{"id":58829,"date":"2020-08-09T09:10:39","date_gmt":"2020-08-09T07:10:39","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58829"},"modified":"2020-08-09T09:10:39","modified_gmt":"2020-08-09T07:10:39","slug":"kein-grundsteuererlass-fuer-eigentuemer-eines-denkmalgeschuetzten-bunkers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-grundsteuererlass-fuer-eigentuemer-eines-denkmalgeschuetzten-bunkers\/","title":{"rendered":"Kein Grundsteuererlass f\u00fcr Eigent\u00fcmer eines denkmalgesch\u00fctzten Bunkers"},"content":{"rendered":"<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstra\u00dfe hat in drei Verfahren \u00fcber die Frage entschieden, ob der Eigent\u00fcmer eines denkmalgesch\u00fctzten Bunkers einen Erlass der Grundsteuer beanspruchen kann und dies jeweils verneint.<\/span><\/pre>\n<\/article>\n<article>Der Kl\u00e4ger ist Eigent\u00fcmer eines mit einem Luftschutzbunker bebauten Grundst\u00fccks; dieser wurde im Jahr 1942 errichtet. Dort betreibt er eine Veranstaltungsst\u00e4tte. Das Anwesen steht unter Denkmalschutz und wurde in das Verzeichnis der Kulturdenkm\u00e4ler Rheinland-Pfalz aufgenommen.<\/p>\n<p>Nach Festsetzung der Grundsteuer f\u00fcr die Jahre 2014 bis 2016 beantragte der Betroffene den Erlass der Steuer f\u00fcr diesen Zeitraum und berief sich zur Begr\u00fcndung u. a. auf von ihm aufgewandte Instandhaltungskosten. Nachdem die Stadt seinen Antrag abgelehnt hatte und auch das Widerspruchsverfahren keinen Erfolg hatte, hat er Klage zum Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstra\u00dfe erhoben.<\/p>\n<p>Das Gericht hat die drei Klagen, die sich auf die Jahre 2014 bis 2016 beziehen, abgewiesen. Die Voraussetzungen f\u00fcr einen Erlass der Grundsteuer seien nicht gegeben. Nach dem Grundsteuergesetz sei zwar die Grundsteuer zu erlassen f\u00fcr Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung f\u00fcr Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im \u00f6ffentlichen Interesse liege, wenn die erzielten Einnahmen und die sonstigen Vorteile (Rohertrag) in der Regel unter den j\u00e4hrlichen Kosten l\u00e4gen. Die Erhaltung des Areals des Kl\u00e4gers liege aufgrund der Ausweisung als Denkmal im \u00f6ffentlichen Interesse, allerdings \u00fcbersteige der j\u00e4hrliche Rohertrag die ansatzf\u00e4higen Kosten. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den begehrten Erlass sei auch nicht das Engagement des Eigent\u00fcmers f\u00fcr das denkmalgesch\u00fctzte Objekt, sondern es komme vielmehr darauf an, ob durch die Denkmaleigenschaft bedingt besondere Kosten anfielen, die die erzielten Einnahmen \u00fcberstiegen. F\u00fcr den in Rede stehenden Grundsteuererlass m\u00fcsse also die Ertraglosigkeit des Grundst\u00fccks gerade darauf beruhen, dass zwischen dem \u00f6ffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilit\u00e4t ein Kausalzusammenhang bestehe und dass dem Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer im \u00f6ffentlichen Interesse Belastungen auferlegt w\u00fcrden, die ihn in seiner Verf\u00fcgungsbefugnis \u00fcber das Grundst\u00fcck so sehr beschr\u00e4nkten, dass es unrentierlich sei. Dies sei hier aber nicht der Fall, denn der Kl\u00e4ger habe unabh\u00e4ngig von der Denkmaleigenschaft mit dem Anwesen ein von vornherein ertragsschwaches Grundst\u00fcck erworben.<\/p>\n<p>Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gestellt werden.<\/p>\n<div class=\"clearfix\"><\/div>\n<\/article>\n<p id=\"source\">Quelle: VG Neustadt, Pressemitteilung vom 30.07.2020 zu den Urteilen 3 K 209\/20, 3 K 213\/20 und 3 K 214\/20 vom 13.07.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstra\u00dfe hat in drei Verfahren \u00fcber die Frage entschieden, ob der Eigent\u00fcmer eines denkmalgesch\u00fctzten Bunkers einen Erlass der Grundsteuer beanspruchen kann und dies jeweils verneint. Der Kl\u00e4ger ist Eigent\u00fcmer eines mit einem Luftschutzbunker bebauten Grundst\u00fccks; dieser wurde im Jahr 1942 errichtet. 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