{"id":58096,"date":"2020-04-25T18:53:26","date_gmt":"2020-04-25T16:53:26","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58096"},"modified":"2020-04-25T18:53:26","modified_gmt":"2020-04-25T16:53:26","slug":"home-office-verstoesst-nicht-gegen-amtsangemessene-beschaeftigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/home-office-verstoesst-nicht-gegen-amtsangemessene-beschaeftigung\/","title":{"rendered":"Home-Office verst\u00f6\u00dft nicht gegen amtsangemessene Besch\u00e4ftigung"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Besch\u00e4ftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vor\u00fcbergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Die \u00fcber 60-j\u00e4hrige Antragstellerin ist als Amtsinspektorin bei einem Berliner Bezirksamt besch\u00e4ftigt. Ende M\u00e4rz 2020 ordnete ihr Dienstherr an, dass sie bis zum 17. April 2020 Dienst im Home-Office zu leisten habe. Die Entscheidung sei aus F\u00fcrsorgegr\u00fcnden geboten, weil sie aufgrund ihres Lebensalters einem erh\u00f6hten Risiko f\u00fcr eine COVID-19-Erkrankung ausgesetzt sei. Sie solle sich telefonisch f\u00fcr die Dienststelle zur Verf\u00fcgung halten, und ihr w\u00fcrden bei Anfall Arbeitsauftr\u00e4ge zur h\u00e4uslichen Bearbeitung \u00fcbertragen. Hiergegen machte die Antragstellerin geltend, es bestehe keine Rechtsgrundlage f\u00fcr die Anordnung von Home-Office. Die innerbeh\u00f6rdliche Regelung sehe lediglich vor, dass Home-Office auf Antrag des jeweiligen Besch\u00e4ftigten angeordnet werden k\u00f6nne; einen solchen Antrag habe sie aber nicht gestellt.<\/p>\n<p>Die 28. Kammer hat den Eilantrag zur\u00fcckgewiesen. Die Antragstellerin m\u00fcsse die getroffene organisatorische Ma\u00dfnahme jedenfalls f\u00fcr einen begrenzten Zeitraum hinnehmen. Sie verletze den Anspruch auf amtsangemessene Besch\u00e4ftigung nicht, weil durch die Anordnung lediglich der Ort ihres Einsatzes und gegebenenfalls die konkreten Aufgaben f\u00fcr drei Wochen ver\u00e4ndert w\u00fcrden. Selbst wenn sie weder \u00fcber die erforderliche Technik (z. B. einen Arbeitscomputer oder ein Diensthandy) verf\u00fcgen sollte, f\u00fchre dies noch nicht zu einer unzul\u00e4ssigen Trennung von Amt und Funktion. Denn in dem befristeten Zeitraum verbleibe ihr die \u00fcbertragene Funktion, und sie werde auch erkennbar nicht aus dem Dienst herausgedr\u00e4ngt oder zu einer Unt\u00e4tigkeit in perspektivlosem Zuwarten gen\u00f6tigt. In der Abw\u00e4gung zwischen der Erf\u00fcllung der F\u00fcrsorgepflicht und dem Anspruch auf amtsangemessene Besch\u00e4ftigung d\u00fcrfe der Dienstherr jedenfalls f\u00fcr einen kurzen Zeitraum von drei Wochen angesichts der durch die Pandemie bestehenden Ausnahmesituation in Kauf nehmen, dass sich die amtsangemessene Besch\u00e4ftigung auf eine blo\u00dfe Rufbereitschaft und \u00dcbertragung einzelner Aufgaben im Home-Office beschr\u00e4nke.<\/p>\n<p>Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: VG Berlin, Pressemitteilung vom 15.04.2020 zum Beschluss VG 28 L 119\/20 vom 14.04.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Anspruch von Beamten auf amtsangemessene Besch\u00e4ftigung wird nicht durch die Anordnung verletzt, vor\u00fcbergehend Dienst im Home-Office zu leisten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die \u00fcber 60-j\u00e4hrige Antragstellerin ist als Amtsinspektorin bei einem Berliner Bezirksamt besch\u00e4ftigt. Ende M\u00e4rz 2020 ordnete ihr Dienstherr an, dass sie bis zum 17. April 2020 Dienst &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/home-office-verstoesst-nicht-gegen-amtsangemessene-beschaeftigung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Home-Office verst\u00f6\u00dft nicht gegen amtsangemessene Besch\u00e4ftigung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58096"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=58096"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58096\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=58096"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=58096"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=58096"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}