{"id":57987,"date":"2020-04-05T08:31:12","date_gmt":"2020-04-05T06:31:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57987"},"modified":"2020-04-05T08:31:12","modified_gmt":"2020-04-05T06:31:12","slug":"steuerermaessigung-fuer-haussanierung-ohne-diese-bescheinigung-geht-nichts-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerermaessigung-fuer-haussanierung-ohne-diese-bescheinigung-geht-nichts-mehr\/","title":{"rendered":"Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Haussanierung: Ohne diese Bescheinigung geht nichts mehr!"},"content":{"rendered":"<article><strong><span style=\"font-size: 22px;\">Was Kunden und Handwerker jetzt beachten m\u00fcssen<\/span><\/strong><\/p>\n<\/article>\n<article>Wer seine selbst genutzten vier W\u00e4nde von einem Fachbetrieb energetisch sanieren l\u00e4sst, kann ab diesem Jahr eine Steuerf\u00f6rderung erhalten. Voraussetzung: Das Fachunternehmen stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Daf\u00fcr muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden, den das Bundesfinanzministerium jetzt ver\u00f6ffentlicht hat. Handwerker und Energieberater m\u00fcssen dieses Formular nutzen &#8211; ansonsten ist der Steuerbonus f\u00fcr den Kunden weg. Kunden sollten darauf achten, dass ihnen der Fachbetrieb die richtige Bescheinigung f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung aush\u00e4ndigt.<\/p>\n<h3>Das sind die wichtigen Details<\/h3>\n<p>Nach \u00a7 35c EStG sind die W\u00e4rmed\u00e4mmung von W\u00e4nden, Dachfl\u00e4chen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Au\u00dfent\u00fcren, die Erneuerung bzw. der Einbau einer L\u00fcftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen beg\u00fcnstigt. Zudem k\u00f6nnen auch Aufwendungen f\u00fcr sog. Energieberater abgesetzt werden. Die konkreten Mindestanforderungen sind in einer gesonderten Rechtsverordnung festgelegt (ESanMV). Die Steuererm\u00e4\u00dfigung gilt f\u00fcr energetischen Sanierungsma\u00dfnahmen, mit denen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurde.<\/p>\n<h3>Das k\u00f6nnen Sie absetzen<\/h3>\n<p>Je Objekt betr\u00e4gt die Steuererm\u00e4\u00dfigung 20 Prozent der Aufwendungen, insgesamt maximal 40.000 Euro. Allerdings wird der Abzug von der Steuerschuld \u00fcber drei Jahre verteilt. In dem Jahr, in dem die Bauma\u00dfnahme fertiggestellt wurde, sowie im folgenden Kalenderjahr k\u00f6nnen bis zu 7 Prozent der Aufwendungen &#8211; h\u00f6chstens jeweils 14.000 Euro &#8211; und im darauffolgenden Kalenderjahr 6 Prozent der Aufwendungen &#8211; h\u00f6chstens 12.000 Euro &#8211; in der Einkommensteuererkl\u00e4rung abgezogen werden. Voraussetzung ist die Bescheinigung eines Fachbetriebs \u00fcber die energetische Sanierung. Daf\u00fcr m\u00fcssen die neuen Vordrucke verwendet werden.<\/p>\n<h3>Das kommt noch<\/h3>\n<p>Es wird ein weiteres Anwendungsschreiben folgen, in dem Details zur Auslegung des \u00a7 35c EStG enthalten sein sollen. So k\u00f6nnen zum Beispiel auch sog. Umfeldma\u00dfnahmen bei der Steuer abgeschrieben werden. Was das konkret ist und weitere Details dazu, wird das Bundesfinanzministerium in dem zweiten Schreiben kl\u00e4ren. Damit ist nicht vor Ende Mai zu rechnen.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BdSt, Mitteilung vom 01.04.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was Kunden und Handwerker jetzt beachten m\u00fcssen Wer seine selbst genutzten vier W\u00e4nde von einem Fachbetrieb energetisch sanieren l\u00e4sst, kann ab diesem Jahr eine Steuerf\u00f6rderung erhalten. Voraussetzung: Das Fachunternehmen stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. 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