{"id":57808,"date":"2020-03-24T13:05:02","date_gmt":"2020-03-24T11:05:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57808"},"modified":"2026-07-10T11:44:15","modified_gmt":"2026-07-10T09:44:15","slug":"kurzarbeitergeld-eine-bruecke-fuer-beschaeftigung-in-der-krise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kurzarbeitergeld-eine-bruecke-fuer-beschaeftigung-in-der-krise\/","title":{"rendered":"Kurzarbeitergeld &#8211; eine Br\u00fccke f\u00fcr Besch\u00e4ftigung in der Krise"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die Corona-Pandemie und die notwendigen Ma\u00dfnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung treffen die Betriebe in Deutschland. Produktionen fahren zur\u00fcck, Auftr\u00e4ge und Kunden bleiben weg und Betriebe m\u00fcssen vor\u00fcbergehend geschlossen werden. Unternehmen stehen deshalb vor der gro\u00dfen Herausforderung, wie sie ihre Besch\u00e4ftigten halten k\u00f6nnen. Das Instrument des Kurzarbeitergeldes hatte sich in der Finanzkrise 2008\/2009 als wesentliche St\u00fctze f\u00fcr Besch\u00e4ftigung erwiesen und auch jetzt kommt ihm eine Schl\u00fcsselrolle zu.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Was ist Kurzarbeitergeld?<\/h3>\n<p>Mit dem Kurzarbeitergeld k\u00f6nnen Betriebe Arbeits- und Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit \u00fcbernimmt den ausfallenden Lohn zu 60 Prozent bzw. zu 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind im Haushalt wohnt. Arbeitsausf\u00e4lle m\u00fcssen dazu konjunkturelle Ursachen haben, aber auch die derzeitige Pandemie gilt als Ursache. Der Betrieb muss normalerweise zuvor alles M\u00f6gliche tun, um die Kurzarbeit zu vermeiden &#8211; hierzu z\u00e4hlen u. a. die Gew\u00e4hrung von Urlaub und das Abbauen von \u00dcberstunden bzw. der Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, sofern diese im Betrieb zul\u00e4ssig sind. Zum Erhalt des Kurzarbeitergeldes ist es n\u00f6tig, dass der Arbeitsausfall zun\u00e4chst bei der zust\u00e4ndigen Arbeitsagentur angezeigt wird und dort auch das Kurzarbeitergeld beantragt wird. Ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur im Anschluss.\u00a0Informationen der BA zum Verfahren finden sich auf ihrer Website.<\/p>\n<h3>Erleichterter Bezug<\/h3>\n<p>Als Reaktion auf die aktuelle Entwicklung hat die Bundesregierung in einem Eilverfahren Sonderregelungen und Erleichterungen zum Kurzarbeitergeldbezug beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bereits dann, wenn zehn Prozent der Besch\u00e4ftigten von einem Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sind. \u00dcblicherweise muss es ein Drittel der Besch\u00e4ftigten sein.<\/li>\n<li>Die anfallenden Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr die ausgefallenen Arbeitsstunden tr\u00e4gt normalerweise der Arbeitgeber allein. Diese werden nun sofort zu 100 Prozent von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit erstattet.<\/li>\n<li>Kurzarbeitergeld wird jetzt auch f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in der Zeitarbeit erm\u00f6glicht, diese waren zuvor ausgenommen.<\/li>\n<li>Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird verzichtet. Dies betrifft Betriebe, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen bestehen, die ansonsten vor dem Kurzarbeitergeldbezug zu nutzen sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Regelungen gelten r\u00fcckwirkend zum 1. M\u00e4rz 2020. Daher sollten Betriebe ab sofort den Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur anzeigen, auch wenn weniger als ein Drittel der Besch\u00e4ftigten betroffen sein sollten. Das Kurzarbeitergeld kann online beantragt werden &#8211; diese M\u00f6glichkeiten sollten die Betriebe nutzen.<\/p>\n<p>Bereits 2008\/2009 hatten sich die Erleichterungen als effektiv erwiesen und sie sind auch jetzt richtig. Sie entlasten die Betriebe und erleichtern den Bezug des Kurzarbeitergeldes und bieten damit die M\u00f6glichkeit, Besch\u00e4ftigte zu halten, die nach \u00fcberstandener Krise in den Betrieben wieder dringend ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<h3>Umsetzung unb\u00fcrokratisch erm\u00f6glichen<\/h3>\n<p>Das Kurzarbeitergeld muss schnell und unkompliziert auch von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden k\u00f6nnen, die derzeit vor vielen weiteren Herausforderungen stehen. Die Pr\u00fcfung durch die Arbeitsagenturen muss daher auf das N\u00f6tigste beschr\u00e4nkt werden, um eine rasche Auszahlung zu erm\u00f6glichen. Au\u00dferdem ist es notwendig, die Betriebe \u00fcber die M\u00f6glichkeiten und Voraussetzungen zum Kurzarbeitergeld zu informieren und sie bei der Beantragung zu unterst\u00fctzen. Hierzu unterst\u00fctzen die IHKs in den Regionen in dieser Krise die Agenturen f\u00fcr Arbeit vor Ort. In einer solchen Notsituation ist eine gute Kooperation besonders wichtig.<\/p>\n<p>Auch der DIHK stellt auf seiner Homepage erste Informationen zum Kurzarbeitergeld zur Verf\u00fcgung. Er b\u00fcndelt die Erfahrungen der Unternehmen und spiegelt sie der Politik, um so schnelle Reaktionen im Sinne der Betriebe zu erm\u00f6glichen. Bei Fragen rund um das Kurzarbeitergeld helfen Ihnen unsere\u00a0FAQ\u00a0.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: DIHK, Mitteilung vom 19.03.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Corona-Pandemie und die notwendigen Ma\u00dfnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung treffen die Betriebe in Deutschland. Produktionen fahren zur\u00fcck, Auftr\u00e4ge und Kunden bleiben weg und Betriebe m\u00fcssen vor\u00fcbergehend geschlossen werden. Unternehmen stehen deshalb vor der gro\u00dfen Herausforderung, wie sie ihre Besch\u00e4ftigten halten k\u00f6nnen. 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