{"id":58620,"date":"2020-07-09T17:30:39","date_gmt":"2020-07-09T15:30:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58620"},"modified":"2023-08-25T12:07:09","modified_gmt":"2023-08-25T10:07:09","slug":"corona-ueberbrueckungshilfe-des-bundes-startet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/corona-ueberbrueckungshilfe-des-bundes-startet\/","title":{"rendered":"Corona-\u00dcberbr\u00fcckungshilfe des Bundes startet"},"content":{"rendered":"<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die L\u00e4nder steht<\/span><\/pre>\n<div id=\"vorspann\">\n<p>Kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen, die ihren Gesch\u00e4ftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschr\u00e4nken mussten, k\u00f6nnen nun weitere Liquidit\u00e4tshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform <a class=\"extern \" title=\"www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\" href=\"http:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a> startet heute. Ab heute k\u00f6nnen sich u. a. Steuerberater oder Wirtschaftspr\u00fcfer, die f\u00fcr die Unternehmen die Antr\u00e4ge einreichen m\u00fcssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung k\u00f6nnen in den n\u00e4chsten Tagen die Antr\u00e4ge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen k\u00f6nnen bereits im Juli erfolgen. Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt.<\/p>\n<\/div>\n<\/article>\n<article>Die Antragstellung erfolgt \u00fcber einen Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder vereidigten Buchpr\u00fcfer und erstmals in einem vollst\u00e4ndig digitalisierten Verfahren. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe f\u00fcr die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund daf\u00fcr rund 25 Mrd. Euro bereit. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) innerhalb k\u00fcrzester Zeit fertiggestellt.<\/p>\n<p class=\"opening\">Peter Altmaier, Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Energie<\/p>\n<p><i>&#8222;Mit der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe helfen wir zielgerichtet den Branchen, die von den Ma\u00dfnahmen zur Pandemie-Bek\u00e4mpfung besonders betroffen sind. Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind, aber auch die Wirtschaftszweige, deren Gesch\u00e4ft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschr\u00e4nkt ist. F\u00fcr all diese Unternehmen stellen wir Zusch\u00fcsse zu den Fixkosten bis zu einer H\u00f6he von 150.000 Euro bereit, die nicht zur\u00fcckgezahlt werden m\u00fcssen. Die Antragstellung erfolgt \u00fcber einen Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder vereidigten Buchpr\u00fcfer in einem sicheren und vollst\u00e4ndig digitalisierten Verfahren.&#8220; <\/i><\/p>\n<p class=\"opening\">Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen<\/p>\n<p><i>&#8222;Die Folgen der Corona-Pandemie sind eine Belastung f\u00fcr unsere Wirtschaft. Deshalb weiten wir die Hilfen f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen aus. Rund 25 Mrd. Euro stellt die Bundesregierung nun bereit, um ihnen und ihren Besch\u00e4ftigten durch diese schwierige Zeit zu helfen. Damit ist es der gr\u00f6\u00dfte Einzelposten des Konjunkturpakets. Unsere \u00dcberbr\u00fcckungshilfe erm\u00f6glicht es diesen Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffenen sind, bald wieder durchzustarten. Die Hilfe muss nicht zur\u00fcckgezahlt werden. Besonders wichtig ist mir, dass wir nun auch f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Organisationen Unterst\u00fctzung bereitstellen.&#8220; <\/i><\/p>\n<p class=\"opening\">Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat<\/p>\n<p><i>&#8222;Vom Beschluss der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe bis zur Freischaltung des Online-Antrags sind nur rund drei Wochen vergangen. Ich habe zu Beginn der Corona-Pandemie angek\u00fcndigt, dass wir die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen und dieses Versprechen halten wir. Das war nur durch gute und enge Zusammenarbeit von Bund und L\u00e4ndern m\u00f6glich. Ich freue mich sehr, dass wir mit unserem Digitalisierungsvorhaben z\u00fcgig vorankommen und damit denen das Leben erleichtern k\u00f6nnen, die besonders unter der Krise leiden.&#8220; <\/i><\/p>\n<p class=\"opening\">Michael Westhagemann, Hamburgs Senator f\u00fcr Wirtschaft und Innovation<\/p>\n<p><i>&#8222;Mit der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe haben wir es in einem gemeinsamen Kraftakt von L\u00e4ndern und Bund geschafft, ein weiteres dringend ben\u00f6tigtes Instrument zu schaffen, das gerade kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen hilft die Folgen der COVID19-Pandemie zu bew\u00e4ltigen. Mit dem volldigitalisiertem Antrags- und Bearbeitungssystem haben die IT-Entwickler ein gut handhabbares System geschaffen, \u00fcber das die Hilfen schnell abgewickelt werden k\u00f6nnen, damit die Gelder auch z\u00fcgig da ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Mein Dank gilt vor allem all denen, die im Hintergrund beim Bund, den L\u00e4ndern und den IT-Dienstleistern unerm\u00fcdlich daran gearbeitet haben, dass alles rechtzeitig unter Dach und Fach ist. Gemeinsam k\u00f6nnen wir die Folgen der wirtschaftlichen Probleme bew\u00e4ltigen.&#8220; <\/i><\/p>\n<p>Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfen werden durch die L\u00e4nder administriert. Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, die das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium mit den Bundesl\u00e4ndern geschlossen haben. Hamburg hat die Verhandlungen auf Seiten der L\u00e4nder koordiniert. Bayern hat bei der Digitalisierung des Antragsverfahrens mitgewirkt. Mit der Verwaltungsvereinbarung und den dazugeh\u00f6rigen Vollzugshinweisen sind alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit ab dem 10. Juli die Antr\u00e4ge auf \u00dcberbr\u00fcckungshilfe \u00fcber die Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder vereidigten Buchpr\u00fcfer gestellt werden k\u00f6nnen. Das Bundesministerium des Innern, f\u00fcr Bau und Heimat f\u00f6rdert die Antragsplattform mit digitalen Fachverfahren in den L\u00e4ndern als gemeinsames Bund-L\u00e4nder-Projekt im Themenfeld Forschung und F\u00f6rderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit finanziellen Mitteln. Wesentliche Vorarbeiten wurden dabei vom Freistaat Bayern eingebracht. Bayern ist Mit-Federf\u00fchrer im Themenfeld \u201eForschung und F\u00f6rderung\u201c. Dadurch wird ein bundesweit einheitlicher Online-Antragsprozess mit einer sicheren und medienbruchfreien Weiterleitung der Antragsdaten sowie einer schnellen Bearbeitung gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zum Programm Corona-\u00dcberbr\u00fcckungshilfe und zur Antragstellung unter <a class=\"extern \" title=\"www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\" href=\"http:\/\/www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de<\/a> .<\/p>\n<h3>Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?<\/h3>\n<p class=\"opening\">Antragsberechtigte:<\/p>\n<p>Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, soweit sie sich nicht f\u00fcr den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegen\u00fcber April und Mai 2019 zur\u00fcckgegangen ist. Auch Soloselbst\u00e4ndige und selbst\u00e4ndige Angeh\u00f6rige der Freien Berufe im Haupterwerb k\u00f6nnen einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erf\u00fcllen. Gleiches gilt f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Unternehmen und Einrichtungen. Durch die Bezugnahme auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird gew\u00e4hrleistet, dass mittelst\u00e4ndische Unternehmen ohne Begrenzung der Zahl der Besch\u00e4ftigten \u00dcberbr\u00fcckungshilfe beantragen k\u00f6nnen, soweit ihr Umsatz nicht 50 Mio. Euro bzw. ihre Bilanzsumme nicht 43 Mio. Euro \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p class=\"opening\">Umfang der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe:<\/p>\n<p>Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe unterst\u00fctzt Unternehmen, Soloselbst\u00e4ndige und Angeh\u00f6rige der Freien Berufe, die Corona-bedingt in den Monaten Juni bis August erhebliche Umsatzausf\u00e4lle erleiden. Durch Zahlungen als Beitrag zu den betrieblichen Fixkosten soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden.<\/p>\n<p>Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe erstattet einen Anteil in H\u00f6he von<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzr\u00fcckgang,<\/li>\n<li>50 % der Fixkosten bei Umsatzr\u00fcckgang zwischen 50 % und 70 %,<\/li>\n<li>40 % der Fixkosten bei Umsatzr\u00fcckgang zwischen 40 % und unter 50 %<\/li>\n<\/ul>\n<p>im F\u00f6rdermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.<\/p>\n<p>Die Liste der f\u00f6rderf\u00e4higen Fixkosten erfasst unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten f\u00fcr Auszubildende und Grundsteuern. Personalaufwendungen f\u00fcr Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, k\u00f6nnen in H\u00f6he einer Pauschale von 10 % der Fixkosten geltend gemacht werden. Um den branchenspezifischen Besonderheiten der Reisebranche Rechnung zu tragen, k\u00f6nnen Reiseb\u00fcros auch Provisionsausf\u00e4lle bei Corona-bedingt stornierten Reisen geltend machen. Ein Unternehmerlohn wird nicht erstattet.<\/p>\n<p>Die maximale H\u00f6he der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe betr\u00e4gt 50.000 Euro pro Monat f\u00fcr maximal drei Monate. Bei Unternehmen bis zu f\u00fcnf Besch\u00e4ftigten betr\u00e4gt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat f\u00fcr maximal drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Besch\u00e4ftigten 5.000 Euro pro Monat f\u00fcr maximal drei Monate. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen die maximalen Erstattungsbetr\u00e4ge f\u00fcr Kleinunternehmen \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p class=\"opening\">Antragstellung und Nachweise:<\/p>\n<p>Die Antragstellung wird in einem digitalen Verfahren ausschlie\u00dflich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder vereidigten Buchpr\u00fcfer durchgef\u00fchrt. Die Kosten daf\u00fcr k\u00f6nnen ebenfalls im Rahmen der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe anteilig geltend gemacht werden. Der Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder vereidigten Buchpr\u00fcfer pr\u00fcft im Rahmen der Antragstellung die geltend gemachten Umsatzeinbr\u00fcche und die fixen Kosten.Sofern der beantragte Betrag der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe nicht h\u00f6her als 15.000 Euro f\u00fcr drei Monate ist, kann der Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer oder vereidigte Buchpr\u00fcfer eine vereinfachte Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung vornehmen. Trotzdem sollten Antragsteller, die nur sehr geringe betriebliche Fixkosten haben, pr\u00fcfen, ob sich f\u00fcr sie die Beauftragung eines Steuerberaters, Wirtschaftspr\u00fcfers oder vereidigten Buchpr\u00fcfers tats\u00e4chlich lohnt.<\/p>\n<p><b>Auszahlung \u00fcber die L\u00e4nder:<\/b> Die L\u00e4nder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen \u00fcbernommen.<\/p>\n<ol class=\"number\" start=\"1\">\n<li><b>Antrags- und Auszahlungsfrist. <\/b>Antr\u00e4ge sind bis sp\u00e4testens 31. August 2020 bei der zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rde zu stellen.<\/li>\n<li><b>Verh\u00e4ltnis zu anderen Hilfen:<\/b> Das \u00dcberbr\u00fcckungshilfeprogramm schlie\u00dft zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der L\u00e4nder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausf\u00e4llen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei \u00dcberschneidung der F\u00f6rderzeitr\u00e4ume von Soforthilfe und \u00dcberbr\u00fcckungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe.<\/li>\n<\/ol>\n<div class=\"clearfix\">\n<aside class=\"sectionRelated\">\n<h2>Mehr zum Thema<\/h2>\n<p class=\"links\"> \u00dcber\u00adbr\u00fcckungs\u00adhil\u00adfe star\u00adtet <\/p>\n<\/aside>\n<\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Mitteilung vom 08.07.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeinsame Antragsplattform und Umsetzung durch die L\u00e4nder steht Kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen, die ihren Gesch\u00e4ftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschr\u00e4nken mussten, k\u00f6nnen nun weitere Liquidit\u00e4tshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de startet heute. Ab heute k\u00f6nnen sich u. a. 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