{"id":58356,"date":"2020-06-01T09:11:18","date_gmt":"2020-06-01T07:11:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58356"},"modified":"2020-09-15T12:01:52","modified_gmt":"2020-09-15T10:01:52","slug":"corona-bonus-bis-1-500-euro-steuerfrei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/corona-bonus-bis-1-500-euro-steuerfrei\/","title":{"rendered":"Corona-Bonus bis 1.500 Euro steuerfrei"},"content":{"rendered":"<article><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Die Auszahlung eines sog. Corona-Bonus durch Arbeitgeber bis zu einer H\u00f6he von 1.500 Euro soll auf jeden Fall steuerfrei sein. Diese Klarstellung f\u00fcgte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) per \u00c4nderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD mit den Stimmen aller Fraktionen in den von den Koalitionsfraktionen CDU\/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsma\u00dfnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise ( <\/span>19\/19150<span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\"> ) ein. Der Gesetzentwurf selbst wurde nach Annahme von drei weiteren \u00c4nderungsantr\u00e4gen der Koalition mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion angenommen. Die AfD-Fraktion lehnte ihn ab, die Linksfraktion und die Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen enthielten sich der Stimme. Mit dem Gesetzentwurf soll der Umsatzsteuersatz f\u00fcr Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 g\u00fcltig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getr\u00e4nken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.<\/span><\/p>\n<\/article>\n<article>Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht au\u00dferdem eine steuerliche Besserstellung f\u00fcr Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden. Daneben enth\u00e4lt der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Weitere Antr\u00e4ge, \u00c4nderungs- und Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge von Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.<\/p>\n<p>In der Aussprache erkl\u00e4rte die CDU\/CSU-Fraktion, man k\u00f6nne sich weitere Dinge zur Unterst\u00fctzung der Wirtschaft vorstellen und verwies auf das angek\u00fcndigte Konjunkturprogramm der Regierung. Die von der FDP-Fraktion mit \u00c4nderungsantr\u00e4gen eingebrachten Vorschl\u00e4ge seien durchaus positiv, aber Schnellsch\u00fcsse machten keinen Sinn. Die FDP-Fraktion hatte unter anderem eine Verbesserung bei der Nutzung von Verlustr\u00fccktr\u00e4gen verlangt und eine Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit h\u00e4uslicher Arbeitszimmer, da &#8222;Arbeitnehmer aus Gr\u00fcnden des Infektionsschutzes ihre Arbeitspl\u00e4tze meiden und stattdessen von zuhause aus arbeiten&#8220;.<\/p>\n<p>CDU\/CSU-Fraktion und SPD-Fraktion hoben die Klarstellung zur Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen durch Arbeitgeber bis zu 1.500 Euro hervor. Diese \u00c4nderung des Einkommensteuergesetzes war in der \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung des Ausschusses am Montag von mehreren Sachverst\u00e4ndigen empfohlen worden. Unter Hinweis auf die Kritik von Sachverst\u00e4ndigen an der Umsatzsteuersenkung f\u00fcr Speisen in Restaurants stellte die SPD-Fraktion die Frage, ob man m\u00f6glicherweise das falsche Instrument gew\u00e4hlt haben k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die AfD-Fraktion bezeichnete das Gesetz insgesamt als &#8222;etwas d\u00fcnn&#8220; und verwies auf eigene weitergehende Vorschl\u00e4ge wie eine bessere Nutzungsm\u00f6glichkeit von Verlustr\u00fccktr\u00e4gen und \u00c4nderungen bei der sogenannten Zinsschranke. Die FDP-Fraktion hielt es f\u00fcr nachvollziehbar, dass der Gastronomie-Branche \u00fcber den Weg der Umsatzsteuersenkung geholfen werde. Es seien aber weitere Ma\u00dfnahmen erforderlich, um die Pandemie-Folgen abzumildern.<\/p>\n<p>Die Fraktion Die Linke erkl\u00e4rte ebenfalls unter Hinweis auf die \u00c4u\u00dferungen von Experten in der Anh\u00f6rung, dass mit anderen Instrumenten m\u00f6glicherweise besser geholfen werden k\u00f6nne. Erforderlich seien auch Regelungen f\u00fcr das Homeoffice. Nach Ansicht der Fraktion B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen handelt es sich bei der Umsatzsteuersenkung um eine Kompensation f\u00fcr nicht get\u00e4tigte Ums\u00e4tze. Daher sei auch die Befristung richtig.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.05.2020<\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Auszahlung eines sog. Corona-Bonus durch Arbeitgeber bis zu einer H\u00f6he von 1.500 Euro soll auf jeden Fall steuerfrei sein. Diese Klarstellung f\u00fcgte der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 27. 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