{"id":58098,"date":"2020-04-25T18:54:33","date_gmt":"2020-04-25T16:54:33","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58098"},"modified":"2020-04-25T18:54:33","modified_gmt":"2020-04-25T16:54:33","slug":"einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-das-coronavirus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-das-coronavirus\/","title":{"rendered":"Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorit\u00e4t, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu am 16.04.2020 gemeinsam mit dem Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID-19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>\n<p class=\"opening\">Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:<\/p>\n<p><i>&#8222;Wer in diesen besonderen Zeiten arbeitet, braucht auch besonderen Schutz. Wichtig ist, dass wir bundesweit klare und verbindliche Standards haben. Auf diese Standards k\u00f6nnen sich alle verlassen und an diese Standards m\u00fcssen sich auch alle halten.&#8220;<\/i><\/p>\n<p class=\"opening\">Dr. Stefan Hussy, Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:<\/p>\n<p><i>&#8222;Die Unfallversicherungstr\u00e4ger werden ihre Expertise einsetzen, um den allgemeinen Coronavirus-Arbeitsschutzstandard mit branchenspezifischen Informationen und Beratungsangeboten zu konkretisieren und weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei vor allem die kleinen Betriebe, denn anders als Gro\u00dfbetriebe, die oft auf eigene Spezialisten zugreifen k\u00f6nnen, sind diese st\u00e4rker auf unsere Hilfe angewiesen.&#8220;<\/i><\/p>\n<p>Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zus\u00e4tzlichen Schutzma\u00dfnahmen zum Schutz der Besch\u00e4ftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Das setzt ein hinreichendes Vertrauen in Wirksamkeit und Reichweite der laufenden Ma\u00dfnahmen der Pandemiebek\u00e4mpfung voraus. Die Wirtschaft soll schrittweise und ohne weitere R\u00fcckschl\u00e4ge zur Vorkrisen-Leistung zur\u00fcckkehren. Ein hohes Ma\u00df an Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt schafft daf\u00fcr die Voraussetzung.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung empfiehlt daher einen neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 mit folgenden Eckpunkten:<\/p>\n<ol class=\"number\" start=\"1\">\n<li><b>Arbeitsschutz gilt weiter \u2013 und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Ma\u00dfnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 erg\u00e4nzt werden!<\/b><br \/>\nWenn sich wieder mehr Personen im \u00f6ffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko &#8211; und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und \u00dcberlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.<\/li>\n<li><b>Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!<\/b><br \/>\nEine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzma\u00dfnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebs\u00e4rzte und Fachkr\u00e4fte f\u00fcr Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterst\u00fctzen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Besch\u00e4ftigten zus\u00e4tzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.<\/li>\n<li><b>Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten &#8211; in Geb\u00e4uden, im Freien und in Fahrzeugen!<\/b><br \/>\nIn den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht m\u00f6glich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.<\/li>\n<li><b>Abl\u00e4ufe werden so organisiert, dass die Besch\u00e4ftigten m\u00f6glichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!<\/b><br \/>\nSchichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im B\u00fcro werden durch geeignete organisatorische Ma\u00dfnahmen entzerrt, Kontakte der Besch\u00e4ftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.<\/li>\n<li><b>Niemals krank zur Arbeit!<\/b><br \/>\nPersonen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erk\u00e4ltungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht \u00e4rztlicherseits aufgekl\u00e4rt ist. Hier sind auch die Besch\u00e4ftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu pr\u00fcfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.<\/li>\n<li><b>Zus\u00e4tzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!<\/b><br \/>\nWo Trennung durch Schutzscheiben nicht m\u00f6glich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten und alle Personen mit Zugang dessen R\u00e4umlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li>\n<li><b>Zus\u00e4tzliche Hygienema\u00dfnahmen treffen!<\/b><br \/>\nWaschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche h\u00e4ufige Handhygiene am Ein-\/Ausgang und in der N\u00e4he der Arbeitspl\u00e4tze zu erm\u00f6glichen. Kurze Reinigungsintervalle f\u00fcr gemeinsam genutzte R\u00e4umlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktfl\u00e4chen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer &#8222;Nies-\/Hustetikette&#8220; bei der Arbeit wird besonders geachtet!<\/li>\n<li><b>Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders sch\u00fctzen!<\/b><br \/>\nViele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt erm\u00f6glicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und \u00c4ngste k\u00f6nnen hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angeh\u00f6rt, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzma\u00dfnahmen.<\/li>\n<li><b>Betriebliche Beitr\u00e4ge zur Pandemievorsorge sicherstellen!<\/b><br \/>\nUm schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu k\u00f6nnen, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den \u00f6rtlichen Gesundheitsbeh\u00f6rden, um weitere m\u00f6glicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu k\u00f6nnen. Besch\u00e4ftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.<\/li>\n<li><b>Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz &#8222;Gesundheit geht vor!&#8220;<\/b><br \/>\nDer Arbeitgeber unterst\u00fctzt aktiv seine Besch\u00e4ftigten. F\u00fchrungskr\u00e4fte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Besch\u00e4ftigten Priorit\u00e4t haben. Alle zus\u00e4tzlichen betrieblichen Infektionsschutzma\u00dfnahmen und Hinweise werden verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt und ggf. erprobt und einge\u00fcbt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 16.04.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorit\u00e4t, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu am 16.04.2020 gemeinsam mit dem Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID-19 vorgestellt. 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