{"id":588,"date":"2012-04-30T11:43:20","date_gmt":"2012-04-30T09:43:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=588"},"modified":"2012-09-20T06:03:47","modified_gmt":"2012-09-20T04:03:47","slug":"kein-ermasigter-steuersatz-fur-partyservice","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-ermasigter-steuersatz-fur-partyservice\/","title":{"rendered":"Kein erm\u00e4\u00dfigter Steuersatz f\u00fcr Partyservice"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kein erm\u00e4\u00dfigter Steuersatz f\u00fcr Partyservice<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2011 Grunds\u00e4tze zur Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes (7 %) bei der Lieferung von Speisen und Getr\u00e4nken aufgestellt. Demnach ist lediglich die Abgabe von standardisierten Speisen umsatzsteuerlich beg\u00fcnstigt, sofern keine weiteren Dienstleistungen erbracht werden. Auf Basis dieser Rechtsprechung hat sich nun der Bundesfinanzhof (BFH) in mehreren Verfahren mit der Thematik auseinandergesetzt, u. a. betraf dies einen Partyservice.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin betrieb einen Partyservice. Die bestellten Speisen lieferte sie in verschlossenen Warmhalteschalen aus. Bei Bedarf wurde auch Besteck, Personal u. \u00e4. zur Verf\u00fcgung gestellt. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die Speisenlieferungen, soweit sie mit der Beistellung von Geschirr und Besteck, Stehtischen oder Personal verbunden waren, dem Regelsteuersatz (19 %) unterl\u00e4gen. Im Einspruchsverfahren erzielten die Beteiligten Einvernehmen dar\u00fcber, dass die Entgelte f\u00fcr die Speisenlieferungen in den F\u00e4llen dem Regelsteuersatz zu unterwerfen seien, in denen die Kl\u00e4gerin auch Bedienungspersonal gestellt hatte. Im \u00dcbrigen blieben Einspruch und Klage gegen den Umsatzsteuer-\u00c4nderungsbescheid ohne Erfolg.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH widersprach der Ansicht der Kl\u00e4gerin, sie liefere lediglich Standardspeisen. Pommes frites, Rostbratw\u00fcrste u. \u00e4. Speisen, die an einem Imbissstand feilgeboten werden, erf\u00fcllen diese Voraussetzungen, nicht jedoch ein Buffet f\u00fcr 70 Personen mit aufeinander abgestimmten Speisen, wie z. B. Forellenfilet mit Sahnemeerrettich oder H\u00e4hnchenschnitzel mit Fruchtspie\u00dfen etc. Die Leistungen des Partyservices unterliegen daher dem Regelsteuersatz.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Hatte der EuGH noch recht allgemein geurteilt, dass nur noch standardisierte Speisen beg\u00fcnstigt sind, so legt der BFH den Begriff der Standardspeise eng aus. Dies hat zur Folge, dass Standardspeisen offensichtlich nur Imbissst\u00e4nde o. \u00e4. Einrichtungen liefern k\u00f6nnen, da sich ihr intellektueller sowie kreativer Einsatz bei Zubereitung der Speisen, nach Ansicht des BFH, auf ein Minimum beschr\u00e4nkt. Da diese Bedingungen i. d. R. bei der Abgabe von Speisen in Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie durch Partyservices nicht erf\u00fcllt sind, unterliegen diese dem Regelsteuersatz. Die Pr\u00fcfung, ob zus\u00e4tzliche Dienstleistungen erbracht werden, er\u00fcbrigt sich dann. Die betroffenen Unternehmen m\u00fcssen daher zum Regelsteuersatz abrechnen. Die Folge werden entweder Preiserh\u00f6hungen f\u00fcr die Kunden sein oder reduzierte Margen f\u00fcr die Unternehmer, falls diese die erh\u00f6hte Umsatzsteuer nicht \u00fcberw\u00e4lzen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus birgt die neue Rechtslage in vielen F\u00e4llen auch Risiken f\u00fcr die Vergangenheit, falls die Finanzverwaltung keine \u00dcbergangsregelung schafft. Eine entsprechende Stellungnahme steht allerdings noch aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein erm\u00e4\u00dfigter Steuersatz f\u00fcr Partyservice Kernaussage Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2011 Grunds\u00e4tze zur Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Steuersatzes (7 %) bei der Lieferung von Speisen und Getr\u00e4nken aufgestellt. Demnach ist lediglich die Abgabe von standardisierten Speisen umsatzsteuerlich beg\u00fcnstigt, sofern keine weiteren Dienstleistungen erbracht werden. Auf Basis dieser Rechtsprechung hat sich nun der Bundesfinanzhof &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-ermasigter-steuersatz-fur-partyservice\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein erm\u00e4\u00dfigter Steuersatz f\u00fcr Partyservice<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[277,279,278],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/588"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=588"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/588\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=588"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=588"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=588"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}