{"id":58144,"date":"2020-04-25T19:27:13","date_gmt":"2020-04-25T17:27:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58144"},"modified":"2023-08-25T12:06:52","modified_gmt":"2023-08-25T10:06:52","slug":"steuerliche-hilfen-fuer-unternehmen-und-beschaeftigte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/steuerliche-hilfen-fuer-unternehmen-und-beschaeftigte\/","title":{"rendered":"Steuerliche Hilfen f\u00fcr Unternehmen und Besch\u00e4ftigte"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Um Unternehmen und Besch\u00e4ftigte in der Corona-Pandemie zu unterst\u00fctzen, erhalten sie vielf\u00e4ltige steuerliche Hilfen. Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, k\u00f6nnen nun eine Liquidit\u00e4tshilfe erhalten und weitere steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. F\u00fcr Besch\u00e4ftigte sind Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Hilfen f\u00fcr Unternehmen<\/h3>\n<p>Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterst\u00fctzen, ihre Ausstattung mit Liquidit\u00e4t zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu mit den obersten Landesfinanzbeh\u00f6rden eine Reihe konkreter steuerlicher Erleichterungen abgestimmt.<\/p>\n<p><b>Liquidit\u00e4tshilfe:<\/b>\u00a0Unternehmen, die wegen der Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr einen Verlust ausweisen werden, erhalten eine Liquidit\u00e4tshilfe. Diese wird Unternehmen gew\u00e4hrt, indem absehbare Verluste pauschal mit Gewinnen f\u00fcr 2019 verrechnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Unternehmen k\u00f6nnen daher ab sofort neben der Erstattung von bereits f\u00fcr 2020 geleisteten Steuervorauszahlungen auch eine Erstattung von f\u00fcr 2019 gezahlten Betr\u00e4gen bei ihrem zust\u00e4ndigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes f\u00fcr das aktuelle Jahr. Mit dieser Ma\u00dfnahme schaffen wir f\u00fcr kleine Unternehmen und Selbst\u00e4ndige im Handel, in der Kultur und im Gastronomiebereich notwendige Liquidit\u00e4t. Die konkreten Details werden in einem BMF-Schreiben geregelt, dass in K\u00fcrze ver\u00f6ffentlicht wird. Mehr zur Liquidit\u00e4tshilfe hier.<\/p>\n<p><b>Stundung von Steuerzahlungen:<\/b>\u00a0Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr f\u00e4llige Steuerzahlungen nicht leisten k\u00f6nnen, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grunds\u00e4tzlich zinsfrei gestundet werden. Den Antrag k\u00f6nnen Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.<\/p>\n<p>An die Bewilligung der Stundung sind dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Unternehmen m\u00fcssen darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind. Den Wert entstandener Sch\u00e4den m\u00fcssen sie aber nicht im Einzelnen belegen. Damit wird die Liquidit\u00e4t der Steuerpflichtigen unterst\u00fctzt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird. Diese Ma\u00dfnahme betrifft die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Auch eine Stundung der Kraftfahrzeugsteuer m\u00f6glich. Hierzu ist bis 31. Dezember 2020 beim zust\u00e4ndigen Hauptzollamt ein entsprechender Stundungsantrag zu stellen.<\/p>\n<p><b>Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen:<\/b>\u00a0Unternehmen, Selbst\u00e4ndige und Freiberufler k\u00f6nnen au\u00dferdem die H\u00f6he ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer anpassen lassen. Gleiches gilt f\u00fcr den Messbetrag f\u00fcr Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Hierf\u00fcr k\u00f6nnen sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. Sobald klar ist, dass die Eink\u00fcnfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Bereits f\u00fcr 2020 geleistete Vorauszahlungen auf die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer k\u00f6nnen zudem auf Antrag erstattet werden. Die Liquidit\u00e4tssituation wird dadurch verbessert.<\/p>\n<p><b>Vollstreckungsma\u00dfnahmen aussetzen:<\/b>\u00a0Auf die Vollstreckung von \u00fcberf\u00e4lligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. S\u00e4umniszuschl\u00e4ge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>Zu vergleichbaren Ma\u00dfnahmen hat das Bundesfinanzministerium dar\u00fcber hinaus die Zollverwaltung angewiesen, die u. a. die Energiesteuer und Luftverkehrsteuer verwaltet. Sie gelten au\u00dferdem f\u00fcr die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer, soweit diese vom Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern verwaltet wird.<\/p>\n<p>Das\u00a0<b>Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder<\/b>\u00a0haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Entsprechende\u00a0<b>BMF-Schreiben und Erlasse<\/b>\u00a0werden hier zusammengefasst. Zudem stehen zwei FAQ-\u00dcbersichten zur Verf\u00fcgung: Die Ausf\u00fchrungen in den\u00a0<b>FAQ &#8222;Corona (Steuern)&#8220;<\/b>\u00a0gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdr\u00e4ngenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die\u00a0<b>FAQ &#8222;Fragen und Antworten zum Milliarden-Schutzschild f\u00fcr Deutschland&#8220;<\/b>\u00a0greifen einige fachliche steuerliche Fragestellungen in einer etwas allgemeineren Form auf. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert.<\/p>\n<h3>Hilfen f\u00fcr die Gastronomie<\/h3>\n<p>Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Wenn die derzeit erforderlichen Beschr\u00e4nkungen gelockert werden k\u00f6nnen und es f\u00fcr Restaurants, Caf\u00e9s und andere Gastronomiebetriebe wieder losgeht, sollen sie schnell wieder auf die Beine kommen. Deshalb soll die Mehrwertsteuer f\u00fcr Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatz von 7 % gesenkt werden. Die entsprechende gesetzliche Regelung wird jetzt auf den Weg gebracht.<\/p>\n<h3>Bonuszahlungen an Besch\u00e4ftigte<\/h3>\n<p>Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer k\u00fcmmern sich Tag f\u00fcr Tag darum, die Menschen in Deutschland zu versorgen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie machen sie das unter erschwerten Bedingungen &#8211; sei es als Pflegekraft, an der Supermarktkasse, als Arzt im Krankenhaus oder hinter dem Lenkrad eines Lkw. Zahlreiche Arbeitgeber haben deshalb angek\u00fcndigt, ihren Besch\u00e4ftigten einen Bonus zahlen zu wollen.<\/p>\n<p>Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat daf\u00fcr gesorgt, dass solche Zahlungen bis zu 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei sind. Daf\u00fcr wurden die in den Lohnsteuerrichtlinien vorgesehenen M\u00f6glichkeiten genutzt. \u201e<i>Wir sorgen jetzt daf\u00fcr, dass Pr\u00e4mien zu 100 Prozent bei den Besch\u00e4ftigten ankommen\u201c<\/i>, sagte Scholz.<\/p>\n<p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber k\u00f6nnen ihren Besch\u00e4ftigten nun Beihilfen und Unterst\u00fctzungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gew\u00e4hren. Voraussetzung ist, dass Beihilfen und Unterst\u00fctzungen zus\u00e4tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.<\/p>\n<h3>Umfassender Schutzschild<\/h3>\n<p>Neben steuerlichen Hilfen stehen Unternehmen, Selbst\u00e4ndigen und Besch\u00e4ftigten umfassende und zielgerichtete Unterst\u00fctzung in der Corona-Krise zur Verf\u00fcgung. Sie sind Bestandteil eines Milliarden-Schutzschilds f\u00fcr Deutschland. Weitere Informationen dazu und Antworten auf h\u00e4ufige Fragen finden Sie\u00a0hier\u00a0.<\/p>\n<\/article>\n<h3 class=\"\">Mehr zum Thema<\/h3>\n<ul>\n<li>Kampf gegen Corona: Gr\u00f6\u00dftes Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands<\/li>\n<li>Fragen und Antworten zum Schutzschild f\u00fcr Deutschland<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>BMF-Schreiben:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>\u00a0Steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Ber\u00fccksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19\/SARS-CoV-2)<\/li>\n<li>Gewerbesteuerliche Ma\u00dfnahmen zur Ber\u00fccksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19\/SARS-CoV-2)<\/li>\n<li>\u00a0Steuerliche Ma\u00dfnahmen zur F\u00f6rderung der Hilfe f\u00fcr von der Corona-Krise Betroffene<\/li>\n<li>\u00a0Investmentsteuerliche Ma\u00dfnahmen zur Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie<\/li>\n<li>\u00a0Abmilderung der zus\u00e4tzlichen Belastungen durch die Corona-Krise f\u00fcr Arbeitnehmer; Steuerbefreiung f\u00fcr Beihilfen und Unterst\u00fctzungen<\/li>\n<li>\u00a0Verl\u00e4ngerung der Erkl\u00e4rungsfrist f\u00fcr viertelj\u00e4hrliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen w\u00e4hrend der Corona-Krise\u2002<\/li>\n<li>\u00a0Corona-Sofortma\u00dfnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen f\u00fcr 2019<\/li>\n<\/ul>\n<p><b>Zoll:<\/b><\/p>\n<p>\u00a0Zoll &#8211; Informationen zu den Auswirkungen der Coronakrise<\/p>\n<p><b>Weitere steuerliche Informationen:<\/b><\/p>\n<ul>\n<li>FAQ \u201eCorona\u201c (Steuern)<\/li>\n<li>Covid-19: Sonderregelungen f\u00fcr Grenzpendler*innen<\/li>\n<li>\u00a0Verst\u00e4ndigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Gro\u00dfherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Verm\u00f6gen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern<\/li>\n<li>\u00a0Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem K\u00f6nigreich der Niederlande vom 6. April 2020<\/li>\n<li>\u00a0Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik \u00d6sterreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Verm\u00f6gen, zuletzt ge\u00e4ndert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern und Grenzg\u00e4ngern<\/li>\n<\/ul>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Mitteilung vom 23.04.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um Unternehmen und Besch\u00e4ftigte in der Corona-Pandemie zu unterst\u00fctzen, erhalten sie vielf\u00e4ltige steuerliche Hilfen. Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, k\u00f6nnen nun eine Liquidit\u00e4tshilfe erhalten und weitere steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. F\u00fcr Besch\u00e4ftigte sind Bonuszahlungen ihrer Arbeitgeber bis 1.500 Euro in diesem Jahr steuerfrei. 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