{"id":57539,"date":"2020-02-08T18:03:44","date_gmt":"2020-02-08T16:03:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57539"},"modified":"2020-02-08T18:03:44","modified_gmt":"2020-02-08T16:03:44","slug":"kommission-genehmigt-beihilferegelung-zur-luftverkehrssteuer-fuer-fluege-von-und-zu-kleinen-inseln-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kommission-genehmigt-beihilferegelung-zur-luftverkehrssteuer-fuer-fluege-von-und-zu-kleinen-inseln-in-deutschland\/","title":{"rendered":"Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer f\u00fcr Fl\u00fcge von und zu kleinen Inseln in Deutschland"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 06.02.2020 nach den EU-Beihilfevorschriften die Budgeterh\u00f6hungen f\u00fcr zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, die die Erm\u00e4\u00dfigung bzw. Befreiung der Flugverkehrssteuer f\u00fcr Fl\u00fcge von und zu kleinen Inseln in Deutschland unterst\u00fctzen. Die \u00c4nderungen an den bestehenden Regelungen bestehen in einer Aufstockung der Haushaltsmittel um 150.000 Euro zur Finanzierung einer Flugverkehrssteuerbefreiung f\u00fcr die Bewohner kleiner einheimischer Inseln und in einer Aufstockung der Haushaltsmittel um 1 Million Euro zur Finanzierung einer 80-prozentigen Erm\u00e4\u00dfigung der Flugverkehrssteuer, die f\u00fcr alle anderen Flugg\u00e4ste von und zu diesen Inseln gilt.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Die Regelungen, die urspr\u00fcnglich von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften 2011 bzw. 2012 genehmigt wurden, zielen darauf ab, die Verbindungen der B\u00fcrger, die auf kleinen Inseln in Deutschland leben, zu verbessern und ihre aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben zu erleichtern. Ab April 2020 wird Deutschland im Rahmen des deutschen Klimaaktionsprogramms 2030 die Luftverkehrssteuer erh\u00f6hen, um den Passagieren Anreize zu geben, andere, weniger umweltbelastende Verkehrsmittel in Betracht zu ziehen. Das Ziel, die Anbindung der Inseln zu gew\u00e4hrleisten, bleibt jedoch bestehen. Um die Reisesteuerbefreiung und die Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Fl\u00fcge von und zu kleinen Inseln beizubehalten, wird daher das Budget der einzelnen Regelungen erh\u00f6ht, um die Wirkung der allgemeinen Erh\u00f6hung der Luftfahrtsteuer aufrechtzuerhalten. Die Kommission stellte fest, dass die Budgeterh\u00f6hungen mit den EU-Beihilfevorschriften in Einklang stehen.<\/p>\n<p>Insbesondere die Steuerbefreiung f\u00fcr die Bewohner der Inseln steht im Einklang mit den Luftverkehrsrichtlinien 2014, da sie nicht diskriminierend ist, den Bewohnern effektiv zugute kommt und einen sozialen Charakter hat. Die Kommission stellte au\u00dferdem fest, dass die aufgestockten Mittel f\u00fcr die Steuererm\u00e4\u00dfigungsregelung f\u00fcr alle anderen Flugg\u00e4ste, die von und nach den Inseln fliegen, mit den Leitlinien f\u00fcr staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen in Einklang stehen, da die Steuererm\u00e4\u00dfigung weiterhin das legitime Ziel der Gew\u00e4hrleistung der Anbindung verfolgt und die allgemeinen Umweltziele der Verkehrssteuer nicht untergr\u00e4bt.<\/p>\n<p>Weitere Informationen werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission im \u00f6ffentlichen Fallregister unter den Nummern SA.55903 und SA.55902 verf\u00fcgbar sein, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit gekl\u00e4rt sind.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.02.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 06.02.2020 nach den EU-Beihilfevorschriften die Budgeterh\u00f6hungen f\u00fcr zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, die die Erm\u00e4\u00dfigung bzw. 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