{"id":58851,"date":"2020-08-20T09:05:10","date_gmt":"2020-08-20T07:05:10","guid":{"rendered":"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/?p=58851"},"modified":"2020-08-20T09:05:10","modified_gmt":"2020-08-20T07:05:10","slug":"neues-aufstiegs-bafoeg-gutes-paket-mit-potenzial","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/neues-aufstiegs-bafoeg-gutes-paket-mit-potenzial\/","title":{"rendered":"Neues Aufstiegs-BAf\u00f6G: Gutes Paket mit Potenzial!"},"content":{"rendered":"<article>\n<pre><span style=\"font-size: 16px; font-weight: 400;\">Fachkr\u00e4fte, die sich in der H\u00f6heren Berufsbildung etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren m\u00f6chten, erhalten durch das \"Aufstiegs-BAf\u00f6G\" finanzielle Unterst\u00fctzung. Als Pendant zum Studierenden-BAf\u00f6G beinhaltet dieses F\u00f6rderinstrument Beitr\u00e4ge - teils als Zuschuss, teils als Darlehen - zu den Kosten der Bildungsma\u00dfnahme und zum Lebensunterhalt. Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsf\u00f6rderungsgesetz (AFBG) wurde die F\u00f6rderung zum 1. August 2020 noch einmal kr\u00e4ftig aufgestockt.<\/span><\/pre>\n<\/article>\n<article>\n<h3>Umfangreiche Leistungsverbesserungen &#8230;<\/h3>\n<p>So betr\u00e4gt der Beitrag zu den Lehrgangs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren nun 50 statt wie bislang 40 Prozent. Au\u00dferdem muss der Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildungen in Vollzeit k\u00fcnftig nicht mehr zur\u00fcckgezahlt werden. Der Erlass von Darlehen f\u00fcr Lehrgangs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgr\u00fcndung wird ebenfalls gro\u00dfz\u00fcgiger als bisher gehandhabt. Und auch Familien und Alleinerziehende profitieren von attraktiveren F\u00f6rderkonditionen. Zu guter Letzt besteht ab sofort auf jeder Fortbildungsstufe (Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional) ein neuer AFBG-F\u00f6rderanspruch. Damit k\u00f6nnen jetzt bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAf\u00f6G flankiert werden.<\/p>\n<h3>&#8230; n\u00fctzen auch den Unternehmen<\/h3>\n<p>Das neue Aufstiegs-BAf\u00f6G ist ein gutes Paket. Es macht die H\u00f6here Berufsbildung insgesamt attraktiver und kann dazu beitragen, dem Fachkr\u00e4ftemangel der Unternehmen in diesem Bereich zu begegnen. Das wird noch wichtiger, wenn sich die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie nach und nach wieder belebt. Gut w\u00e4re allerdings, das AFBG w\u00fcrde sich gegen\u00fcber innovativen Online-L\u00f6sungen noch st\u00e4rker \u00f6ffnen und auch solche Formate f\u00f6rdern, in denen der Lernprozess nicht durchgehend von einer Lehrkraft gesteuert wird. F\u00fcr die Unternehmen beziehungsweise deren angehenden Fachkr\u00e4fte ist zudem ein einheitlicher Verwaltungsvollzug in den L\u00e4ndern wichtig, der die M\u00f6glichkeiten des Gesetzes optimal aussch\u00f6pfen sollte.<\/p>\n<h3>Informationen in die Breite tragen<\/h3>\n<p>Damit das neue AFBG seine positive Wirkung auf die Fachkr\u00e4ftesicherung voll entfalten kann, m\u00fcssen aber nicht nur die neuen F\u00f6rderregeln bekannt gemacht werden. Auch kommt es darauf an, die H\u00f6here Berufsbildung selbst mit ihren vorz\u00fcglichen Einkommens- und Besch\u00e4ftigungsperspektiven noch st\u00e4rker zu bewerben. Zwar haben in Deutschland rund 2,5 Millionen Erwerbst\u00e4tige einen solchen Abschluss, und allein die IHKs nehmen hier jedes Jahr rund 60.000 Pr\u00fcfungen ab. Dass Absolventen der H\u00f6heren Berufsbildung noch seltener arbeitslos sind als ihre Akademiker-Kollegen und dass beruflich Qualifizierte schon fr\u00fch im Erwerbsleben gutes Geld verdienen, wissen aber noch zu wenige. Im Interesse der Unternehmen, die diese Fachkr\u00e4fte brauchen, sind hier mehr Information und Aufkl\u00e4rung erforderlich &#8211; auch im Rahmen der Berufsorientierung. Denn klar ist: Berufliche Weiterbildung zahlt sich aus!<\/p>\n<h3>Neue Abschlussbezeichnungen z\u00fcgig umsetzen<\/h3>\n<p>Die neu eingef\u00fchrten Abschlussbezeichnungen &#8222;Bachelor Professional&#8220; und &#8222;Master Professional&#8220; unterstreichen die hohe Wertigkeit von Abschl\u00fcssen der H\u00f6heren Berufsbildung. Sie k\u00f6nnen noch mehr j\u00fcngere Menschen f\u00fcr einen Weg in der Beruflichen Bildung begeistern. Wichtig ist daher, dass diese guten Begriffe z\u00fcgig den Weg auf die Zeugnisse und damit zu Unternehmen und Besch\u00e4ftigten finden. Hier sind vor allem die Wirtschafts- und Sozialpartner in der Pflicht. In Kombination mit dem neuen, gro\u00dfz\u00fcgigeren Aufstiegs-BAf\u00f6G k\u00f6nnen die neuen Bezeichnungen dann Wirkung entfalten &#8211; und helfen, die Fachkr\u00e4ftel\u00fccke bei den beruflich Qualifizierten zu verkleinern.<\/p>\n<div class=\"clearfix\">Quelle: DIHK, Mitteilung vom 13.08.2020<\/div>\n<\/article>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fachkr\u00e4fte, die sich in der H\u00f6heren Berufsbildung etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren m\u00f6chten, erhalten durch das &#8222;Aufstiegs-BAf\u00f6G&#8220; finanzielle Unterst\u00fctzung. Als Pendant zum Studierenden-BAf\u00f6G beinhaltet dieses F\u00f6rderinstrument Beitr\u00e4ge &#8211; teils als Zuschuss, teils als Darlehen &#8211; zu den Kosten der Bildungsma\u00dfnahme und zum Lebensunterhalt. 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