{"id":57598,"date":"2020-02-22T19:14:52","date_gmt":"2020-02-22T17:14:52","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57598"},"modified":"2020-02-22T19:14:52","modified_gmt":"2020-02-22T17:14:52","slug":"die-grundrente-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/die-grundrente-kommt\/","title":{"rendered":"Die Grundrente kommt!"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung der Grundrente f\u00fcr langj\u00e4hrige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und f\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen zur Erh\u00f6hung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente ist eine wichtige sozialpolitische Reform. Sie wird planm\u00e4\u00dfig zum 1. Januar 2021 eingef\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>\n<p class=\"opening\">Bundesminister Hubertus Heil:<\/p>\n<p><i>&#8222;Die Grundrente kommt. Das hat die Bundesregierung am 19.02.2020 beschlossen. Es war eine gemeinsame Kraftanstrengung, aber ich bin froh, dass diese wichtige sozialpolitische Reform endlich gelungen ist. Das ist ein richtiger und wichtiger sozialpolitischer Schritt und ein notwendiger Beitrag im Kampf gegen Altersarmut. Mit der Grundrente sorgen wir daf\u00fcr, dass die Menschen sich auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen k\u00f6nnen: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird im Alter k\u00fcnftig besser dastehen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Grundrente kommt 1,3 Millionen Menschen zugute, viele davon sind Frauen. Arbeit muss sich lohnen &#8211; auch in der Rente.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Das Gesetz sieht die Einf\u00fchrung einer Grundrente f\u00fcr langj\u00e4hrige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Zudem werden Freibetr\u00e4ge im Wohngeld, in der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zw\u00f6lften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den f\u00fcrsorgerischen Leistungen der Sozialen Entsch\u00e4digung eingef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Grundrente ist als Rentenzuschlag konzipiert und soll von einer nachzuweisenden Bed\u00fcrftigkeit wie in den F\u00fcrsorgesystemen unabh\u00e4ngig sein. Grundrente erh\u00e4lt, wer mindestens 33 Jahre &#8222;Grundrentenzeiten&#8220; erworben hat. Das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeitr\u00e4ge aufgrund einer Besch\u00e4ftigung, Kindererziehung oder Pfleget\u00e4tigkeit an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden. Die eigene Rente soll dann in Abh\u00e4ngigkeit von den individuell erworbenen Entgeltpunkten um einen &#8222;Zuschlag&#8220; bis zur maximalen Grenze von 0,8 Entgeltpunkten (80 % des Durchschnittsverdienstes) erh\u00f6ht werden. Bei 33 bis 35 Jahren Grundrentenzeiten soll der Grundrentenzuschlag dabei in einer Staffelung ansteigend berechnet werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Grundrente richtet sich nach der H\u00f6he der erworbenen Entgeltpunkte. Sie ist nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf. Dadurch wird sichergestellt, dass sich eine langj\u00e4hrige Beitragszahlung zur Rentenversicherung auch bei unterdurchschnittlichem Einkommen lohnt.<\/p>\n<p>Der Zugang zur Grundrente erfolgt ohne Antragstellung und \u00fcber die Feststellung des Grundrentenbedarfes. Dazu findet eine Einkommenspr\u00fcfung statt. Dabei gilt zun\u00e4chst ein Einkommensfreibetrag in H\u00f6he von monatlich 1.250 Euro f\u00fcr Alleinstehende (15.000 Euro im Jahr) und 1.950 Euro f\u00fcr Eheleute oder Lebenspartner (23.400 Euro im Jahr). \u00dcbersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente um 60 Prozent des den Freibetrag \u00fcbersteigenden Einkommens gemindert. \u00dcbersteigt das Einkommen von Alleinstehenden auch den Betrag von 1.600 Euro (19.200 Euro im Jahr) bzw. bei Eheleuten oder Lebenspartnern von 2.300 Euro (27.600 Euro im Jahr), ist das \u00fcber diesen Betrag liegende Einkommen vollst\u00e4ndig auf die Grundrente anzurechnen.<\/p>\n<p>Die f\u00fcr die Grundrente vorgesehene Einkommenspr\u00fcfung soll weitgehend automatisiert durchgef\u00fchrt werden. Ziel ist, dass die Rentnerinnen und Rentner mit m\u00f6glichst wenig Verwaltungsaufwand konfrontiert werden.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 19.02.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 19.02.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Einf\u00fchrung der Grundrente f\u00fcr langj\u00e4hrige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und f\u00fcr weitere Ma\u00dfnahmen zur Erh\u00f6hung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente ist eine wichtige sozialpolitische Reform. Sie wird planm\u00e4\u00dfig zum 1. Januar 2021 eingef\u00fchrt. Bundesminister Hubertus Heil: &#8222;Die Grundrente kommt. 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