{"id":58254,"date":"2020-05-16T18:13:14","date_gmt":"2020-05-16T16:13:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58254"},"modified":"2020-05-16T18:13:14","modified_gmt":"2020-05-16T16:13:14","slug":"hessen-moechte-die-grundsteuer-mit-einem-eigenen-modell-neu-berechnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hessen-moechte-die-grundsteuer-mit-einem-eigenen-modell-neu-berechnen\/","title":{"rendered":"Hessen m\u00f6chte die Grundsteuer mit einem eigenen Modell neu berechnen"},"content":{"rendered":"<article>\n<h2><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Finanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung in Hessen vor<\/span><\/h2>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>\u201eGerecht, einfach und verst\u00e4ndlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anf\u00e4llt als in weniger guten. Einfach, da sie f\u00fcr B\u00fcrger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verst\u00e4ndlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese f\u00fcr die Kommunen so wichtige Steuer berechnet wird. Dieser Dreiklang ist mit unserem Fl\u00e4chen-Faktor-Verfahren m\u00f6glich &#8211; und er ist auch f\u00fcr andere L\u00e4nder ein m\u00f6glicher Weg. Ich habe daher meine L\u00e4nderkolleginnen und -kollegen angeschrieben und angeboten, sich am Hessen-Modell zu beteiligen. Denn dieses bietet den Spielraum, um die Parameter den individuellen Strukturen im Land anzupassen\u201c, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg am 11.05.2020 in Wiesbaden. \u201eDie notwendige Neuregelung der Grundsteuer sehe ich als Chance zur Steuervereinfachung. Diese Gelegenheit sollten wir ergreifen. Durchschnittlich etwa 400 Euro Grundsteuer im Jahr je Grundst\u00fcck rechtfertigen keinen \u00fcberhohen Aufwand durch komplizierte Regelungen, wenn gerecht auch einfach, transparent und verst\u00e4ndlich geht. Das ist mit dem Hessen-Modell gew\u00e4hrleistet.\u201c<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unver\u00e4nderten Einheitswerte m\u00fcssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundesmodell ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung kompliziert und aufw\u00e4ndig. Hessen strebt deshalb &#8211; wie andere L\u00e4nder auch &#8211; eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer an. Dies erm\u00f6glicht die Ende 2019 erfolgte Grundgesetz\u00e4nderung.<\/p>\n<p>\u201eWir kn\u00fcpfen mit den jetzt vorgelegten Eckpunkten an das Fl\u00e4chenmodell an, das bereits 2010 von Hessen und anderen L\u00e4ndern als Vorschlag erarbeitet worden war. Erg\u00e4nzend nehmen wir nun die Lage als Kriterium hinzu, denn neben den Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfen spielt auch die Lage eine Rolle dabei, in welchem Umfang die Grundst\u00fccksnutzer von kommunaler Infrastruktur profitieren k\u00f6nnen. Mit einem einfachen Faktorverfahren wird das Ergebnis des Fl\u00e4chenmodells erh\u00f6ht oder vermindert, je nachdem, wie sich die Lagequalit\u00e4t des betreffenden Grundst\u00fccks im Vergleich zu einer durchschnittlichen Lage in der Gemeinde darstellt\u201c, erl\u00e4uterte Finanzminister Boddenberg die Grundz\u00fcge des Hessen-Modells. \u201eEinfache Lagen werden gegen\u00fcber dem reinen Fl\u00e4chenmodell niedriger, gute Lagen h\u00f6her besteuert. Beides aber mit Augenma\u00df.\u201c<\/p>\n<p>Hessen m\u00f6chte f\u00fcr die Berechnung die bereits vorhandenen Bodenrichtwertzonen nutzen. Das Modell nimmt auf die Gegebenheiten vor Ort R\u00fccksicht. In Gemeinden mit keinen oder nur sehr geringen Unterschieden im Bodenwertniveau f\u00fchrt es zu gleichen Ergebnissen wie das Fl\u00e4chenmodell. Weichen jedoch Zonenwerte vom kommunalen Durchschnitt der Bodenwerte in st\u00e4rkerem Ma\u00dfe ab, f\u00fchrt dies auch zu Unterschieden in der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer.<\/p>\n<p>\u201eAuf ein Grundst\u00fcck in einer guten Lage entf\u00e4llt durch unseren Faktor stets mehr Grundsteuer als auf ein identisches in einer m\u00e4\u00dfigen Lage. Das ist gerecht. Durch den Bezug zum Durchschnittsbodenwert der jeweiligen Gemeinde findet eine angemessene Differenzierung sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen statt. Das Abstellen auf den Zonenwert stellt dabei sicher, dass auch innerhalb sehr heterogener Stadtteile eine die tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse abbildende Differenzierung auch bei der Grundsteuer gelingt\u201c, sagte Boddenberg. \u201eWir schie\u00dfen dabei aber nicht \u00fcber das Ziel hinaus. Wenn die Unterschiede der Bodenwerte in Metropolen wie Frankfurt exorbitant ausfallen, d\u00e4mpft unser Faktor dies f\u00fcr Zwecke der Grundsteuer. Auch dies ist gerecht, denn ein Vielfaches beim Bodenwert bedeutet nicht, dass die kommunale Infrastruktur im gleichen Ausma\u00df besser ist.\u201c<\/p>\n<p>\u201eJedes Reformmodell wird im Vergleich zur verfassungswidrigen Einheitsbewertung Gewinner und Verlierer erzeugen. Die einen werden mehr Grundsteuer zahlen als bisher, die anderen weniger, weil sie bislang nach den Einheitswerten in verfassungswidriger Weise zu wenig oder zu viel zahlen. Eine Reform ohne Belastungs\u00e4nderungen im Einzelfall gibt es nicht, denn die Fortf\u00fchrung der Einheitswerte \u00fcber 2024 hinaus ist untersagt. Das Hessen-Modell sorgt aber daf\u00fcr, dass es beim Neustart der Grundsteuer gerecht zugeht\u201c, betonte Boddenberg.<\/p>\n<p>\u201eUnser Modell ist zudem verst\u00e4ndlich und einfach zu handhaben. Es kommt mit drei einfachen Angaben in der Steuererkl\u00e4rung aus: Grundst\u00fccksfl\u00e4che, Geb\u00e4udefl\u00e4che \u201aWohnen\u2018, Geb\u00e4udefl\u00e4che \u201aNicht-Wohnen\u2018. Einfacher geht es wohl kaum. Beim Bundesmodell sind bis zu neun Angaben f\u00e4llig\u201c, sagte Finanzminister Boddenberg. \u201eWir k\u00f6nnen ansonsten auf bereits vorliegende Daten zur\u00fcckgreifen. Die Zonenwerte f\u00fcr die Faktorberechnung k\u00f6nnen in Hessen automatisch per IT zugespielt werden. Das erleichtert die Neubewertung ungemein, schlie\u00dflich geht es um die Aktualisierung der Daten zu Millionen von Grundst\u00fccken.\u201c<\/p>\n<p>Hessen m\u00f6chte in seinem Grundsteuergesetz auch eine Regelung zur Grundsteuer C aufnehmen, die es den Gemeinden erm\u00f6glicht, f\u00fcr baureife Grundst\u00fccke per gesondertem Hebesatz eine h\u00f6here Grundsteuer zu erheben, als f\u00fcr die \u00fcbrigen Grundst\u00fccke. Erg\u00e4nzend zur Bundesregelung soll die hessische Regelung die M\u00f6glichkeit vorsehen, den Hebesatz f\u00fcr die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundst\u00fccken abzustufen, wobei eine H\u00f6chstgrenze gelten soll.<\/p>\n<p>Wie die anderen L\u00e4nder voraussichtlich auch, wird Hessen die Regelungen des Bundes zur Grundsteuer A \u00fcbernehmen. Die Grundsteuer A gilt als \u201eGewerbesteuer der Land- und Forstwirte\u201c und ist heute wie k\u00fcnftig ertragswertorientiert ausgestaltet. Dies spricht f\u00fcr eine bundeseinheitliche Regelung.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend sagte Finanzminister Michael Boddenberg: \u201eDas Hessen-Modell ist gerecht, verst\u00e4ndlich und einfach. Die Lage eines Grundst\u00fccks entscheidet mit \u00fcber die H\u00f6he der Grundsteuer. Aufwand und Nutzen dieser grundlegenden Neuordnung stehen im richtigen Verh\u00e4ltnis. Ich w\u00fcrde mich freuen, wenn andere Bundesl\u00e4nder dies auch so sehen.\u201c<\/p>\n<p>Hessen wartet nun die R\u00fcckmeldungen der anderen Bundesl\u00e4nder zu den vorgelegten Eckpunkten ab und hofft auf weitere Mitstreiter. Anschlie\u00dfend wird das Gesetzgebungsverfahren im Landtag eingeleitet.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 11.05.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzminister Boddenberg stellt Eckpunkte der geplanten Neuregelung in Hessen vor \u201eGerecht, einfach und verst\u00e4ndlich: So soll die neue Grundsteuer in Hessen sein. Gerecht, da in guten Lagen mehr Grundsteuer anf\u00e4llt als in weniger guten. Einfach, da sie f\u00fcr B\u00fcrger wie Verwaltung gut handhabbar ist. Verst\u00e4ndlich, da gut nachvollziehbar ist, wie diese f\u00fcr die Kommunen so &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/hessen-moechte-die-grundsteuer-mit-einem-eigenen-modell-neu-berechnen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Hessen m\u00f6chte die Grundsteuer mit einem eigenen Modell neu berechnen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1730],"tags":[],"class_list":["post-58254","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-steuern-recht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58254","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=58254"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58254\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=58254"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=58254"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=58254"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}