{"id":57858,"date":"2020-03-24T18:56:51","date_gmt":"2020-03-24T16:56:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57858"},"modified":"2020-03-24T18:56:51","modified_gmt":"2020-03-24T16:56:51","slug":"einlagerung-kryokonservierter-ei-und-samenzellen-ist-umsatzsteuerfrei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einlagerung-kryokonservierter-ei-und-samenzellen-ist-umsatzsteuerfrei\/","title":{"rendered":"Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Der 5. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster hat mit Urteil vom 6. Februar 2020 (Az. 5 K 158\/17 U) entschieden, dass die Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten k\u00fcnstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung darstellt, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgef\u00fchrt wird als die Fruchtbarkeitsbehandlung.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Die Rechtsvorg\u00e4ngerin der Kl\u00e4gerin war eine GbR, an der mehrere Frauen\u00e4rzte beteiligt waren. Diese betrieben ebenfalls eine Partnerschaftsgesellschaft, die Kinderwunschbehandlungen anbot. Im Fall der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen wurde die Einlagerung von der GbR auf Grundlage eines von dieser mit den Patienten gesondert abgeschlossenen Vertrages vorgenommen.<\/p>\n<p>Die GbR behandelte Ums\u00e4tze als steuerfreie Heilbehandlungen. Das Finanzamt folgte dem nicht, da nicht nachgewiesen worden sei, dass in allen F\u00e4llen eine Einlagerung aus medizinischem Anlass erfolgt sei. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (vorsorgliches Einfrieren von unbefruchteten Eizellen zur Erf\u00fcllung eines sp\u00e4teren Kinderwunsches, sog. social freezing) sei keine Heilbehandlung. Zudem k\u00f6nne eine Lagerung nur dann umsatzsteuerfrei sein, wenn sie vom selben Unternehmer erbracht werde, der auch die Heilbehandlung durchf\u00fchre.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin f\u00fchrte demgegen\u00fcber an, dass sie keine Einlagerungen ohne Heilbehandlung durchgef\u00fchrt habe. Die \u00e4rztliche Partnerschaftsgesellschaft habe kein social freezing angeboten. Die Fruchtbarkeitsbehandlung sei auch immer im engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen worden, da anderenfalls die Eizellen abst\u00fcrben.<\/p>\n<p>Der 5. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster hat der Klage vollumf\u00e4nglich stattgegeben. Dabei hat er zun\u00e4chst klargestellt, dass eine Kryokonservierung von Eizellen und Spermien nur bei einer organisch bedingte Sterilit\u00e4t als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung anzusehen sei. Bei einem social freezing sei die Einlagerung dagegen steuerpflichtig. Von letzterem sei im Streitfall jedoch anhand der vorgelegten anonymisierten Patientenunterlagen nicht auszugehen.<\/p>\n<p>Der Steuerfreiheit stehe nicht entgegen, dass die Einlagerungsleistung von einem anderen Unternehmer erbracht wurde als die Fruchtbarkeitsbehandlung. Ma\u00dfgeblich sei vielmehr, dass das gesamte Verfahren einem therapeutischen Zweck diene. Dies sei vorliegend der Fall, denn die Einlagerung stelle einen unerl\u00e4sslichen Bestandteil des Gesamtverfahrens der k\u00fcnstlichen Befruchtung dar. Hinzu komme, dass es sich bei den beiden Unternehmern um Gesellschaften handelte, an denen jeweils dieselben Personen beteiligt waren.<\/p>\n<p>Der Senat hat vor dem Hintergrund, dass er entgegen einer Regelung im Umsatzsteuer-Anwendungserlasses entschieden hat, die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: FG M\u00fcnster, Mitteilung vom 16.03.2020 zum Urteil 5 K 158\/17 vom 06.02.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der 5. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster hat mit Urteil vom 6. Februar 2020 (Az. 5 K 158\/17 U) entschieden, dass die Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten k\u00fcnstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung darstellt, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgef\u00fchrt wird als die Fruchtbarkeitsbehandlung. 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