{"id":57921,"date":"2020-03-29T17:47:13","date_gmt":"2020-03-29T15:47:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57921"},"modified":"2021-11-30T17:55:06","modified_gmt":"2021-11-30T15:55:06","slug":"weitere-steuerliche-erleichterungen-fuer-vom-corona-virus-betroffene-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/weitere-steuerliche-erleichterungen-fuer-vom-corona-virus-betroffene-unternehmen\/","title":{"rendered":"Weitere steuerliche Erleichterungen f\u00fcr vom Corona-Virus betroffene Unternehmen"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Es gibt zus\u00e4tzliche steuerliche Erleichterungen f\u00fcr Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. \u201eWir pr\u00fcfen laufend, wie wir gezielt und unb\u00fcrokratisch helfen k\u00f6nnen&#8220;, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Neben zinslosen Stundungen und erlassenen S\u00e4umniszuschl\u00e4gen ist es nun auch m\u00f6glich, Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer f\u00fcr das Jahr 2020 herabzusetzen.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Dabei geht es um eine Sonderzahlung f\u00fcr eine Dauerfristverl\u00e4ngerung, mit der die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer um einen Monat nach hinten geschoben wird. Man zahlt also eine Art Abschlag, um erst sp\u00e4ter abrechnen zu m\u00fcssen.<\/p>\n<p>\u201eDas hilft insbesondere dem umsatzstarken Handel, der derzeit teils gar keine Ums\u00e4tze macht&#8220;, erkl\u00e4rte Sitzmann. Bereits gezahlte Sondervorauszahlungen k\u00f6nnen erstattet werden. Sollte die Sondervorauszahlung erst noch f\u00e4llig werden, weil die Dauerfristverl\u00e4ngerung neu beantragt wird, verzichten die Finanz\u00e4mter auf Antrag auf die Sondervorauszahlung. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nachweislich unmittelbar und erheblich von der Corona-Krise betroffen sind. In welcher H\u00f6he die Sondervorauszahlung herabgesetzt werden kann, h\u00e4ngt vom Einzelfall ab. Bereits gew\u00e4hrte Dauerfristverl\u00e4ngerungen bleiben unabh\u00e4ngig von der Herabsetzung der Sondervorauszahlung unver\u00e4ndert bestehen.<\/p>\n<p>Am einfachsten und schnellsten kann ein Antrag auf Herabsetzung \u00fcber ELSTER, die elektronische Steuersoftware, gestellt werden. Daf\u00fcr ist eine berichtigte Anmeldung n\u00f6tig. Hierzu steht der Vordruck \u201eDauerfristverl\u00e4ngerung\/Sonderzahlung (monatlich)&#8220; zur Verf\u00fcgung. \u201eWir tun alles daf\u00fcr, dass Unternehmen liquide bleiben&#8220;, so Finanzministerin Edith Sitzmann.<\/p>\n<p>Weiterhin gilt, dass bei einem Antrag auf Stundung von Steuern keine strengen Voraussetzungen f\u00fcr Nachweise mehr erf\u00fcllt werden m\u00fcssen. Dies gilt f\u00fcr die Einkommensteuer, K\u00f6rperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden l\u00e4sst, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung f\u00fcrchten. S\u00e4umniszuschl\u00e4ge werden ebenfalls erlassen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die K\u00f6rperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererkl\u00e4rungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverl\u00e4ngerungen beantragen.<\/p>\n<p>Derzeit sind die Finanz\u00e4mter in Baden-W\u00fcrttemberg f\u00fcr den allgemeinen Besuchsverkehr geschlossen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten m\u00f6glichst von zu Hause aus. Die Finanz\u00e4mter sind per Telefon, Kontaktformular im Internet und das Portal Mein ELSTER erreichbar.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Antr\u00e4ge auf Stundungen steht auf den Webseiten der Finanz\u00e4mter in Baden-W\u00fcrttemberg ein vereinfachtes Antragsformular zur Verf\u00fcgung, um eine schnelle, unb\u00fcrokratische und praktikable Handhabung f\u00fcr alle Beteiligten zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">N\u00e4here Informationen sind unter folgendem Link erh\u00e4ltlich:<\/p>\n<p class=\"bodytext\">https:\/\/finanzamt-bw.fv-bwl.de\/,Lde\/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Digitale Kontakte zur Finanzverwaltung:<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><a class=\"link\" href=\"https:\/\/finanzamt-bw.fv-bwl.de\/,Lde\/Startseite\/Service\/Kontaktformular\">https:\/\/finanzamt-bw.fv-bwl.de\/,Lde\/Startseite\/Service\/Kontaktformular<\/a><\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: FinMin Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 25.03.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt zus\u00e4tzliche steuerliche Erleichterungen f\u00fcr Unternehmen, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind. \u201eWir pr\u00fcfen laufend, wie wir gezielt und unb\u00fcrokratisch helfen k\u00f6nnen&#8220;, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. 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