{"id":58364,"date":"2020-06-01T09:15:58","date_gmt":"2020-06-01T07:15:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58364"},"modified":"2020-09-15T12:02:28","modified_gmt":"2020-09-15T10:02:28","slug":"corona-steuerhilfegesetz-ermaessigte-umsatzsteuer-fuer-speisen-in-gaststaetten-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/corona-steuerhilfegesetz-ermaessigte-umsatzsteuer-fuer-speisen-in-gaststaetten-beschlossen\/","title":{"rendered":"Corona-Steuerhilfegesetz: Erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuer f\u00fcr Speisen in Gastst\u00e4tten beschlossen"},"content":{"rendered":"<section id=\"main-content\">\n<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU\/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsma\u00dfnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz, <\/span>19\/19150<span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\"> ) in der vom Finanzausschuss ge\u00e4nderten Fassung ( <\/span>19\/18601<span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\"> ) angenommen. Unter anderem wird damit f\u00fcr Speisen in der Gastronomie ein Jahr lang nur noch der erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent statt bisher 19 Prozent berechnet. Zugestimmt haben neben den Koalitionsfraktionen die FDP, dagegen votierte die AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Linken und von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19\/19379) erkl\u00e4rte der Bundestag einstimmig f\u00fcr erledigt. Der Finanzausschuss hatte zu den Vorlagen Beschlussempfehlungen abgegeben (19\/19601).<\/span><\/pre>\n<\/article>\n<article>Zum Gesetzentwurf hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit gem\u00e4\u00df Paragraf 96 der Gesch\u00e4ftsordnung des Bundestages vorgelegt (19\/19602). Abgelehnt wurden zudem drei Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge der FDP (19\/19612, 19\/19613, 19\/19614).<\/p>\n<h3>Vier Oppositionsantr\u00e4ge abgelehnt<\/h3>\n<p>Au\u00dferdem lehnten die Parlamentarier die Antr\u00e4ge der AfD-Fraktion mit den Titeln \u201eSteuerliche Sofortma\u00dfnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise\u201c (19\/18727) und \u201eNegativfolgen der Corona-Ma\u00dfnahmen auf das Gastronomiegewerbe eind\u00e4mmen &#8211; Einen fairen und einheitlichen Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel im Gastronomiegewerbe einf\u00fchren\u201c (19\/19164) jeweils gegen die Stimmen der Antragsteller ab.<\/p>\n<p>Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD und der FDP wurde bei Enthaltung der Linken ein Antrag von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen mit dem Titel \u201eVerbesserte Verlustrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie gesetzlich und rechtssicher erm\u00f6glichen\u201c (19\/19134) abgelehnt. Keine Mehrheit fand schlie\u00dflich auch ein Antrag der FDP mit dem Titel \u201eKeine Steuererkl\u00e4rungspflicht f\u00fcr Kurzarbeit &#8211; Progressionsvorbehalt f\u00fcr 2020 aussetzen\u201c (19\/19501). Die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion stimmte mit der FDP daf\u00fcr und die Gr\u00fcnen enthielten sich.<\/p>\n<h3>Gesetzentwurf von Koalition und Regierung<\/h3>\n<p>Der Umsatzsteuersatz f\u00fcr Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Die Steuersenkung gilt vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 g\u00fcltig sein, hei\u00dft es in dem Koalitions- und Regierungsentwurf. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getr\u00e4nken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.<\/p>\n<p>Das Corona-Steuerhilfegesetz (19\/19150, 19\/19379) stellt au\u00dferdem Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerlich besser. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung werden Zusch\u00fcsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt. Daneben enth\u00e4lt das Gesetz weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungsteuergesetz.<\/p>\n<h3>\u201eAuswirkungen der Pandemie abmildern\u201c<\/h3>\n<p>In der Begr\u00fcndung schreiben die Fraktionen und die Regierung, der Umsatzsteuersatz werde erm\u00e4\u00dfigt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gastronomiebranche abzumildern und sei daher zeitlich begrenzt. Von der Senkung profitierten auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, B\u00e4ckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Ums\u00e4tze zum normalen Umsatzsteuersatz erbracht h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Im Vergleich zu anderen Wirtschaftswegen seien gastronomische Betriebe aufgrund der strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften besonders schwer und langanhaltend von der Covid-19-Pandemie betroffen, hei\u00dft es in dem Entwurf weiter. Allerdings d\u00fcrfte sich die Situation auch in diesem Bereich bis Mitte des Jahres 2021 wieder normalisieren, sodass eine Befristung der Ma\u00dfnahme angezeigt sei.<\/p>\n<p>Durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes werden eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur erwartet. Die Steuermindereinnahmen werden f\u00fcr das Jahr 2020 auf 235 Millionen Euro und f\u00fcr das Jahr 2021 auf rund 2,5 Milliarden Euro beziffert.<\/p>\n<h4>Entschlie\u00dfungsantr\u00e4ge der FDP abgelehnt<\/h4>\n<p>Die FDP forderte in ihrem ersten abgelehnten Entschlie\u00dfungsantrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/19612), die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers bis Ende 2020 deutlich zu verbessern, um den besonderen Umst\u00e4nden der Corona-Krise Rechnung zu tragen. Die AfD, die Linksfraktion\u00a0und die Gr\u00fcnen enthielten sich, die Koalitionsfraktionen stimmten dagegen.<\/p>\n<p>Im zweiten abgelehnten Entschlie\u00dfungsantrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/19613) verlangte sie, die Frist zur Absicherung von Registrierkassen und anderen Kassensystemen gegen Manipulation mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vom 30. September 2020 auf den 30. September 2021 zu verl\u00e4ngern. Daf\u00fcr stimmten die AfD und die FDP, die \u00fcbrigen Fraktionen votierten dagegen.<\/p>\n<p>Im dritten abgelehnten Entschlie\u00dfungsantrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/19614) forderte die FDP, die Fristen f\u00fcr Anschaffung oder Herstellung von gef\u00f6rderten Wirtschaftsg\u00fctern und f\u00fcr die \u00dcbertragung stiller Reserven bei der Ver\u00e4u\u00dferung bestimmter Anlageg\u00fcter bei krisenbedingtem Nachweis zu verl\u00e4ngern. Auch sollte die erbschaftsteuerliche Lohnsummenregelung bei krisenbedingten Notsituationen nicht zum Nachteil der Steuerpflichtigen angewendet werden. Die Linke und die Gr\u00fcnen enthielten sich, die Koalitionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen.<\/p>\n<h4>Erster abgelehnter Antrag der AfD<\/h4>\n<p>Die AfD-Fraktion forderte in ihrem ersten abgelehnten Antrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/18727) zahlreiche steuerliche Sofortma\u00dfnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise. Das Ma\u00dfnahmenpaket der Bundesregierung reiche nicht aus, um die finanziellen Folgen der Krise zu mildern. Daher m\u00fcsse es Ma\u00dfnahmen im Bereich der Umsatzsteuer, im Bereich der Gewinnsteuern sowie bei gesetzlichen Fristen und bei der Verzinsung geben. Au\u00dferdem forderte die AfD- Fraktion eine sofortige Aufhebung des steuerlichen Solidarit\u00e4tszuschlages. Dadurch k\u00f6nnten die wirtschaftlichen Folgen f\u00fcr B\u00fcrger und Unternehmen aufgrund der Coronavirus-Epidemie ebenfalls gemildert werden.<\/p>\n<p>Im Bereich der Umsatzsteuer sei es erforderlich, dass den Unternehmen m\u00f6glichst wenig Liquidit\u00e4t entzogen werde und Anpassungen an den Umsatz sofort vorgenommen\u00a0w\u00fcrden, verlangte die AfD-Fraktion. Bei der Einkommensteuer, der K\u00f6rperschaftsteuer und der Gewerbesteuer st\u00fcnden vor allem\u00a0die Verlustverrechnungsm\u00f6glichkeiten im Fokus.\u00a0Gegenw\u00e4rtig sei der Verlustr\u00fccktrag zeitlich und betragsm\u00e4\u00dfig begrenzt und gelte nicht f\u00fcr alle Gewinnsteuern. Eine Lockerung dieser Begrenzung w\u00fcrde die effektive Steuerlast unmittelbar reduzieren. Bei den gesetzlichen Fristen m\u00fcsse durch eine Gesetzes\u00e4nderung Klarheit f\u00fcr alle Steuerpflichtigen geschaffen werden, sodass niemand vom Ermessensspielraum des jeweiligen Finanzbeamten abh\u00e4ngig sei. Auch der Nachzahlungszinssatz von 0,5 Prozent pro Monat m\u00fcsse gesenkt werden.<\/p>\n<h4>Zweiter abgelehnter Antrag der AfD<\/h4>\n<p>In ihrem zweiten abgelehnten Antrag\u00a0(<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/19164) forderte die AfD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Umsatzsteuer in Deutschland f\u00fcr Speisen in der Gastronomie <span lang=\"en\" xml:lang=\"en\">fair <\/span>und f\u00fcr alle einheitlich \u2013 \u00fcber den bisher vorgesehenen Zeitraum 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 hinaus \u2013 auf einen Steuersatz von sieben Prozent gesenkt wird, um die Negativfolgen der Corona-Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die deutsche Gastronomie einzud\u00e4mmen.<\/p>\n<p>Nach f\u00fcnf Jahren solle evaluiert werden, wie sich diese Ma\u00dfnahme auch auf die B\u00fcrokratiekosten der Unternehmen sowie die Kosten der Verwaltung (besonders durch weniger Umsatzsteuer-Pr\u00fcfungen in diesem Bereich) auswirkt. Die Evaluierungsergebnisse sollten ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<h4>Abgelehnter Antrag der Gr\u00fcnen<\/h4>\n<p>Die Gr\u00fcnen forderten\u00a0in ihrem abgelehnten Antrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/19134), den steuerlichen Verlustr\u00fccktrag f\u00fcr Verluste aus dem Jahr 2020 gesetzlich und zeitlich befristet \u00fcber den Paragrafen 10d des Einkommensteuergesetzes auszuweiten, um die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie zu mildern. Dazu sollten die zu erwartenden Verluste f\u00fcr das Jahr 2020, die auf Basis einer qualifizierten Sch\u00e4tzung durch die Unternehmen und Selbstst\u00e4ndigen ermittelt werden, durch ein vorl\u00e4ufiges Verfahren bis maximal eine Million Euro auf mehrere Jahre r\u00fccktragbar gemacht werden k\u00f6nnen, h\u00f6chstens aber bis ins Jahr 2016. Dabei seien Zinsanspr\u00fcche auszuschlie\u00dfen, die auf einem Verlustr\u00fccktrag beruhen, der weiter als ins letzte Wirtschaftsjahr reicht, schreibt die Fraktion.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung hie\u00df\u00a0es, die bisherigen steuerlichen Erleichterungen der Koalition blieben hinter dem zur\u00fcck, was in der aktuellen Krise m\u00f6glich und n\u00f6tig sei, um vor der Krise wirtschaftlich gesunde Unternehmen und Selbstst\u00e4ndige bei der Bew\u00e4ltigung der aktuellen Situation zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h4>Abgelehnter Antrag der FDP<\/h4>\n<p>Die FDP\u00a0forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (<i class=\"icon-doc\"><\/i>19\/19501) auf, den Paragrafen. 32 b Absatz\u00a01 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes\u00a0(Bezug von Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zusch\u00fcssen\u00a0zum Arbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, \u00dcbergangsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch,\u00a0Insolvenzgeld)\u00a0und die Pflicht zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung bei Bezug von Eink\u00fcnften aus Lohnersatzleistungen jeweils f\u00fcr den steuerlichen Veranlagungszeitraum 2020 auszusetzen.<\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung hie\u00df\u00a0es, die aktuelle Situation in Deutschland f\u00fchre\u00a0zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemlagen, nicht jedoch zu starken Verschiebungen der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit. Besonders die Vielzahl der F\u00e4lle, in denen Menschen steuerfreie Leistungen aufgrund der Pandemie-Auswirkungen erhalten, spreche\u00a0f\u00fcr eine steuerpolitisch gro\u00dfz\u00fcgige Regelung. (hle\/sas\/hau\/vst\/28.05.2020)<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.05.2020<\/p>\n<\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundestag hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, den Gesetzentwurf von CDU\/CSU und SPD zur Umsetzung steuerlicher Hilfsma\u00dfnahmen zur Bew\u00e4ltigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz, 19\/19150 ) in der vom Finanzausschuss ge\u00e4nderten Fassung ( 19\/18601 ) angenommen. 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