{"id":58674,"date":"2020-07-19T19:59:47","date_gmt":"2020-07-19T17:59:47","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58674"},"modified":"2021-11-30T17:55:26","modified_gmt":"2021-11-30T15:55:26","slug":"staatliche-beihilfen-kommission-empfiehlt-unternehmen-mit-verbindungen-zu-steueroasen-keine-finanzielle-unterstuetzung-zu-gewaehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/staatliche-beihilfen-kommission-empfiehlt-unternehmen-mit-verbindungen-zu-steueroasen-keine-finanzielle-unterstuetzung-zu-gewaehren\/","title":{"rendered":"Staatliche Beihilfen: Kommission empfiehlt, Unternehmen mit Verbindungen zu Steueroasen keine finanzielle Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren"},"content":{"rendered":"<article>\n<section id=\"inline-nav-1\">\n<div class=\"ecl-paragraph\">\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat den Mitgliedstaaten heute empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu L\u00e4ndern bzw. Gebieten, die auf der <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/taxation_customs\/news\/council-revises-its-eu-list-non-cooperative-jurisdictions-4_en\">EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke<\/a> stehen, keine finanzielle Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren. Auch f\u00fcr Unternehmen, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden, sollten Beschr\u00e4nkungen gelten. Mit der heutigen Empfehlung werden den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand gegeben, wie sie finanzielle Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen gestalten sollten, um die missbr\u00e4uchliche Verwendung \u00f6ffentlicher Mittel zu verhindern und die Schutzmechanismen gegen Steuermissbrauch in der gesamten EU zu st\u00e4rken. Wenn die Mitgliedstaaten die Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf die finanzielle Unterst\u00fctzung untereinander abstimmen, w\u00fcrden zudem Inkongruenzen und Verzerrungen im Binnenmarkt verhindert.<\/p>\n<p>Die f\u00fcr Wettbewerbspolitik zust\u00e4ndige Exekutiv-Vizepr\u00e4sidentin der Kommission Margrethe <strong>Vestager<\/strong> erkl\u00e4rte dazu: <em>\u201eWir befinden uns in einer beispiellosen Situation, in der Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in au\u00dfergew\u00f6hnlichem Umfang staatliche Beihilfen erhalten. Insbesondere in diesem Kontext ist es nicht hinnehmbar, dass Unternehmen, die \u00f6ffentliche Unterst\u00fctzung erhalten, mithilfe von Steueroasen Steuervermeidungspraktiken anwenden. Das w\u00e4re eine missbr\u00e4uchliche Verwendung von nationalen und von EU-Mitteln, die zulasten der Steuerzahler und der Sozialversicherungssysteme ginge. Zusammen mit den Mitgliedstaaten wollen wir dem einen Riegel vorschieben.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Paolo <strong>Gentiloni<\/strong>, EU-Kommissar f\u00fcr Wirtschaft, sagte: <em>\u201eFairness und Solidarit\u00e4t stehen im Mittelpunkt der Konjunkturbelebungsma\u00dfnahmen der EU. Wir sitzen in dieser Krise alle im selben Boot, und jeder muss seinen gerechten Anteil an Steuern zahlen, um die gemeinsamen Bem\u00fchungen f\u00fcr einen Wiederaufschwung zu unterst\u00fctzen, anstatt sie zu untergraben. Wer vors\u00e4tzlich Steuervorschriften umgeht oder kriminelle Handlungen begeht, sollte von den Systemen, die er zu umgehen versucht, keine Unterst\u00fctzung erhalten. Wir m\u00fcssen unsere \u00f6ffentlichen Mittel sch\u00fctzen, damit sie EU-weit f\u00fcr die Unterst\u00fctzung ehrlicher Steuerzahler eingesetzt werden k\u00f6nnen.\u201c <\/em><\/p>\n<p>Die Mitgliedstaaten k\u00f6nnen selbst dar\u00fcber entscheiden, ob sie finanzielle Unterst\u00fctzung gew\u00e4hren wollen, und Ma\u00dfnahmen konzipieren, die mit den EU-Vorschriften wie etwa den Beihilfevorschriften sowie ihren politischen Zielen im Einklang stehen. Die Coronavirus-Pandemie erfordert sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene beispiellose Anstrengungen, um die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu unterst\u00fctzen und ihre Erholung zu f\u00f6rdern. Dazu z\u00e4hlt eine umfangreiche finanzielle Unterst\u00fctzung, um Unternehmen Liquidit\u00e4t und Kapital bereitzustellen, Arbeitspl\u00e4tze zu retten, Lieferketten zu sichern sowie Forschung und Entwicklung zu f\u00f6rdern. In diesem Zusammenhang haben mehrere Mitgliedstaaten erkl\u00e4rt, dass sie bereit sind, Unternehmen, die steueroasenbasierte Steuervermeidungspraktiken anwenden oder wegen Finanzkriminalit\u00e4t verurteilt wurden, durch entsprechende Vorschriften von F\u00f6rderma\u00dfnahmen auszuschlie\u00dfen, und die Kommission um Orientierungshilfen hinsichtlich eines geeigneten Vorgehens gebeten.<\/p>\n<p>Mit der heutigen Empfehlung sollen den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen an die Hand gegeben werden, wie sie im Einklang mit dem EU-Recht verhindern k\u00f6nnen, dass \u00f6ffentliche Unterst\u00fctzung im Rahmen von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Steuervermeidung oder Geldw\u00e4sche oder zur Terrorismusfinanzierung verwendet wird. Insbesondere sollten Unternehmen, die Verbindungen zu L\u00e4ndern bzw. Gebieten haben, die in der EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete aufgef\u00fchrt sind (z.\u00a0B. Unternehmen, die in einem solchen Land bzw. Gebiet steuerlich ans\u00e4ssig sind), keine \u00f6ffentliche Unterst\u00fctzung erhalten. Die Kommission schl\u00e4gt vor, dass Mitgliedstaaten, die solche Bestimmungen in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufnehmen wollen, die Gew\u00e4hrung finanzieller Unterst\u00fctzung von einer Reihe von Voraussetzungen abh\u00e4ngig machen sollten. Die EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete bildet eine sehr gute Grundlage f\u00fcr die Anwendung solcher Beschr\u00e4nkungen, da die Mitgliedstaaten mit ihrer Hilfe koh\u00e4rent handeln k\u00f6nnen und Alleing\u00e4nge, die m\u00f6glicherweise gegen EU-Recht versto\u00dfen, vermieden werden. Dar\u00fcber hinaus bringt es mehr Klarheit und Sicherheit f\u00fcr die Unternehmen mit sich, wenn die Umsetzung der Beschr\u00e4nkungen auf Basis dieser Liste erfolgt.<\/p>\n<p>Gleichzeitig ist die Kommission bereit, mit den Mitgliedstaaten die konkreten Pl\u00e4ne zu er\u00f6rtern, anhand deren sie sicherstellen wollen, dass die Gew\u00e4hrung staatlicher Beihilfen, insbesondere in Form von Rekapitalisierungen, auf Unternehmen beschr\u00e4nkt wird, die einen angemessenen Steueranteil zahlen.<\/p>\n<p>Die Kommission empfiehlt auch Ausnahmen von diesen Beschr\u00e4nkungen. Um den Schutz ehrlicher Steuerzahler zu gew\u00e4hrleisten, sollten f\u00fcr diese Ausnahmen strenge Voraussetzungen gelten. Selbst wenn ein Unternehmen Verbindungen zu L\u00e4ndern bzw. Gebieten hat, die in der EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete aufgef\u00fchrt sind, sollte es unter bestimmten Umst\u00e4nden finanzielle Unterst\u00fctzung erhalten k\u00f6nnen. Dies k\u00f6nnte beispielsweise der Fall sein, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass es in dem jeweiligen Mitgliedstaat w\u00e4hrend eines bestimmten Zeitraums (z.\u00a0B. in den letzten drei Jahren) einen angemessenen Steuerbetrag entrichtet hat, oder wenn es eine echte wirtschaftliche Pr\u00e4senz in dem auf der Liste aufgef\u00fchrten Land bzw. Gebiet hat. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, geeignete Sanktionen einzuf\u00fchren, um Antragsteller davon abzuhalten, falsche oder ungenaue Angaben zu machen.<\/p>\n<p>Zudem sollten die Mitgliedstaaten in Bezug auf den Nachweis, dass keine Verbindung zu einem Land bzw. einem Gebiet auf der EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete besteht, angemessene Anforderungen an die Unternehmen stellen. In der Empfehlung werden Grunds\u00e4tze zur diesbez\u00fcglichen Unterst\u00fctzung der Mitgliedstaaten vorgeschlagen.<\/p>\n<p>Und schlie\u00dflich sollten die Mitgliedstaaten die Kommission im Einklang mit den EU-Grunds\u00e4tzen des verantwortungsvollen Handelns \u00fcber die Ma\u00dfnahmen unterrichten, die sie ergreifen werden, um der heutigen Empfehlung nachzukommen. Die Kommission wird innerhalb von drei Jahren einen Bericht \u00fcber die Auswirkungen dieser Empfehlung ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<h3>Weitere Informationen<\/h3>\n<p>Weitere Informationen sind abrufbar unter: URL<\/p>\n<p>Die Empfehlung der EU-Kommission <\/p>\n<\/div>\n<\/section>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat den Mitgliedstaaten heute empfohlen, Unternehmen mit Verbindungen zu L\u00e4ndern bzw. 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