{"id":58110,"date":"2020-04-25T19:06:34","date_gmt":"2020-04-25T17:06:34","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58110"},"modified":"2020-04-25T19:06:34","modified_gmt":"2020-04-25T17:06:34","slug":"kurzarbeitergeld-in-der-corona-krise","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kurzarbeitergeld-in-der-corona-krise\/","title":{"rendered":"Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise"},"content":{"rendered":"<article><i>Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millionen Besch\u00e4ftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitionsausschuss am 22. April 2020 auf eine Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes. Die Erh\u00f6hungen sind abh\u00e4ngig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.<\/i><\/p>\n<\/article>\n<article>Bereits am 16. M\u00e4rz 2020 hatte die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld r\u00fcckwirkend zum 1. M\u00e4rz erleichtert. Unternehmen konnten somit direkt zu Beginn der Corona-Krise Kurzarbeit beantragen und ihre Besch\u00e4ftigten sch\u00fctzen. Am 22. April 2020 einigte sich der Koalitionsausschuss auf eine Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes. Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millionen Besch\u00e4ftigte von Kurzarbeit betroffen. So haben bei der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit bereits \u00fcber 700.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet.<\/p>\n<h3>Was ist Kurzarbeitergeld?<\/h3>\n<p>Die Agentur f\u00fcr Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz f\u00fcr den durch einen vor\u00fcbergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Sie ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens: Bei kinderlosen Besch\u00e4ftigten 60 Prozent und bei Besch\u00e4ftigten mit Kindern 67 Prozent. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Besch\u00e4ftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So k\u00f6nnen Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausf\u00e4llen weiter besch\u00e4ftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft also, K\u00fcndigungen zu vermeiden.<\/p>\n<h3>Was gilt bereits seit 16. M\u00e4rz?<\/h3>\n<ul class=\"square\">\n<li>Nur noch 10 Prozent der Besch\u00e4ftigten im Betrieb m\u00fcssen vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt wie bisher ein Drittel), damit Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen werden kann.<\/li>\n<li>Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, die sie bei Kurzarbeit zahlen m\u00fcssen, in voller H\u00f6he erstattet (durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit, BA)<\/li>\n<li>Kurzarbeitergeld gibt es auch f\u00fcr Leiharbeitnehmer: Auch Zeitarbeitsunternehmen k\u00f6nnen bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur f\u00fcr Arbeit anzeigen.<\/li>\n<li>Es m\u00fcssen keine negativen Arbeitszeitsalden mehr aufgebaut werden, um Kurzarbeit zu nutzen: Bisher mussten Betriebe, um Kurzarbeit zu vermeiden, m\u00f6glichst Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen nutzen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Welche Erh\u00f6hungen wurden am 22. April beschlossen?<\/h3>\n<ul class=\"square\">\n<li>Das Kurzarbeitergeld wird erh\u00f6ht, und zwar abh\u00e4ngig von der Dauer der Kurzarbeit. Bisher zahlt die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit bei Kurzarbeit 60 Prozent und f\u00fcr Eltern 67 Prozent des Lohnausfalls.<\/li>\n<li>Ab dem vierten Monat des Bezugs soll das Kurzarbeitergeld f\u00fcr kinderlose Besch\u00e4ftigte, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 80 Prozent des Lohnausfalls erh\u00f6ht werden.<\/li>\n<li>Bei Besch\u00e4ftigten mit Kindern, die derzeit um mindestens 50 Prozent weniger arbeiten, bel\u00e4uft sich die Erh\u00f6hung ab dem vierten Monat des Bezugs auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat des Bezugs auf 87 Prozent.<\/li>\n<li>Diese Erh\u00f6hungen gelten maximal bis 31. Dezember 2020.<\/li>\n<\/ul>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Mitteilung vom 23.04.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind Millionen Besch\u00e4ftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitionsausschuss am 22. April 2020 auf eine Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes. Die Erh\u00f6hungen sind abh\u00e4ngig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres. Bereits am 16. 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