{"id":58754,"date":"2020-08-02T11:30:05","date_gmt":"2020-08-02T09:30:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58754"},"modified":"2020-08-02T11:30:05","modified_gmt":"2020-08-02T09:30:05","slug":"risikoreduzierungsgesetz-macht-bankensektor-krisenfester","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/risikoreduzierungsgesetz-macht-bankensektor-krisenfester\/","title":{"rendered":"Risikoreduzierungsgesetz macht Bankensektor krisenfester"},"content":{"rendered":"<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur St\u00e4rkung der Stabilit\u00e4t des Bankensektors und zum Schutz von Steuerzahler und Anleger beschlossen. Damit wird auch sichergestellt, dass Gl\u00e4ubiger und Eigent\u00fcmer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen, nicht die Steuerzahler*innen.<\/span><\/pre>\n<\/article>\n<article>\n<p class=\"opening\">Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen:<\/p>\n<p><i>&#8222;Mit dem Risikoreduzierungsgesetz wollen wir den Bankensektor krisenfester machen. Das sch\u00fctzt Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie Anlegerinnen und Anleger. Es soll h\u00f6here Anforderungen geben, damit die Institute Verluste besser verkraften k\u00f6nnen. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die Konsequenzen aus der Finanzkrise zu ziehen.&#8220;<\/i><\/p>\n<p><b>Mit dem EU-Bankenpaket vom Juni 2019 wurden wichtige Schritte unternommen, um die Stabilit\u00e4t des Bankensektors zu st\u00e4rken.<\/b> Mit dem Risikoreduzierungsgesetz setzt die Bundesregierung nun die Richtlinien (EU) 2019\/878 und (EU) 2019\/879 des EU-Bankenpakets zur Reduzierung von Risiken und zur St\u00e4rkung der Proportionalit\u00e4t im Bankensektor um. Zur Risikoreduzierung werden die Kapital- und Liquidit\u00e4tsanforderungen f\u00fcr Banken im Einklang mit internationalen Standards gest\u00e4rkt. Dadurch sollen Banken in Stressphasen besser abgesichert sein.<\/p>\n<p><b>Damit verbessert das Risikoreduzierungsgesetz den Regulierungsrahmen f\u00fcr den Bankensektor weiter.<\/b> Dieser hat sich in der gegenw\u00e4rtigen Corona-Pandemie schon bew\u00e4hrt. Dank der bereits umgesetzten Reformen kann die Bankenaufsicht Spielr\u00e4ume zur Bek\u00e4mpfung der Krise nutzen und die F\u00e4higkeit des Bankensektors st\u00e4rken, auch in wirtschaftlich herausfordernden Situationen Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben. Auf europ\u00e4ischer Ebene wurde Ende Juni 2020 bereits ein zus\u00e4tzliches Gesetzespaket verabschiedet, um die Kreditvergabe in der Corona-Pandemie besser zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Mit dem EU-Bankenpaket von 2019 und dem am 29.07.2020 beschlossenen Gesetzentwurf werden zahlreiche Ma\u00dfnahmen ergriffen, um die Stabilit\u00e4t des Bankensektors gezielt zu st\u00e4rken:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li><b>Schutz der Steuerzahler und Kleinanleger vor Bankenkrisen<\/b><br \/>\nDie Bundesregierung stellt mit dem Gesetzentwurf sicher, dass krisenbedingte Verluste von Banken von deren Investoren und nicht mehr vom Steuerzahler getragen werden. Gro\u00dfe Banken m\u00fcssen k\u00fcnftig Verlustpuffer von mindestens 8 % ihrer Bilanzsumme vorhalten, die im Krisenfall Verluste abfedern.<br \/>\nBesonders von Verlustrisiken betroffene Anleihen d\u00fcrfen nur in einer St\u00fcckelung von mind. 50.000 Euro vertrieben werden. Damit wird ein im Bankenpaket vorgesehenes nationales Wahlrecht der Mitgliedstaaten genutzt und der Anlegerschutz erh\u00f6ht.<\/li>\n<li><b>St\u00e4rkung der Widerstandsf\u00e4higkeit von Banken<\/b><br \/>\nIn der letzten Krise sind Banken durch eine zu hohe Verschuldung und eine zu kurzfristige Refinanzierung hohe Risiken eingegangen. Mit dem Bankenpaket werden die Lehren daraus gezogen und eine verbindliche Verschuldungsquote, definiert als das aufsichtliche Kernkapital im Verh\u00e4ltnis zur Bilanzsumme, von 3 % eingef\u00fchrt. F\u00fcr die gr\u00f6\u00dften globalen systemrelevanten Banken gelten mit Mindestquoten von 3,5 % bis 4 % der Bilanzsumme dabei zuk\u00fcnftig h\u00f6here Anforderungen.<br \/>\nZudem wird eine neue Anforderung zur St\u00e4rkung der Liquidit\u00e4t im Bankenpaket eingef\u00fchrt. Sie verpflichtet Banken, ihre Refinanzierung langfristiger zu gestalten (Net Stable Funding Ratio, NSFR).<br \/>\n\u00dcberarbeitet wurden auch die makroprudentiellen Instrumente, insbesondere Kapitalpuffer, mit denen Aufsichtsbeh\u00f6rden auf potentielle Risiken f\u00fcr die Finanzstabilit\u00e4t pr\u00e4ventiv reagieren k\u00f6nnen. Diese werden einfacher anwendbar und klarer abgegrenzt.<\/li>\n<li><b>Zielgenaue Regulierung kleiner und mittlerer Banken<\/b><br \/>\nDeutschland hat sich beim Bankenpaket nachdr\u00fccklich und erfolgreich f\u00fcr das Prinzip der Proportionalit\u00e4t eingesetzt. Hier geht es um zielgerichtete, passgenaue Konzepte f\u00fcr Banken mit wenig komplexen Gesch\u00e4ftsmodellen, auf die einige der in Basel f\u00fcr Gro\u00dfbanken ausgearbeiteten Regeln schlichtweg nicht passen. So k\u00f6nnen sich diese Banken besser auf ihre Kernaufgabe, die Kreditversorgung mittelst\u00e4ndischer Unternehmen, konzentrieren.<br \/>\nZur St\u00e4rkung der Proportionalit\u00e4t wird erstmals eine klare Definition f\u00fcr \u201ekleine und nicht komplexe Institute\u201c geschaffen. Mit dem Risikoreduzierungsgesetz wird festgelegt, dass alle Institute unter 5 Mrd. Euro Bilanzsumme von diesen Erleichterungen profitieren k\u00f6nnen &#8211; damit wird der europarechtliche Spielraum zur St\u00e4rkung der Proportionalit\u00e4t in Deutschland vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft. Diese Institute profitieren beispielsweise von Erleichterungen durch eine vereinfachte Berechnungsmethode bei den neuen Liquidit\u00e4tsvorgaben (simplified Net Stable Funding Ratio, NSFR).<\/li>\n<li><b>F\u00f6rderung volkswirtschaftlich sinnvoller Investitionen<\/b><br \/>\nVolkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen werden mit dem Bankenpaket erleichtert. Dazu wird die Eigenkapitalentlastung f\u00fcr Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen &#8211; der sogenannte KMU-Unterst\u00fctzungsfaktor &#8211; gest\u00e4rkt. Das Anwendungsdatum des KMU-Unterst\u00fctzungsfaktors wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie von Mitte 2021 auf Mitte 2020 vorgezogen.<\/li>\n<li><b>Beaufsichtigung der F\u00f6rderbanken nach nationalen Regelungen<\/b><br \/>\nDie selbst\u00e4ndigen F\u00f6rderbanken der L\u00e4nder sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank werden der F\u00f6rderbank des Bundes, der KfW, materiell gleichgestellt. Diese Banken werden k\u00fcnftig nach nationalen Regelungen beaufsichtigt, die weitgehend dem europ\u00e4ischen Recht entsprechen. Damit wird die Einheitlichkeit in der deutschen F\u00f6rderlandschaft verbessert.<\/li>\n<\/ul>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 29.07.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur St\u00e4rkung der Stabilit\u00e4t des Bankensektors und zum Schutz von Steuerzahler und Anleger beschlossen. Damit wird auch sichergestellt, dass Gl\u00e4ubiger und Eigent\u00fcmer einer Bank sowie der Bankensektor insgesamt die Kosten etwaiger Bankenrettungen tragen, nicht die Steuerzahler*innen. 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