Januar 2020 erh\u00f6ht: Je nach Alter des Kindes liegt der Unterhaltsvorschuss nun zwischen 165 und 293 Euro pro Monat und Kind.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u2026bei der Kinderbetreuung<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualit\u00e4t der fr\u00fchen Bildung dauerhaft zu verbessern und Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Daf\u00fcr unterst\u00fctzt sie die L\u00e4nder durch das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie es die Mittel des Bundes einsetzt &#8211; ob beispielsweise f\u00fcr l\u00e4ngere \u00d6ffnungszeiten, zus\u00e4tzliche Erzieher, gezielte Sprachf\u00f6rderung oder weniger Geb\u00fchren. Familien mit geringem Einkommen m\u00fcssen au\u00dferdem seit dem 1. August 2019 keine Kita-Geb\u00fchren mehr zahlen.<\/li><li>Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Bundesprogramms &#8222;Fachkr\u00e4fteoffensive f\u00fcr Erzieherinnen und Erzieher&#8220; bis 2022 L\u00e4ndern und Einrichtungen vor Ort rund 300 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung. Ziel ist, junge Menschen f\u00fcr den Erzieherberuf zu gewinnen und Fachkr\u00e4fte zu halten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>\u2026bei der Pflege von Angeh\u00f6rigen<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Erwachsene Kinder werden erst dann zu Unterhaltszahlungen f\u00fcr ihre pflegebed\u00fcrftigen Eltern herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto \u00fcbersteigt. Daf\u00fcr hat die Bundesregierung mit dem Angeh\u00f6rigen-Entlastungsgesetz gesorgt.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3>Und das werden wir als n\u00e4chstes tun<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein wichtiger Schwerpunkt wird der Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule sein. Ganzt\u00e4gige Bildungs- und Betreuungsangebote st\u00e4rken Grundschulkinder und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da der Bedarf an diesen Angeboten noch nicht gedeckt ist, wird die Bundesregierung die L\u00e4nder in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt zwei Milliarden Euro f\u00fcr den Ganztagsausbau unterst\u00fctzen. Bis zum Jahr 2025 will die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung f\u00fcr Kinder im Grundschulalter einf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiteres wichtiges Vorhaben: Familienleistungen sollen k\u00fcnftig einfach, leicht und schnell online beantragt werden k\u00f6nnen. &#8222;Nicht der B\u00fcrger l\u00e4uft, sondern seine Daten&#8220; &#8211; so der Grundgedanke. In einem ersten Schritt sollen Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag k\u00fcnftig bundesweit online und papierlos beantragt werden k\u00f6nnen. Ziel ist die umfassende Digitalisierung aller Familienleistungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesregierung<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesregierung, Mitteilung vom 17.01.2020 Die meisten Eltern m\u00f6chten Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Sie brauchen daf\u00fcr familienfreundliche Arbeitszeiten, gute Kinderbetreuung und finanzielle Sicherheit. Die Bundesregierung unterst\u00fctzt Familien mit einer Vielzahl von Ma\u00dfnahmen. Ein \u00dcberblick. Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie stehen im Mittelpunkt der Politik der Bundesregierung. 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