{"id":58659,"date":"2020-07-19T19:32:22","date_gmt":"2020-07-19T17:32:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58659"},"modified":"2020-07-19T19:32:22","modified_gmt":"2020-07-19T17:32:22","slug":"lg-osnabrueck-sieht-bei-2020-eingereichten-klagen-in-der-abgasaffaere-ansprueche-als-verjaehrt-an","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lg-osnabrueck-sieht-bei-2020-eingereichten-klagen-in-der-abgasaffaere-ansprueche-als-verjaehrt-an\/","title":{"rendered":"LG Osnabr\u00fcck sieht bei 2020 eingereichten Klagen in der \u201eAbgasaff\u00e4re\u201c Anspr\u00fcche als verj\u00e4hrt an"},"content":{"rendered":"<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Viele Autofahrer haben in der sog. Abgasaff\u00e4re Klage gegen die Hersteller ihrer Dieselfahrzeuge erhoben und Schadensersatz verlangt. Mittlerweile hat auch der Bundesgerichtshof sich mit F\u00e4llen dieser Art befasst. Ungekl\u00e4rt ist aber bisher die Frage, wann eine Verj\u00e4hrung entsprechender Anspr\u00fcche eintritt.<\/span><\/pre>\n<\/article>\n<article>Das Gesetz sieht f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung grunds\u00e4tzlich eine Verj\u00e4hrungsfrist von drei Jahren vor. Sie beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht und der Inhaber des Anspruchs erstmals erf\u00e4hrt, dass er einen Anspruch hat und gegen wen dieser sich richtet. In zwei Verfahren hat nun das Landgericht Osnabr\u00fcck entschieden, dass diese Voraussetzungen bei der sog. Abgasaff\u00e4re jedenfalls in bestimmten F\u00e4llen sp\u00e4testens im Jahr 2016 eintraten (Urteil vom 3. Juli 2020, Az. 6 O 842\/20; Urteil vom 8. Juli 2020, Az. 4 O 483\/20).<\/p>\n<p>Geklagt hatten zwei Pkw-Eigent\u00fcmer, die ihre von der sog. Abgasaff\u00e4re betroffenen Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern mit einem Motor des Typs EA 189 vor Bekanntwerden der mutma\u00dflichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatten. 2020 reichten sie dann Schadensersatzklagen gegen Volkswagen ein und forderten den Kaufpreis zur\u00fcck. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so die Kl\u00e4ger, eine vors\u00e4tzliche sittenwidrige Sch\u00e4digung durch Volkswagen dar.<\/p>\n<p>In dem Verfahren verteidigte Volkswagen sich gegen den Vorwurf der sittenwidrigen Sch\u00e4digung und erhob au\u00dferdem die Einrede der Verj\u00e4hrung. Sp\u00e4testens 2016 w\u00e4re es, so Volkswagen, den Kl\u00e4gern bereits m\u00f6glich gewesen, ihre Klagen auf den Weg zu bringen. S\u00e4mtliche Umst\u00e4nde, die die Kl\u00e4ger nun ihren Klagen zugrunde legten, seien schon damals durch entsprechende Medienberichte \u00f6ffentlich bekannt gewesen. Deshalb seien die Anspr\u00fcche drei Jahre sp\u00e4ter, n\u00e4mlich mit Schluss des Jahres 2019 und damit noch vor Klageerhebung, verj\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger sahen dies anders. Sie beriefen sich darauf, dass Volkswagen bis heute die Voraussetzungen einer Haftung abstreite. Details \u00fcber die internen Abl\u00e4ufe und Verantwortlichkeiten, die zur sog. Abgasaff\u00e4re gef\u00fchrt h\u00e4tten, seien der \u00d6ffentlichkeit weiterhin unbekannt. Ebenso wenig habe Volkswagen selbst die Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt vollst\u00e4ndig und zutreffend \u00fcber die mutma\u00dflichen Abgasmanipulationen informiert. Erst ab dem Jahr 2017 h\u00e4tten erste Gerichte trotz der Unklarheiten \u00fcber die genauen Abl\u00e4ufe im Volkswagenkonzern klagenden Kunden Schadensersatz zugesprochen. Fr\u00fchestens ab diesem Zeitpunkt sei es auch anderen Kunden zumutbar gewesen, Klage zu erheben.<\/p>\n<p>Die beiden f\u00fcr die konkreten Verfahren zust\u00e4ndigen Kammern des Landgerichts Osnabr\u00fcck gaben nun in erster Instanz der beklagten Volkswagen AG Recht. Im Laufe des Jahres 2016 seien die mutma\u00dflichen Hintergr\u00fcnde der sog. Abgasaff\u00e4re in wesentlichen Teilen ans Licht gekommen. Die Erfolgsaussichten von Klagen der betroffenen Kunden seien damit hinreichend erkennbar gewesen. Dass Einzelheiten der internen Abl\u00e4ufe und der Rechtslage betreffend die zivilrechtliche Haftung noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt gewesen seien, hindere den Beginn der Verj\u00e4hrungsfrist nicht. Niemand k\u00f6nne sich darauf verlassen, dass er mit einer Klage warten d\u00fcrfe, bis alle relevanten Tatsachen im Detail bekannt und alle Rechtsfragen h\u00f6chstrichterlich gekl\u00e4rt seien. Die Verj\u00e4hrungsfrist habe in den beiden zu entscheidenden F\u00e4llen demnach sp\u00e4testens Ende des Jahres 2016 begonnen. Die jeweiligen Kl\u00e4ger h\u00e4tten w\u00e4hrend der laufenden Verj\u00e4hrungsfrist keine Ma\u00dfnahmen ergriffen, die die Verj\u00e4hrung h\u00e4tten hemmen k\u00f6nnen. Die Anspr\u00fcche der beiden klagenden Kunden seien damit Ende des Jahres 2019 verj\u00e4hrt. Beide Kammern wiesen deshalb im Ergebnis die Klagen der Fahrzeugeigent\u00fcmer ab. Diese haben auch die Verfahrenskosten zu tragen.<\/p>\n<p>Die Urteile sind nicht rechtskr\u00e4ftig. Sie k\u00f6nnen mit der Berufung zum Oberlandesgericht Oldenburg angegriffen werden. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen, die keine Bindungswirkung f\u00fcr andere Verfahren entfalten.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: LG Osnabr\u00fcck, Pressemitteilung vom 15.07.2020 zu den Urteilen 6 O 842\/20 vom 03.07.2020 und 4 O 483\/20 vom 08.07.2020 (nrkr)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele Autofahrer haben in der sog. Abgasaff\u00e4re Klage gegen die Hersteller ihrer Dieselfahrzeuge erhoben und Schadensersatz verlangt. Mittlerweile hat auch der Bundesgerichtshof sich mit F\u00e4llen dieser Art befasst. Ungekl\u00e4rt ist aber bisher die Frage, wann eine Verj\u00e4hrung entsprechender Anspr\u00fcche eintritt. Das Gesetz sieht f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung grunds\u00e4tzlich eine Verj\u00e4hrungsfrist von drei Jahren vor. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lg-osnabrueck-sieht-bei-2020-eingereichten-klagen-in-der-abgasaffaere-ansprueche-als-verjaehrt-an\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">LG Osnabr\u00fcck sieht bei 2020 eingereichten Klagen in der \u201eAbgasaff\u00e4re\u201c Anspr\u00fcche als verj\u00e4hrt an<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58659"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=58659"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/58659\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=58659"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=58659"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=58659"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}