{"id":57594,"date":"2020-02-22T19:04:06","date_gmt":"2020-02-22T17:04:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57594"},"modified":"2026-07-10T11:44:14","modified_gmt":"2026-07-10T09:44:14","slug":"5-geldwaescherichtlinie-schwarze-liste-geldwaeschebekaempfung-kom","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/5-geldwaescherichtlinie-schwarze-liste-geldwaeschebekaempfung-kom\/","title":{"rendered":"5. Geldw\u00e4scherichtlinie: Schwarze Liste &#8211; Geldw\u00e4schebek\u00e4mpfung &#8211; KOM"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 13. Februar 2020 eine neue Liste mit 23 Drittstaaten ver\u00f6ffentlicht, deren Systeme zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung strategische M\u00e4ngel aufweisen.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Durch die Liste soll zur Pr\u00e4vention der Risiken aus Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung beigetragen werden. Bei Transaktionen, in denen auf der Liste aufgef\u00fchrte L\u00e4nder vorkommen, muss eine verst\u00e4rkte Kontrolle hinsichtlich der beteiligten Personen durchgef\u00fchrt werden. Die Liste ist das Ergebnis einer tiefgehenden Analyse. Sie wurde mittels einer Methodik erstellt, die auf die 5. Geldw\u00e4scherichtlinie zur\u00fcckgeht. Die Kommission hat die Liste in Form einer delegierten Verordnung angenommen. Diese wird dem EP und dem Rat zur Genehmigung innerhalb eines Monats vorgelegt.<\/p>\n<p>Quelle: BRAK, Mitteilung vom 20.02.2020<\/p>\n<\/article>\n<h1 class=\"ecl-heading ecl-heading--h1 ecl-u-color-white\">Europ\u00e4ische Kommission verabschiedet neue Liste von Drittl\u00e4ndern mit Schw\u00e4chen in ihrem System zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung<\/h1>\n<p>Die Kommission hat heute eine neue Liste von 23\u00a0Drittl\u00e4ndern verabschiedet, deren System zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung strategische M\u00e4ngel aufweist.<\/p>\n<p>Die Liste soll zum Schutz des Finanzsystems der EU durch eine bessere Pr\u00e4vention der von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung ausgehenden Risiken beitragen. Banken und andere unter die Geldw\u00e4schevorschriften der EU fallende Finanzinstitute m\u00fcssen bei Finanztransaktionen mit Kunden und Finanzinstituten unter Beteiligung der in der Liste aufgef\u00fchrten Drittl\u00e4nder mit hohem Risiko verst\u00e4rkte Kontrollen (\u201eSorgfaltspflichten\u201c) durchf\u00fchren, um verd\u00e4chtige Geldfl\u00fcsse besser erkennen zu k\u00f6nnen. Die Liste ist das Ergebnis einer tief greifenden Analyse und wurde mittels einer neuen\u00a0Methodik\u00a0erstellt, die nach den strengeren Kriterien der 5.\u00a0Geldw\u00e4scherichtlinie verf\u00e4hrt, welche im Juli\u00a02018 in Kraft getreten ist.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>V\u011bra\u00a0<strong>Jourov\u00e1<\/strong>, Kommissarin f\u00fcr Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erkl\u00e4rte hierzu:\u00a0<em>\u201eWir haben zwar die weltweit strengsten Vorschriften zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche, m\u00fcssen aber auch sicherstellen, dass schmutziges Geld aus anderen L\u00e4ndern nicht in unser Finanzsystem gelangt. Die organisierte Kriminalit\u00e4t und der Terrorismus leben von schmutzigem Geld. Ich fordere die aufgelisteten L\u00e4nder auf, ihre M\u00e4ngel rasch zu beheben. Die Kommission ist bereit, mit diesen L\u00e4ndern eng zusammenzuarbeiten, um diese M\u00e4ngel im gemeinsamen Interesse abzustellen. \u201c<\/em><\/p>\n<p>Die Kommission hat gem\u00e4\u00df der\u00a04. und der 5. Geldw\u00e4scherichtlinie\u00a0den Auftrag, eine eigenst\u00e4ndige Bewertung durchzuf\u00fchren und Drittl\u00e4nder mit hohem Risiko zu ermitteln.<\/p>\n<p>Die Liste wurde auf der Grundlage einer am 13.\u00a0November 2018 ver\u00f6ffentlichten Analyse erstellt, die sich auf\u00a054 L\u00e4nder und Gebiete\u00a0bezieht und von der Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurde. Die der Bewertung unterzogenen L\u00e4nder erf\u00fcllen mindestens eines der folgenden Kriterien:<\/p>\n<ul>\n<li>Sie haben umfassende Auswirkungen auf die Integrit\u00e4t des EU-Finanzsystems,<\/li>\n<li>sie unterliegen als internationale Offshore-Finanzzentren der \u00dcberpr\u00fcfung durch den Internationalen W\u00e4hrungsfonds,<\/li>\n<li>sie haben wirtschaftliche Bedeutung f\u00fcr die EU und unterhalten enge wirtschaftliche Beziehungen zu ihr.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Kommission hat f\u00fcr jedes Land die jeweilige Gef\u00e4hrdungsstufe ermittelt sowie den einschl\u00e4gigen Rechtsrahmen und die bestehenden Kontrollen zur Pr\u00e4vention der von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung ausgehenden Risiken bewertet und gepr\u00fcft, ob diese wirksam umgesetzt werden. Dabei hat die Kommission zudem die Arbeiten der Arbeitsgruppe \u201eBek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche und der Terrorismusfinanzierung\u201c (Financial Action Task Force, FATF) ber\u00fccksichtigt, die in diesem Bereich die internationalen Standards festlegt.<\/p>\n<p>Die Kommission ist dabei zu dem Schluss gelangt, dass in 23\u00a0Drittl\u00e4ndern die Systeme zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung strategische M\u00e4ngel aufweisen. Dabei handelt es sich um 12 von der FATF aufgelistete und 11 weitere L\u00e4nder. Einige L\u00e4nder auf der neuen Liste sind bereits auf der derzeit geltenden Liste der EU aufgef\u00fchrt, die insgesamt 16\u00a0L\u00e4nder umfasst.<\/p>\n<p><strong>Die n\u00e4chsten Schritte<\/strong><\/p>\n<p>Die Kommission hat die Liste in Form einer delegierten Verordnung angenommen. Diese wird nun dem Europ\u00e4ischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung innerhalb eines Monats (mit der M\u00f6glichkeit einer einmonatigen Verl\u00e4ngerung) vorgelegt. Nach ihrer Verabschiedung wird die delegierte Verordnung im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union ver\u00f6ffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung in Kraft.<\/p>\n<p>Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit den L\u00e4ndern, denen in der vorliegenden delegierten Verordnung strategische M\u00e4ngel bescheinigt werden, fortf\u00fchren und weiterhin an Kriterien f\u00fcr die Streichung von der Liste arbeiten. Anhand der Liste k\u00f6nnen die betroffenen L\u00e4nder besser ermitteln, in welchen Bereichen Verbesserungen erforderlich sind, und so den Weg f\u00fcr eine Streichung von der Liste nach Behebung der strategischen M\u00e4ngel ebnen.<\/p>\n<p>Die Kommission wird im Auge behalten, welche Fortschritte die auf der Liste aufgef\u00fchrten L\u00e4nder machen, die bewerteten L\u00e4nder weiter pr\u00fcfen und zus\u00e4tzliche L\u00e4nder nach Ma\u00dfgabe der von ihr ver\u00f6ffentlichten Methodik einer Bewertung unterziehen. Anschlie\u00dfend wird sie die Liste entsprechend aktualisieren. Die Kommission wird zudem im Lichte der gesammelten Erfahrungen \u00dcberlegungen \u00fcber eine weitere St\u00e4rkung ihrer Methodik anstellen, damit L\u00e4nder mit hohem Risiko wirksam ermittelt werden k\u00f6nnen und entsprechende Folgema\u00dfnahmen ergriffen werden.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Die Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung ist eine Priorit\u00e4t der Juncker-Kommission. Durch die Verabschiedung der im Juni 2015 in Kraft getretenen\u00a04.\u00a0Geldw\u00e4scherichtlinie\u00a0und der am 9.\u00a0Juli 2018 in Kraft getretenen\u00a0<a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32018L0843&amp;from=EN\">5.\u00a0Geldw\u00e4scherichtlinie<\/a>\u00a0wurde der EU-Rechtsrahmen erheblich gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Nach dem Inkrafttreten der 4. Geldw\u00e4scherichtlinie im Jahr 2015 ver\u00f6ffentlichte die Kommission eine erste EU-Liste der Drittl\u00e4nder mit hohem Risiko und st\u00fctzte sich dabei auf die Bewertung der\u00a0Arbeitsgruppe \u201eBek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4sche und der Terrorismusfinanzierung\u201c (Financial Action Task Force, FATF). Durch die 5.\u00a0Geldw\u00e4scherichtlinie wurden die Kriterien f\u00fcr die Ermittlung von Drittl\u00e4ndern mit hohem Risiko unter anderem um das Kriterium der Verf\u00fcgbarkeit von Informationen \u00fcber die wirtschaftlichen Eigent\u00fcmer von Gesellschaften und Rechtsvereinbarungen erweitert. Dies soll ein besseres Vorgehen gegen Risiken erm\u00f6glichen, die von Briefkastenfirmen und von undurchsichtigen Strukturen ausgehen, mittels derer Kriminelle und Terroristen verbergen k\u00f6nnen (und sich f\u00fcr Zwecke der Steuerhinterziehung verschleiern l\u00e4sst), wer die wahren Empf\u00e4nger einer gegebenen Zahlung sind. Die Kommission hat eine eigene\u00a0Methodik\u00a0zur Ermittlung von L\u00e4ndern mit hohem Risiko entwickelt. Diese basiert auf den von der FATF \u00fcbermittelten Erkenntnissen, ihrem eigenen Fachwissen und anderen Quellen (beispielsweise Europol) und erm\u00f6glicht somit ein ehrgeizigeres Vorgehen im Hinblick auf die Ermittlung von L\u00e4ndern, in denen M\u00e4ngel bestehen, welche Risiken f\u00fcr das Finanzsystem der EU bergen. Die Aufnahme neuer L\u00e4nder in die bestehende Liste ist das Ergebnis der aktuellen Bewertung der Risiken nach Ma\u00dfgabe der neuen Methodik. Sie bedeutet nicht, dass sich die Gesamtlage seit der letzten Listenaktualisierung verschlechtert hat.<\/p>\n<article>\n<div class=\"clearfix\">\n<p><strong>Weitere Informationen<\/strong><\/p>\n<p>Delegierte Verordnung: EU-Liste der Drittl\u00e4nder mit hohem Risiko<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_MEMO-19-782_en.htm\">Fragen und Antworten<\/a><\/p>\n<p>Methodik zur Ermittlung von Drittl\u00e4ndern mit hohem Risiko<\/p>\n<p>4.\u00a0Geldw\u00e4scherichtlinie<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=CELEX:32018L0843&amp;from=EN\">5.\u00a0Geldw\u00e4scherichtlinie<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>ANHANG<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Die 23 auf der Liste aufgef\u00fchrten L\u00e4nder und Gebiete sind:<\/p>\n<p>1.) Afghanistan,<\/p>\n<p>2.) Amerikanisch-Samoa,<\/p>\n<p>3.) die Bahamas,<\/p>\n<p>4.) Botsuana,<\/p>\n<p>5.) Demokratische Volksrepublik Korea,<\/p>\n<p>6.) \u00c4thiopien,<\/p>\n<p>7.) Ghana,<\/p>\n<p>8.) Guam,<\/p>\n<p>9.) Iran,<\/p>\n<p>10.) Irak,<\/p>\n<p>11.) Libyen,<\/p>\n<p>12.) Nigeria,<\/p>\n<p>13.) Pakistan,<\/p>\n<p>14.) Panama,<\/p>\n<p>15.) Puerto Rico,<\/p>\n<p>16.) Samoa,<\/p>\n<p>17.) Saudi-Arabien,<\/p>\n<p>18.) Sri Lanka,<\/p>\n<p>19.) Syrien,<\/p>\n<p>20.) Trinidad und Tobago,<\/p>\n<p>21.) Tunesien,<\/p>\n<p>22.) die Amerikanischen Jungferninseln,<\/p>\n<p>23.) Jemen.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<p>Pressemitteilung der Kommission (Februar 2020)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat am 13. Februar 2020 eine neue Liste mit 23 Drittstaaten ver\u00f6ffentlicht, deren Systeme zur Bek\u00e4mpfung von Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung strategische M\u00e4ngel aufweisen. Durch die Liste soll zur Pr\u00e4vention der Risiken aus Geldw\u00e4sche und Terrorismusfinanzierung beigetragen werden. Bei Transaktionen, in denen auf der Liste aufgef\u00fchrte L\u00e4nder vorkommen, muss eine verst\u00e4rkte Kontrolle hinsichtlich &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/5-geldwaescherichtlinie-schwarze-liste-geldwaeschebekaempfung-kom\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">5. 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