{"id":57868,"date":"2020-03-24T19:00:37","date_gmt":"2020-03-24T17:00:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57868"},"modified":"2020-03-24T19:00:37","modified_gmt":"2020-03-24T17:00:37","slug":"steuerliche-folgen-eines-zivilrechtlichen-vergleichs-ueber-eine-sog-schrottimmobilienfinanzierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-folgen-eines-zivilrechtlichen-vergleichs-ueber-eine-sog-schrottimmobilienfinanzierung\/","title":{"rendered":"Steuerliche Folgen eines zivilrechtlichen Vergleichs \u00fcber eine sog. Schrottimmobilienfinanzierung"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Mit Urteil vom 26. Juli 2019 (Az. 13 K 1991\/17) entschied das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg, dass sich ein Darlehenserlass im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtstreits bez\u00fcglich einer \u201edr\u00fcckervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung&#8220; nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererh\u00f6hend auswirkt. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof anh\u00e4ngig (Az. IX R 32\/19).<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Der Kl\u00e4ger hatte im Jahr 1995 eine mit zwei Bankdarlehen finanzierte Eigentumswohnung erworben, die er anschlie\u00dfend vermietete. Im Dezember 2010 stellte der Kl\u00e4ger seine Zins- und Tilgungszahlungen ein. Die Bank betrieb daraufhin die Zwangsvollstreckung in H\u00f6he der Restschuld von gerundet 150.000 Euro. Der Kl\u00e4ger erhob Vollstreckungsgegenklage und machte geltend, die Bank habe sich ihre Darlehensanspr\u00fcche im Zusammenhang mit einer \u201edr\u00fcckervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung&#8220; durch arglistige T\u00e4uschung verschafft. Der Kaufpreis f\u00fcr die 46,83 qm gro\u00dfe Wohnung habe 284.000 DM (145.206 Euro) betragen, die nach einem sp\u00e4teren Wertgutachten lediglich 68.100 Euro wert gewesen sei. Im Rahmen eines im Dezember 2012 geschlossenen Vergleichs leistete der Kl\u00e4ger eine Einmalzahlung von 88.000 Euro und die Bank verpflichtete sich, die Darlehen gegen den Kl\u00e4ger nicht weiter geltend zu machen. Das Finanzamt (FA) erh\u00f6hte die Einnahmen des Kl\u00e4gers aus Vermietung und Verpachtung, weil ihm durch den Vergleich seine Bankschulden zum Teil erlassen worden seien. Die \u201eErlasssumme&#8220; sei im Streitjahr 2012 teilweise als R\u00fcckzahlung von Schuldzinsen zu behandeln und erh\u00f6he daher die Vermietungseink\u00fcnfte des Kl\u00e4gers. Die hiergegen erhobene Klage hatte Erfolg.<\/p>\n<p>Das Finanzgericht entschied, der Vergleich rechtfertige nicht die Annahme, die Bank habe dem Kl\u00e4ger \u00fcberzahlte Schuldzinsen oder einen \u00fcberh\u00f6hten Kaufpreis erstatten wollen. Der Vergleich habe die rechtliche Wirksamkeit der Darlehensvertr\u00e4ge vielmehr best\u00e4tigt. Gegen eine R\u00fcckabwicklung spreche auch, dass der Kl\u00e4ger die Eigentumswohnung behalten habe. Der blo\u00dfe Umstand, dass Hintergrund und Motiv der Vergleichsvereinbarung m\u00f6glicherweise bestehende Schadensersatzanspr\u00fcche gewesen seien, reiche nicht aus um anzunehmen, die Bank habe mit dem Verzicht auf die weitere Geltendmachung der Darlehen Schadensersatzanspr\u00fcche im Wege einer Verrechnung abgelten wollen. Hierf\u00fcr w\u00e4re erforderlich gewesen, dass die Bank entsprechende Anspr\u00fcche zumindest dem Grunde nach anerkannt und eine Aufrechnung zumindest konkludent erkl\u00e4rt h\u00e4tte oder ein entsprechender Verrechnungsvertrag geschlossen worden w\u00e4re. Das sei nicht der Fall. Der Vergleich enthalte keine Regelungen zu einer einzelfallbezogenen Schadensermittlung.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: FG Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 16.03.2020 zum Urteil 13 K 1991\/17 vom 26.07.2019 (nrkr &#8211; BFH-Az.: IX R 32\/19)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 26. Juli 2019 (Az. 13 K 1991\/17) entschied das Finanzgericht Baden-W\u00fcrttemberg, dass sich ein Darlehenserlass im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtstreits bez\u00fcglich einer \u201edr\u00fcckervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung&#8220; nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererh\u00f6hend auswirkt. 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