{"id":57915,"date":"2020-03-29T17:16:54","date_gmt":"2020-03-29T15:16:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57915"},"modified":"2020-03-29T17:16:54","modified_gmt":"2020-03-29T15:16:54","slug":"bundesrat-sieht-korrekturbedarf-an-geplanter-grundrente","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesrat-sieht-korrekturbedarf-an-geplanter-grundrente\/","title":{"rendered":"Bundesrat sieht Korrekturbedarf an geplanter Grundrente"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Der Bundesrat sieht einigen Korrekturbedarf an der von der Bundesregierung geplanten Einf\u00fchrung der Grundrente, die die Altersarmut von Rentnerinnen und Rentnern verringern soll.<\/span><\/h2>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Anpassungen f\u00fcr Neurentner erforderlich<\/h3>\n<p>In seiner am 27. M\u00e4rz 2020 beschlossenen Stellungnahme fordert er vor allem Anpassungen zugunsten der Neurentnerinnen und Neurentner. Die vorgeschlagene Regelung f\u00fchre dazu, dass sie in den ersten Jahren ihres Rentenlebens gr\u00f6\u00dftenteils keinen Anspruch auf Grundrente haben werden. Um dies zu verhindern, d\u00fcrften bei ihnen nicht die Einkommensverh\u00e4ltnisse der vorvergangenen Jahre ma\u00dfgeblich sein.<\/p>\n<h3>Warnung vor niedrigeren Rentenanpassungen<\/h3>\n<p>Zudem warnt der Bundesrat davor, dass die Finanzierung der Grundrente niedrigere Rentenanpassungen zur Folge haben k\u00f6nnte. Er bittet deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Einf\u00fchrung eines Erstattungssystems zwischen Bund und Rentenversicherungstr\u00e4gern zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<h3>Kraftakt f\u00fcr Rentenversicherungstr\u00e4ger<\/h3>\n<p>Die L\u00e4nder haben Zweifel, ob die Einf\u00fchrung der Grundrente rechtzeitig zu realisieren ist. F\u00fcr die Finanzverwaltung und die Rentenversicherungstr\u00e4ger bedeute das Vorhaben eine enorme Herausforderung, da das Datenaustauschverfahren neu entwickelt werden m\u00fcsse. Zeitliche Verz\u00f6gerungen bei der Einf\u00fchrung sollten aber unbedingt vermieden werden, da sie das Vertrauen in die Grundrente und gesetzliche Rentenversicherung insgesamt ersch\u00fcttern w\u00fcrden, betont der Bundesrat.<\/p>\n<h3>Gestaffelte Umsetzung<\/h3>\n<p>Die Bundesregierung solle deshalb f\u00fcr Bestandsrentner eine gestaffelte Pr\u00fcfung und Umsetzung der Grundrente umsetzen. Dazu habe auch die Rentenversicherung geraten. Um finanzielle Einbu\u00dfen f\u00fcr die Versicherten zu vermeiden, m\u00fcssten die Zuschl\u00e4ge r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2021 ausgezahlt werden. Au\u00dferdem schlagen die L\u00e4nder vor, dass die Regelungen zum automatisierten Datenaustausch unmittelbar nach der Verk\u00fcndung des Gesetzes in Kraft treten. So k\u00f6nnten die Rentenversicherungstr\u00e4ger die erforderlichen Verfahren fr\u00fchzeitig aktivieren.<\/p>\n<h3>Belastungen f\u00fcr Rentenversicherungstr\u00e4ger zu gro\u00df<\/h3>\n<p>Weiter macht der Bundesrat deutlich, dass die Kosten f\u00fcr die Implementierung des automatischen Datenaustauschs seiner Ansicht nach vom Bund zu tragen sind. Denn hierbei handele es sich um eine Dienstleistung f\u00fcr die Tr\u00e4ger der Rentenversicherung, stellt er klar.<\/p>\n<h3>Neue Freibetr\u00e4ge: Enorme Belastung f\u00fcr die L\u00e4nder<\/h3>\n<p>Daneben richtet er den Blick auf die Kosten der neuen Freibetr\u00e4ge. Allein beim Wohngeld seien damit f\u00fcr die L\u00e4nder und Kommunen j\u00e4hrlich rund 30 Millionen Euro Mehrkosten verbunden. Hinzu k\u00e4men die zus\u00e4tzlichen Belastungen, die den L\u00e4ndern in der n\u00e4heren Vergangenheit durch andere Gesetzesvorhaben entstanden sind &#8211; wie das Angeh\u00f6rigen-Entlastungsgesetz oder das soziale Entsch\u00e4digungsrecht. Die Bundesregierung solle deshalb s\u00e4mtliche Kosten, die den L\u00e4ndern und Kommunen durch das Gesetz entstehen, vollst\u00e4ndig kompensieren.<\/p>\n<h3>B\u00fcrokratieabbau bei Mobilit\u00e4tspr\u00e4mie<\/h3>\n<p>Dar\u00fcber hinaus m\u00f6chten die L\u00e4nder das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um die Ausgestaltung der Mobilit\u00e4tspr\u00e4mie zu \u00e4ndern, die zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht eingef\u00fchrt wurde. Nach ihrem Vorschlag sollte sie im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung geltend gemacht werden, um den B\u00fcrokratieaufwand zu reduzieren.<\/p>\n<h3>Eckpunkte der geplanten Grundrente<\/h3>\n<p>Nach den Pl\u00e4nen der Bundesregierung soll die Grundrente als einkommensunabh\u00e4ngiger Zuschlag rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern zu Gute kommen und niedrige Renten aufwerten. Laut Gesetzentwurf hat Anspruch auf den Zuschlag, wer mindestens 33 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient hat &#8211; \u00fcber die gesamte Zeit h\u00f6chstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. Ber\u00fccksichtigt werden auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der Zuschlag ist gestaffelt \u2013 in voller H\u00f6he wird er ab 35 Pflichtversicherungsjahren gezahlt.<\/p>\n<h3>Automatisierte Einkommenspr\u00fcfung<\/h3>\n<p>F\u00fcr den Erhalt der Grundrente muss kein Antrag gestellt werden. Stattdessen findet eine automatisierte Einkommenspr\u00fcfung statt. Trifft die Grundrente mit anderen Einkommen &#8211; etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners &#8211; zusammen, gilt ein Freibetrag, bis zu dem das Einkommen nicht angerechnet wird. F\u00fcr Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1.250 Euro, f\u00fcr Paare bei 1.950 Euro. Ma\u00dfgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. \u00dcbersteigt das Einkommen den Freibetrag, wird die Grundrente gek\u00fcrzt: zun\u00e4chst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag \u00fcbersteigt; ab einem Einkommen von 1.600 Euro bei Singles und 2.300 Euro bei Paaren um 100 Prozent.<\/p>\n<h3>Maximal 404,86 Euro im Monat<\/h3>\n<p>Die H\u00f6he der jeweiligen Grundrente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten. Der Durchschnitt aller erworbenen Entgeltpunkte muss zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegen (zwischen 0,3 und 0,8 EP). Diese Entgeltpunkte werden dann verdoppelt &#8211; maximal auf 0,8 EP. Anschlie\u00dfend wird der Wert um 12,5 Prozent verringert. Damit f\u00e4llt die Rente umso h\u00f6her aus, je h\u00f6her die eigene Beitragsleistung ist. Maximal kann die Grundrente 404,86 Euro im Monat betragen.<\/p>\n<h3>Weitere Freibetr\u00e4ge werden eingef\u00fchrt<\/h3>\n<p>Neben der Grundrente sind im Gesetzentwurf Freibetr\u00e4ge im Wohngeld, in der Grundsicherung f\u00fcr Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Zw\u00f6lften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und in den f\u00fcrsorgerischen Leistungen der Sozialen Entsch\u00e4digung vorgesehen.<\/p>\n<h3>N\u00e4chste Stationen: Bundesregierung, Bundestag<\/h3>\n<p>Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die in den n\u00e4chsten Wochen dazu eine Gegen\u00e4u\u00dferung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 27.03.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat sieht einigen Korrekturbedarf an der von der Bundesregierung geplanten Einf\u00fchrung der Grundrente, die die Altersarmut von Rentnerinnen und Rentnern verringern soll. 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