{"id":57495,"date":"2020-02-08T17:47:56","date_gmt":"2020-02-08T15:47:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57495"},"modified":"2023-03-01T13:41:15","modified_gmt":"2023-03-01T11:41:15","slug":"online-einkaeufe-zwei-drittel-von-500-ueberprueften-websites-verstossen-gegen-eu-verbraucherschutzrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/online-einkaeufe-zwei-drittel-von-500-ueberprueften-websites-verstossen-gegen-eu-verbraucherschutzrechte\/","title":{"rendered":"Online-Eink\u00e4ufe: Zwei Drittel von 500 \u00fcberpr\u00fcften Websites versto\u00dfen gegen EU-Verbraucherschutzrechte"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Ein Screening von knapp 500 kommerziellen Websites zeigt, dass zwei Drittel von ihnen gegen grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte versto\u00dfen. Das geht aus den am 31.01.2020 von der Kommission ver\u00f6ffentlichten Ergebnissen eines EU-weiten Screenings (\u201eSweeps&#8220;) von Websites hervor, \u00fcber die Kleidung, Schuhe, Haushaltsg\u00fcter und elektrische Ger\u00e4te verkauft werden. Das Screening wurde von Verbraucherschutzbeh\u00f6rden aus 27 L\u00e4ndern durchgef\u00fchrt und von der Kommission koordiniert. \u201eEs ist nicht hinzunehmen, dass europ\u00e4ische Verbraucher bei Internet-K\u00e4ufen in zwei von drei Onlineshops nicht richtig \u00fcber ihre Rechte informiert werden. Die EU-Rechte wie das Recht, Waren innerhalb von 14 Tagen zur\u00fcckgeben zu k\u00f6nnen, st\u00e4rken das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel. Diese Rechte sollten nicht im Kleingedruckten untergehen&#8220;, so EU-Verbraucherkommissar Didier Reynders.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Die\u00a0EU-Richtlinie \u00fcber Verbraucherrechte\u00a0garantiert jedem Verbraucher bei Online-Eink\u00e4ufen ein Recht auf klare, zutreffende und verst\u00e4ndliche Angaben zu Lieferbedingungen, Widerrufsrechten und zur gesetzlichen Garantie im Falle fehlerhafter Waren.<\/p>\n<p class=\"opening\">Hier einige der wichtigen Ergebnisse des Screenings im \u00dcberblick:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>\u00dcber ein Viertel der \u00fcberpr\u00fcften Websites informierte die Verbraucher nicht dar\u00fcber, wie sie ihr Widerrufsrecht aus\u00fcben k\u00f6nnen. Dazu muss es eine klare und verst\u00e4ndliche Erkl\u00e4rung geben, mit der auf das Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Angabe von Gr\u00fcnden hingewiesen wird.<\/li>\n<li>Auf fast der H\u00e4lfte der \u00fcberpr\u00fcften Websites fanden sich keine genauen Informationen zur 14-t\u00e4gigen R\u00fccksendefrist, die ab dem Tag beginnt, an dem der Verbraucher den Anbieter \u00fcber den Widerruf informiert.<\/li>\n<li>\u00dcber ein F\u00fcnftel der \u00fcberpr\u00fcften Websites enthielt zun\u00e4chst unvollst\u00e4ndige Preisangaben, da Liefer-, Versand- oder m\u00f6gliche Zusatzkosten nicht eingerechnet waren oder Hinweise auf m\u00f6gliche Zusatzkosten fehlten.<\/li>\n<li>Auf \u00fcber ein Drittel der \u00fcberpr\u00fcften Websites fehlte der Hinweis auf die mindestens zweij\u00e4hrige gesetzliche Garantie auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung fehlerhafter Waren, die auch dann gilt, wenn der Fehler erst nach dem Zeitpunkt der Lieferung festgestellt wird.<\/li>\n<li>Obwohl Anbieter durch das EU-Recht verpflichtet sind, die\u00a0<a class=\"extern  \" title=\"Plattform zur Online-Streitbeilegung\" href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/main\/?event=main.trader.register\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Plattform zur Online-Streitbeilegung<\/a>\u00a0gut sichtbar auf ihrer Website zu verlinken, um die Verbraucher \u00fcber ihre M\u00f6glichkeiten im Streitfall zu informieren, enthielten fast 45 Prozent der Websites keinen entsprechenden Link.<\/li>\n<li>Ein F\u00fcnftel der \u00fcberpr\u00fcften Websites verstie\u00df gegen die\u00a0<a class=\"extern  \" title=\"Geoblocking-Verordnung\" href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=CELEX:32018R0302\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Geoblocking-Verordnung<\/a>\u00a0und insbesondere gegen das Prinzip \u201eEinkaufen wie ein Einheimischer&#8220;, nach dem Verbraucher auch in Onlineshops einkaufen k\u00f6nnen, die nicht an ihren Wohnsitzstaat liefern, sofern sie eine Adresse in einem Land angeben k\u00f6nnen, das der Anbieter beliefert.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In einem n\u00e4chsten Schritt pr\u00fcfen die nationalen Beh\u00f6rden eingehend die festgestellten Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten und fordern die Anbieter anschlie\u00dfend auf, ihre Websites zu berichtigen. Die Verbraucherschutzbeh\u00f6rden werden gegebenenfalls mithilfe ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren sicherstellen, dass die Anbieter den Vorschriften in vollem Umfang nachkommen.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Im\u00a0Netzwerk f\u00fcr die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC)\u00a0<a class=\"wtLaco\"><span class=\"offscreen\">Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen<\/span><span title=\"Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen\" aria-hidden=\"true\"><i>EN<\/i><b>\u2022\u2022\u2022<\/b><\/span><\/a>\u00a0sind Beh\u00f6rden zusammengeschlossen, die f\u00fcr die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zust\u00e4ndig sind. Das Netzwerk soll die Verbraucherinteressen in allen EU-L\u00e4ndern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen sch\u00fctzen. Damit die zusammengeschlossenen Beh\u00f6rden grenz\u00fcberschreitend operieren k\u00f6nnen, werden ihre Ma\u00dfnahmen auf EU-Ebene koordiniert.<\/p>\n<p>Durch die seit dem 17. Januar 2020 geltende\u00a0<a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/commission\/presscorner\/detail\/en\/mex_20_78\">neue CPC-Verordnung\u00a0<\/a><a class=\"wtLaco\"><span class=\"offscreen\">Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen<\/span><span title=\"Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen\" aria-hidden=\"true\"><i>EN<\/i><b>\u2022\u2022\u2022<\/b><\/span><\/a>\u00a0erhalten Verbraucherschutzbeh\u00f6rden mehr Befugnisse. Zudem versetzt die Verordnung die Europ\u00e4ische Kommission und die nationalen Beh\u00f6rden in die Lage, gemeinsam effizienter gegen missbr\u00e4uchliche Praktiken zum Schaden von Verbrauchern vorzugehen.<\/p>\n<p>Die\u00a0EU-weiten Screenings\u00a0werden jedes Jahr von den Beh\u00f6rden des Netzwerks f\u00fcr die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz anhand eines gemeinsamen, von der Kommission entworfenen Fragebogens durchgef\u00fchrt. Sie konzentrieren sich auf die Bereiche mit den h\u00e4ufigsten Verbraucherbeschwerden. Ziel ist es, m\u00f6glichst viele Onlineshops zu untersuchen, um einen Gro\u00dfteil des zu \u00fcberpr\u00fcfenden Marktsegments abzudecken.<\/p>\n<p><strong>Weitere Informationen<\/strong><\/p>\n<p>\u201eSweeps\u201c &#8211; EU-weite \u00dcberpr\u00fcfung von Websites\u00a0<a class=\"wtLaco\"><span class=\"offscreen\">Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen<\/span><span title=\"Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufen\" aria-hidden=\"true\"><i>EN<\/i><b>\u2022\u2022\u2022<\/b><\/span><\/a><\/p>\n<p>Factsheet zur Verbraucherschutzverordnung<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/europa.eu\/youreurope\/citizens\/consumers\/shopping\/index_de.htm\">Ihre Vebraucherrechte beim Einkaufen<\/a><\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 31.01.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Screening von knapp 500 kommerziellen Websites zeigt, dass zwei Drittel von ihnen gegen grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte versto\u00dfen. 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