{"id":58825,"date":"2020-08-09T09:08:50","date_gmt":"2020-08-09T07:08:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58825"},"modified":"2021-04-26T16:19:43","modified_gmt":"2021-04-26T14:19:43","slug":"dstv-jubelt-nachdigal-faengt-an-zu-fliegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/dstv-jubelt-nachdigal-faengt-an-zu-fliegen\/","title":{"rendered":"DStV jubelt: \u201eNACHDIGAL\u201c f\u00e4ngt an zu fliegen!"},"content":{"rendered":"<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Mitten in der Corona-Krise zeigt sich f\u00fcr die Kanzleien ein Lichtstreif am Horizont. Sie arbeiten seit Monaten zum Erhalt der Existenz ihrer Mandanten am Anschlag. Bayern startete nun das Digitalisierungsprojekt \u201eNACHDIGAL\u201c. Der elektronische Belegversand an das Finanzamt ist dort endlich m\u00f6glich. Der DStV begr\u00fc\u00dft die jahrelang von ihm geforderte Erleichterung. Ziehen andere Bundesl\u00e4nder nach?<\/span><\/pre>\n<\/article>\n<article>Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gab 2016 den Startschuss f\u00fcr Projekte zur St\u00e4rkung der digitalen Zusammenarbeit zwischen Finanzamt, Steuerpflichtigen und deren steuerliche Berater. Einer der f\u00fcr die Praxis wichtigsten Bausteine war dabei die geplante Er\u00f6ffnung der elektronischen Beleg\u00fcbermittlung. Manchmal will gut Ding Weile haben. Bayern ist soweit und geht einen riesigen Schritt weiter in Richtung der medienbruchfreien Kommunikation. Auf Basis der Informationen des Bayerischen Landesamts f\u00fcr Steuern gibt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) einen \u00dcberblick, wie die neuen M\u00f6glichkeiten der Praxis dort helfen.<\/p>\n<h3>Wozu dient \u201eNACHDIGAL\u201c?<\/h3>\n<p>Das Projekt \u201eNACHDIGAL\u201c hat das Ziel, das datenschutzsichere <b>Nach<\/b>reichen von <b>dig<\/b>italen <b>A<\/b>n<b>l<\/b>agen (zur Steuererkl\u00e4rung) technisch zu erm\u00f6glichen. Gleichfalls ist mit dem Projekt der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anh\u00e4ngen an die Finanzverwaltung angegangen worden.<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Serviceangebote sind jeweils Formulare konzipiert, die \u00fcber \u201eMein ELSTER\u201c zum Finanzamt gelangen. Auch die weiteren, am Markt bestehenden Softwareanbieter f\u00fcr Steuererkl\u00e4rungsprogramme sollen die Formulare \u00fcber die ERiC-Schnittstelle in ihr Angebot integrieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<div class=\"caption\">Mein ELSTER &#8211; Bildnachweis Bayerisches Landesamt f\u00fcr Steuern<\/div>\n<h3>Womit macht Bayern einen ersten Aufschlag?<\/h3>\n<p>Soweit die Finanz\u00e4mter in Bayern im Rahmen der Bearbeitung der Steuererkl\u00e4rung zur Einreichung bestimmter Belege auffordern, k\u00f6nnen diese nunmehr als PDF \u00fcber das Formular \u201eBelegnachreichung zur Steuererkl\u00e4rung\u201c elektronisch \u00fcbermittelt werden. Besitzt der Nutzer keine der durch das Finanzamt angeforderten Belege, kann er dies in einem Freitextfeld dieses Formulars mitteilen.<\/p>\n<p>Das Formular \u201eSonstige Nachricht an das Finanzamt\u201c soll in Bayern grunds\u00e4tzlich zur Kommunikation mit der allgemeinen Veranlagungsstelle dienen. Die sonstige Nachricht kann deshalb f\u00fcr Sachverhalte genutzt werden, f\u00fcr die kein eigenes Formular angeboten wird. PDF-Anh\u00e4nge zur sonstigen Nachricht k\u00f6nnen seit Mitte Juni \u00fcber die ERiC-Schnittstelle eingereicht werden. Bei \u201eMein ELSTER\u201c wird die Freischaltung aus technischen Gr\u00fcnden voraussichtlich erst im November erfolgen.<\/p>\n<h3>K\u00f6nnen die Belege gleichzeitig mit der elektronischen Steuererkl\u00e4rung abgegeben werden?<\/h3>\n<p>Technisch ist es zwar m\u00f6glich, beispielsweise das Formular \u201eBelegnachreichung zur Steuererkl\u00e4rung\u201c kurz nach Abgabe der elektronischen Steuererkl\u00e4rung loszuschicken. Im Sinne des Paradigmenwechsels von der Belegvorlage- zur Belegvorhaltepflicht ist dies aber nicht Ziel des Angebots. Gew\u00fcnscht ist vielmehr ein ma\u00dfvoller Umgang mit dem Service unter Ber\u00fccksichtigung der jeweils in den Bundesl\u00e4ndern geltenden Vorgaben zur Belegvorhaltepflicht.<\/p>\n<p>Das Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es f\u00fcr eine zeitnahe Bearbeitung durch das Finanzamt wichtig ist, dass die Formulare nicht zweckentfremdet oder missbr\u00e4uchlich verwendet werden. Auf der Basis der \u201eBayerischen Empfehlungen zur Belegvorlage f\u00fcr Steuererkl\u00e4rungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017\u201c k\u00f6nnen aber die dort aufgef\u00fchrten Belege ausnahmsweise bereits vor der Beleganforderung \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<h3>F\u00fcr welche Steuererkl\u00e4rungen und Jahre kann das Formular \u201eBelegnachreichung zur Steuererkl\u00e4rung\u201c genutzt werden?<\/h3>\n<p>Mit dem Service k\u00f6nnen Belege zu folgenden Steuererkl\u00e4rungen bzw. Anlagen zu Steuererkl\u00e4rungen nachgereicht werden:<\/p>\n<ul class=\"square\">\n<li>Einkommensteuererkl\u00e4rung,<\/li>\n<li>Erkl\u00e4rung zur gesonderten Feststellung der Eink\u00fcnfte,<\/li>\n<li>Erkl\u00e4rung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Eink\u00fcnfte,<\/li>\n<li>Gewerbesteuererkl\u00e4rung,<\/li>\n<li>K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung,<\/li>\n<li>Umsatzsteuerjahreserkl\u00e4rung,<\/li>\n<li>E-Bilanz,<\/li>\n<li>Einnahmen\u00fcberschussrechnung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu Voranmeldungen k\u00f6nnen \u00fcber diesen Eingangstyp keine Belege nachgereicht werden.<\/p>\n<p>Eine \u00dcbermittlung ist auch f\u00fcr vergangene Veranlagungszeitr\u00e4ume m\u00f6glich. So k\u00f6nnen Steuerpflichtige oder deren steuerliche Berater etwa Belege, die das Finanzamt f\u00fcr die Steuererkl\u00e4rung 2016 nachgefordert hat, \u00fcber das neue Formular elektronisch versenden.<\/p>\n<h3>Ist ein Daten\u00fcbermittlungsprotokoll vorgesehen?<\/h3>\n<p>Dem Steuerpflichtigen bzw. dessen steuerlichen Berater wird nach dem Absenden und der erfolgreichen \u00dcbermittlung des Datensatzes ein Protokoll ausgegeben, das gewisse Metadaten der Anh\u00e4nge dokumentiert (wie \u201eBezeichnung\u201c oder \u201eDateigr\u00f6\u00dfe\u201c). So ist erkennbar, welche Daten \u00fcbermittelt wurden.<\/p>\n<h3>Wie lange werden die elektronisch \u00fcbermittelten Belege in den Finanz\u00e4mtern gespeichert?<\/h3>\n<p>Laut Bayern stellt der Beleg eine \u201eUnterlage zum Steuerfall\u201c dar. Die Aufbewahrungsfristen richteten sich demnach nach den Aufbewahrungsbestimmungen.<\/p>\n<h3>Setzt sich der positive Trend in anderen Bundesl\u00e4ndern fort?<\/h3>\n<p>Nach dem Kenntnisstand des DStV planen auch die weiteren Bundesl\u00e4nder 2020 bzw. 2021, ihr digitales Serviceangebot entsprechend zu erweitern. Bei \u201eMein ELSTER\u201c erscheint auf der Seite des Angebots \u201eBelegnachreichung zur Steuererkl\u00e4rung\u201c etwa der Hinweis:<\/p>\n<p>\u201eDieses Formular kann derzeit nur mit einer Steuernummer aus Baden-W\u00fcrttemberg, Bayern oder Hessen \u00fcbermittelt werden.\u201c<\/p>\n<p>Der DStV hofft, dass schon bald weitere Bundesl\u00e4nder nachziehen. Angesichts der Herausforderungen durch die Corona-Krise w\u00e4re dies f\u00fcr etliche kleine und mittlere Kanzleien ein wahres Highlight.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: DStV, Mitteilung vom 30.07.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mitten in der Corona-Krise zeigt sich f\u00fcr die Kanzleien ein Lichtstreif am Horizont. Sie arbeiten seit Monaten zum Erhalt der Existenz ihrer Mandanten am Anschlag. Bayern startete nun das Digitalisierungsprojekt \u201eNACHDIGAL\u201c. Der elektronische Belegversand an das Finanzamt ist dort endlich m\u00f6glich. Der DStV begr\u00fc\u00dft die jahrelang von ihm geforderte Erleichterung. Ziehen andere Bundesl\u00e4nder nach? 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