{"id":58247,"date":"2020-05-16T18:09:54","date_gmt":"2020-05-16T16:09:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58247"},"modified":"2020-05-16T18:09:54","modified_gmt":"2020-05-16T16:09:54","slug":"bundesrat-stimmt-sozialschutz-paket-ii-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/bundesrat-stimmt-sozialschutz-paket-ii-zu\/","title":{"rendered":"Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem sog. Sozialschutz-Paket II zugestimmt. Es sieht u. a. eine Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes vor.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes<\/h3>\n<p>Es sieht eine Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes vor. F\u00fcr diejenigen, die Kurzarbeitergeld f\u00fcr ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erh\u00f6ht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 f\u00fcr Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.<\/p>\n<h3>Erweiterte M\u00f6glichkeiten beim Hinzuverdienst<\/h3>\n<p>Au\u00dferdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstm\u00f6glichkeiten f\u00fcr Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 d\u00fcrfen sie in allen Berufen bis zur vollen H\u00f6he ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschr\u00e4nkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.<\/p>\n<h3>Verl\u00e4ngerung des Arbeitslosengeldes<\/h3>\n<p>Erleichterungen kommen auch f\u00fcr Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate l\u00e4nger Arbeitslosengeld.<\/p>\n<h3>Videoschalte zu Gerichtsverhandlungen<\/h3>\n<p>Weitere Neuregelungen betreffen die Gerichtsverfahren der Arbeits- und Sozialgerichte: Sie sollen befristet pandemiefest gemacht werden, indem anstelle der Teilnahme an der Verhandlung Video- und Telefonkonferenzen zugelassen werden. Auch ehrenamtliche Richter k\u00f6nnen sich in Zeiten einer Pandemie per Video zuschalten, wenn ihnen ein pers\u00f6nliches Erscheinen unzumutbar ist. Zudem erhalten das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht die M\u00f6glichkeit, gegen den Willen der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren entscheiden zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Weiterhin warmes Mittagessen<\/h3>\n<p>Dar\u00fcber hinaus stellt das Gesetz sicher, dass Kinder aus bed\u00fcrftigen Familien in Zeiten von Pandemie-bedingten Kita- oder Schulschlie\u00dfungen weiterhin das kostenlose Mittagessen erhalten, das ihnen \u00fcber das Bildungspaket zusteht. Auch Besch\u00e4ftigte in Behinderten-Werkst\u00e4tten sollen bei geschlossenen Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen versorgt werden. Der Bundestag hat in seinem Gesetzesbeschluss erg\u00e4nzend zum urspr\u00fcnglichen Gesetzentwurf klargestellt, dass auch Pandemie-bedingte Mehrkosten sowie die Kosten f\u00fcr die Lieferung des Essens \u00fcbernommen werden.<\/p>\n<h3>Unterzeichnung, Verk\u00fcndung und Inkrafttreten<\/h3>\n<p>Das Gesetz wird nun \u00fcber die Bundesregierung dem Bundespr\u00e4sidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verk\u00fcndet werden. Es soll \u00fcberwiegend am Tag danach in Kraft treten.<\/p>\n<h3>Entschlie\u00dfung: M\u00f6glichkeiten zu Videoverhandlungen erweitern<\/h3>\n<p>In einer begleitenden Entschlie\u00dfung kritisiert der Bundesrat, dass die pandemiebedingten Vereinfachungen von Gerichtsverfahren nur f\u00fcr die Arbeits- und Sozialgerichte gelten sollen. Schlie\u00dflich seien alle Gerichtsbarkeiten von der Ausbreitung betroffen. Ein Verfahrensstau drohe nicht nur bei den Arbeits- und Sozialgerichten, weshalb eine solche Insell\u00f6sung nicht tragf\u00e4hig sei.<\/p>\n<h3>Transparenz \u00f6ffentlicher Verhandlungen entscheidend<\/h3>\n<p>Erhebliche Bedenken \u00e4u\u00dfert der Bundesrat angesichts der M\u00f6glichkeiten des Bundessozial- und Bundesarbeitsgerichts, im schriftlichen Verfahren gegen den Willen des Beteiligten entscheiden d\u00fcrfen. Bei rechtlichen Grundsatzfragen, die von den Gerichten entschieden w\u00fcrden, habe die Transparenz einer \u00f6ffentlichen Verhandlung besondere Bedeutung.<\/p>\n<h3>Kein Anspruch auf Ausstattung<\/h3>\n<p>Weiter unterstreicht der Bundesrat in der Entschlie\u00dfung, dass aus den erweiterten M\u00f6glichkeiten, Videoverhandlungen zu nutzen, kein Ausstattungsanspruch der Gerichte abzuleiten sei. Es sei vielmehr weiterhin Sache der L\u00e4nder, ihm Rahmen ihrer technischen und finanziellen M\u00f6glichkeiten dar\u00fcber zu entscheiden.<\/p>\n<h3>Umsetzung w\u00e4hrend Corona nicht m\u00f6glich<\/h3>\n<p>Vorsorglich weist der Bundesrat daraufhin, dass die Umsetzung der neuen Regelungen noch w\u00e4hrend der Corona-Pandemie in den meisten L\u00e4ndern nicht m\u00f6glich sein wird. Anders als in der Gesetzesbegr\u00fcndung ausgef\u00fchrt, sei die f\u00fcr Videokonferenzen notwendige Ausstattung noch nicht fl\u00e4chendeckend vorhanden. Private Software d\u00fcrfe sie nicht ersetzen, unterstreicht der Bundesrat.<\/p>\n<h3>Bundesregierung am Zug<\/h3>\n<p>Die Entschlie\u00dfung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will. Feste Fristen gibt es hierf\u00fcr nicht.<\/p>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 15.05.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2020 dem sog. Sozialschutz-Paket II zugestimmt. Es sieht u. a. eine Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes vor. Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes Es sieht eine Erh\u00f6hung des Kurzarbeitergeldes vor. 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