{"id":58772,"date":"2020-08-02T12:14:44","date_gmt":"2020-08-02T10:14:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58772"},"modified":"2020-08-02T12:14:44","modified_gmt":"2020-08-02T10:14:44","slug":"baden-wuerttemberg-bringt-grundsteuergesetz-auf-den-weg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/baden-wuerttemberg-bringt-grundsteuergesetz-auf-den-weg\/","title":{"rendered":"Baden-W\u00fcrttemberg bringt Grundsteuergesetz auf den Weg"},"content":{"rendered":"<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Das Kabinett hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Baden-W\u00fcrttemberg geht damit als erstes Land einen eigenen Weg und nutzt die \u00d6ffnungsklausel des Bundes f\u00fcr eine innovative und b\u00fcrokratiearme Bodenwertsteuer.<\/span><\/pre>\n<\/article>\n<article>Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes zur Anh\u00f6rung freigegeben. Damit brachte sie das erste eigenst\u00e4ndige und vollumf\u00e4ngliche Steuergesetz des Landes auf den Weg. Dieses sieht eine modifizierte Bodenwertsteuer f\u00fcr Baden-W\u00fcrttemberg vor. \u201eWir nutzen die seltene Chance, ein eigenes Steuergesetz zu erlassen. Als erstes Bundesland haben wir uns daf\u00fcr entschieden, komplett vom Bundesrecht abzuweichen und einen ganz eigenen Weg zu gehen. Unser Landesgrundsteuergesetz zeugt damit nicht zuletzt von der St\u00e4rke des F\u00f6deralismus&#8220;, sagte Ministerpr\u00e4sident Winfried Kretschmann.<\/p>\n<h3>Baden-W\u00fcrttemberg geht eigenen Weg<\/h3>\n<p>Als elementare, verl\u00e4ssliche Steuer f\u00fcr die Kommunen bezeichnete Finanzministerin Edith Sitzmann die Grundsteuer: \u201eMit unserem Bodenwertmodell haben wir ein innovatives, neues Konzept entwickelt, mit dem auch die kommunalen Landesverb\u00e4nde zufrieden sind. Es ist transparent und einfach, nachvollziehbar und b\u00fcrokratiearm. Die neue Grundsteuer ist eine passgenaue L\u00f6sung f\u00fcr unser Land &#8211; ein echtes Baden-W\u00fcrttemberg-Modell.&#8220;<\/p>\n<p>Am 10. April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das Bewertungssystem der bisherigen Grundsteuer f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. In seiner Entscheidung r\u00e4umte das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 ein, um eine neue Regelung zu treffen. F\u00fcr die Umsetzung gilt eine weitere Frist bis Ende 2024. Ab 1. Januar 2025 muss die reformierte Grundsteuer angewandt werden.<\/p>\n<p>Ende 2019 wurde auf Bundesebene ein Grundsteuerreformgesetz verabschiedet. Beim sogenannten Bundesmodell flie\u00dfen in die Berechnung der Grundsteuer der Bodenrichtwert, die Grundst\u00fccksfl\u00e4che, Immobilienart, Nettokaltmiete, Geb\u00e4udefl\u00e4che und das Geb\u00e4udealter mit ein. Das Gesetz gibt den L\u00e4ndern mit einer \u00d6ffnungsklausel die M\u00f6glichkeit, vom Bundesgesetz abzuweichen, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen.<\/p>\n<h3>Land nutzt \u00d6ffnungsklausel f\u00fcr innovative und b\u00fcrokratiearme Bodenwertsteuer<\/h3>\n<p>Davon wird Baden-W\u00fcrttemberg mit dem Bodenwertmodell Gebrauch machen. Es basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundst\u00fccksfl\u00e4che und dem Bodenrichtwert. F\u00fcr die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt &#8211; modifiziert nach der Nutzung des Grundst\u00fccks. F\u00fcr \u00fcberwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundst\u00fccke gibt es einen Abschlag. \u201eEs ist uns wichtig, dass Wohnen im Durchschnitt nicht teurer werden darf&#8220;, sagte die Finanzministerin. \u201eEin gro\u00dfes Plus des Bodenwertmodells ist es, dass neu geschaffener Wohnraum keine h\u00f6here Besteuerung ausl\u00f6st. Denn die Geb\u00e4udefl\u00e4che spielt bei der baden-w\u00fcrttembergischen Grundsteuer grunds\u00e4tzlich keine Rolle.&#8220;<\/p>\n<p>Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral erfolgen. Dabei sind auch die Kommunen gefragt. Mit den Hebes\u00e4tzen, die sie auf die Grundsteuermessbetr\u00e4ge anwenden, haben sie wesentlichen Einfluss auf die H\u00f6he der Grundsteuer. In der Anh\u00f6rung haben Verb\u00e4nde, Vereine ebenso wie einzelne B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger \u00fcber das Beteiligungsportal des Landes Gelegenheit, zum Entwurf des Landesgrundsteuergesetzes Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wird das Ministerium f\u00fcr Finanzen eine europaweite Ausschreibung starten, da f\u00fcr die neue Grundsteuer ein eigenes IT-Verfahren erforderlich ist und programmiert werden muss.<\/p>\n<h3>Neubewertung der Grundst\u00fccke<\/h3>\n<p>Die bisherige Grundsteuer basiert auf den sogenannten Einheitswerten: Im Westen Deutschlands stammen diese Grundst\u00fcckswerte von 1964, im Osten von 1935. In seiner Entscheidung vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht diese Werte als veraltet und verfassungswidrig beurteilt. Deshalb m\u00fcssen Grundst\u00fccke nun neu bewertet werden &#8211; v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon, nach welchem Modell die Grundsteuer in Zukunft gestaltet ist.<\/p>\n<p>Allein in Baden-W\u00fcrttemberg werden in den kommenden Jahren 5,6 Millionen Steuerobjekte neu bewertet. 2019 lagen die Grundsteuereinnahmen im Land bei knapp 1,8 Milliarden Euro. Sie kommen den Kommunen zugute.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: Staatsministerium Baden-W\u00fcrttemberg, Pressemitteilung vom 28.07.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Kabinett hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht. Baden-W\u00fcrttemberg geht damit als erstes Land einen eigenen Weg und nutzt die \u00d6ffnungsklausel des Bundes f\u00fcr eine innovative und b\u00fcrokratiearme Bodenwertsteuer. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes zur Anh\u00f6rung freigegeben. 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