{"id":57993,"date":"2020-04-05T08:33:07","date_gmt":"2020-04-05T06:33:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=57993"},"modified":"2020-04-05T08:33:07","modified_gmt":"2020-04-05T06:33:07","slug":"corona-krise-nrw-gewaehrt-fristverlaengerung-fuer-lohnsteueranmeldung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/corona-krise-nrw-gewaehrt-fristverlaengerung-fuer-lohnsteueranmeldung\/","title":{"rendered":"Corona-Krise: NRW gew\u00e4hrt Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr Lohnsteueranmeldung"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Nordrhein-Westfalen hilft mittelst\u00e4ndischer Wirtschaft schnell, unb\u00fcrokratisch und wirksam<\/span><\/h2>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ab sofort werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land noch weitergehender entlastet, um Ihnen die notwendige zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4t zu verschaffen: Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber k\u00f6nnen eine <b>zweimonatige Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die zum 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen\u00a0<\/b>beantragen. Damit kann das Land den Unternehmen zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4t von voraussichtlich \u00fcber 3 Milliarden Euro zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>\n<p class=\"opening\">Minister der Finanzen Lutz Lienenk\u00e4mper:<\/p>\n<p><i>\u201eDie kurzfristige Verbesserung der Liquidit\u00e4tssituation in den nordrhein-westf\u00e4lischen Unternehmen ist dringend erforderlich. Mit unseren erg\u00e4nzenden Ma\u00dfnahmen bei der Lohnsteuer stellen wir den Unternehmen eine weitere tempor\u00e4re Liquidit\u00e4tshilfe zur Verf\u00fcgung. Zusammen mit unseren bisherigen Ma\u00dfnahmen ein weiterer wichtiger Schritt f\u00fcr den Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen in unserem Land.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Von den bisherigen steuerlichen Ma\u00dfnahmen wird bereits rege Gebrauch gemacht: Neben der Erstattung von bereits geleisteten Sondervorauszahlungen f\u00fcr Dauerfristverl\u00e4ngerungen bei der Umsatzsteuer wird auch das erheblich vereinfachte, einseitige Antragsformular zur zinslosen Stundung der Einkommen-, K\u00f6rperschaft- und Umsatzsteuer stark genutzt. Zudem gibt es Erleichterungen bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen f\u00fcr die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer und der Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Weiterhin erm\u00f6glicht die Finanzverwaltung auf Antrag\u00a0<b>Zahlungsfristverl\u00e4ngerungen bei der Grunderwerbsteuer und zinslose Stundungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer<\/b>.<\/p>\n<p>Auch im Bereich Bankenregulatorik und Haftungsrahmen setzt sich die Landesregierung f\u00fcr weitere Verbesserungen ein. Das Land unterst\u00fctzt die Forderungen der Bundesregierung gegen\u00fcber der Europ\u00e4ischen Union (EU) bei B\u00fcrgschaften bis zu einem Volumen von 800.000 Euro eine Erweiterung des Umfangs von Garantien auf bis zu 100 Prozent zu erm\u00f6glichen. Sobald die Europ\u00e4ische Kommission die beihilferechtlichen Voraussetzungen schafft, werden diese Instrumente den nordrhein-westf\u00e4lischen Unternehmen so weit wie m\u00f6glich zug\u00e4nglich gemacht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Unterst\u00fctzungen und Erleichterungen &#8211; noch mehr als bisher schon &#8211; bei den Betroffenen ankommen.<\/p>\n<p>Die NRW-Soforthilfe 2020 st\u00f6\u00dft bei Kleinunternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbst\u00e4ndigen auf enormes Interesse: Seit vergangenem Freitag (27.03.2020) haben mehr als 320.000 Kleinunternehmer, die angesichts der Corona-Krise unter Liquidit\u00e4tsengp\u00e4ssen leiden, einen Antrag auf finanzielle Unterst\u00fctzung gestellt. 300.000 Antr\u00e4ge wurden dank des vollst\u00e4ndig digitalen Antragsverfahrens und der Bearbeitung auch am Wochenende bereits bewilligt. Rund 225.000 Zusch\u00fcsse mit einem Volumen von 2,33 Milliarden Euro wurden am 02.04.2020 zur Auszahlung angeordnet. Damit erhalten mehr als 70 Prozent der Antragsteller bereits nach wenigen Tagen das dringend ben\u00f6tigte Geld.<\/p>\n<p class=\"opening\">Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart:<\/p>\n<p><i>\u201eDie Zusch\u00fcsse helfen den vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die Finanzierungsl\u00fccke zu schlie\u00dfen und den Schaden durch die Corona-Krise etwas abzufedern. Wir haben den Unternehmen in dieser f\u00fcr uns alle so herausfordernden Krise schnelle und unb\u00fcrokratische Hilfe versprochen. Ich freue mich sehr, dass es uns dank des herausragenden Einsatzes der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen, bei IT.NRW, bei den Kammern und in meinem eigenen Ministerium gelungen ist, dieses Versprechen so schnell einzul\u00f6sen. Das ist nicht nur eine starke Teamleistung, sondern zeigt auch, welch wichtigen Beitrag die Digitalisierung zur Leistungsst\u00e4rke der Verwaltung leisten kann.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Hintergrundinformationen zur NRW-Soforthilfe 2020 finden Sie\u00a0<a class=\"extern \" title=\"hier\" href=\"https:\/\/www.finanzverwaltung.nrw.de\/de\/pressemitteilung\/nordrhein-westfalen-hilft-mittelstaendischer-wirtschaft-schnell-unbuerokratisch-und\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>\u00a0.<\/p>\n<h3>Hinweis<\/h3>\n<p>Noch bis 31. Mai 2020 k\u00f6nnen Kleinunternehmer &#8211; je nach Mitarbeiterzahl &#8211; Zusch\u00fcsse von Bund und Land in H\u00f6he von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engp\u00e4sse infolge der Corona-Krise zu \u00fcberbr\u00fccken. Eine \u00dcbersicht von Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe sowie weitere Erl\u00e4uterungen und Links zu B\u00fcrgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie auf unserem laufend aktualisierten Informationsportal:\u00a0<a class=\"extern \" title=\"www.wirtschaft.nrw\/corona\" href=\"http:\/\/www.wirtschaft.nrw\/corona\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.wirtschaft.nrw\/corona<\/a><\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung vom 02.04.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nordrhein-Westfalen hilft mittelst\u00e4ndischer Wirtschaft schnell, unb\u00fcrokratisch und wirksam &nbsp; Ab sofort werden die Unternehmen und Arbeitgeber im Land noch weitergehender entlastet, um Ihnen die notwendige zus\u00e4tzliche Liquidit\u00e4t zu verschaffen: Von der Corona-Pandemie betroffene Arbeitgeber k\u00f6nnen eine zweimonatige Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die zum 10.04.2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen\u00a0beantragen. 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